Betreff
Wiederwahl einer Schiedsperson
Vorlage
06 - 15 0706/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emerich am Rhein wählt Frau Christa Jeromin als Schiedsfrau  für den Schiedsmannsbezirk II und für den Bezirk I als Stellvertreterin.

 

Sachdarstellung :

 

Schiedspersonen werden gemäß § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein wählte in seiner Sitzung am 04.09.2007 Frau Christa Jeromin für den Bezirk II als Schiedsfrau und für den Bezirk I als Stellvertreterin.

 

Frau Jeromin hat sich zur Wiederwahl bereit erklärt.

 

Für Schiedspersonen wird eine Wohnraumentschädigung gezahlt. Ebenso werden die Kosten für Lehrgänge und damit verbundene Dienstreisen übernommen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012  vorgesehen. Produkt 02.02.01 i. H. v. 720 € für Wohnraumentschädigung.

Die Kosten für Lehrgänge und die damit verbundenen Dienstreisen werden nach Bedarf ermittelt.  .

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister