Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emerich am Rhein wählt
Frau Christa Jeromin als Schiedsfrau für
den Schiedsmannsbezirk II und für den Bezirk I als Stellvertreterin.
Sachdarstellung :
Schiedspersonen
werden gemäß § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) für die Dauer von fünf
Jahren gewählt.
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein wählte in seiner Sitzung am 04.09.2007 Frau Christa
Jeromin für den Bezirk II als Schiedsfrau und für den Bezirk I als
Stellvertreterin.
Frau Jeromin hat
sich zur Wiederwahl bereit erklärt.
Für
Schiedspersonen wird eine Wohnraumentschädigung gezahlt. Ebenso werden die
Kosten für Lehrgänge und damit verbundene Dienstreisen übernommen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Produkt
02.02.01 i. H. v. 720 € für Wohnraumentschädigung.
Die Kosten für Lehrgänge
und die damit verbundenen Dienstreisen werden nach Bedarf ermittelt. .
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.
Johannes Diks
Bürgermeister