Betreff
Hydraulic Fracturing,
hier: Eingabe Nr. 13/2012 der Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Kleve
Vorlage
05 - 15 0724/2012
Art
Eingabe

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachverhalt :

 

·    Was ist Fracking ?

 

Hydraulic Fracturing „Fracking“ ist eine Methode der geologischen Tiefbohrtechnik, bei der durch Einpressen einer Flüssigkeit in eine durch Bohrung erreichte Erdkrustenschicht dort Risse erzeugt und stabilisiert werden. Ziel ist es, die Gas- und Flüssigkeitsdurchlässigkeit in der Gesteinschicht so zu erhöhen, dass ein wirtschaftlicher Abbau von Bodenschätzen (z. B. Erdgas und Erdöl) ermöglicht wird.

Die Bohrungen im Rahmen des Hydraulic Fracturing haben direkte Auswirkungen auf die Umwelt. Probleme können durch die eingesetzten Zuschlagstoffe und Flüssigkeiten entstehen, sobald diese aus den Rissen im Gestein ins Grundwasser übergehen. Ebenso kann das Eindringen des Gases in Grundwasserschichten oder gar ein Austreten an der Erdoberfläche nicht ausgeschlossen werden.

 

Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gas in konventionellen oder in unkonventionellen Lagerstätten aufgesucht beziehungsweise gewonnen wird. Für alle Entscheidungen ist die Bezirksregierung Arnsberg mit der landesweit tätigen Abteilung Bergbau und Energie in NRW zuständig.

 

Für das Gebiet ’Saxon 1 West’, das auch Emmerich am Rhein einschließt, wurde am 14.03.2009 die Bergbauberechtigung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken erteilt.

Damit ist jedoch nur das privilegierte Recht ausgesprochen, dass ausschließlich die BG International Limited hier Kohlenwasserstoffe gewinnen darf. Jede tatsächliche Aktivität (Bohrung/Probebohrung) bedarf einer bergrechtlichen Betriebsplanzulassung durch die Bezirksregierung Arnsberg.

Zurzeit erfolgt in Nordrhein-Westfalen keine Erdgasgewinnung mit Ausnahme von Grubengas.

 

 

·    Die Genehmigungsverfahren

 

1. Wenn der Bergbauunternehmer zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas Bohrungen niederbringen will, benötigt er dazu eine so genannte Betriebsplanzulassung. Der Bergbauunternehmer reicht dazu bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag ein, aus dem insbesondere die beabsichtigte technische Durchführung des Vorhabens ersichtlich ist. Für jedes Vorhaben ist zumindest ein Hauptbetriebsplan einzureichen. Die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg über einen eingereichten Betriebsplan erfolgt entweder in Form einer Betriebsplanzulassung oder in Form der Ablehnung einer Zulassung.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 55 Abs. 1 BBergG abschließend aufgezählt. Wenn sie erfüllt sind, hat der Bergbauunternehmer einen Anspruch auf die Betriebsplanzulassung.

 

2. Für bestimmte Vorhaben ist die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeits-prüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (UVP) vorgesehen, so erfordert die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken dann eine UVP, wenn das tägliche Fördervolumen 500.000 m³ Erdgas übersteigt. Auch wenn keine UVP durchzuführen ist, werden Umweltbelange (Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Naturschutz etc.) sowie andere dem Vorhaben entgegenstehende öffentliche Belange in die Entscheidung einbezogen (§ 48 Abs. 2 BBergG). Es findet eine Abwägung statt.

Die Bezirksregierung Arnsberg beteiligt vor der Entscheidung, die in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und Gemeinden. Sie bittet auch gegebenenfalls andere Stellen um eine Stellungnahme. Die Einbeziehung von Bürgern erfolgt über Bürgerinformationstermine, die vor der Einreichung von Betriebsplänen zweckmäßig sind. Die Bezirksregierung fordert in diesem Zusammenhang von den Bergbauunternehmen eine Information der Öffentlichkeit in den betroffenen Kommunen ein.

Die Stadt Emmerich am Rhein wird somit in diesem Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Entscheidungsträger bleibt die Bergbaubehörde, die Bezirksregierung Arnsberg.

 

·    Das Gutachten

 

Durch das Umweltministerium NRW wurde ein Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in NRW in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird voraussichtlich Ende Juni erwartet. 

 

In dem Gutachten werden die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen dargestellt und beschrieben. Aber auch die Erfahrungen aus stattfindenden oder bereits stattgefundenen Explorations- und Gewinnungstätigkeiten insbesondere in den USA werden einbezogen und die Klärung der Frage der Übertragbarkeit dieser Erkenntnisse auf die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen beurteilt. Zudem werden Abgrenzungskriterien für Erkundungs- und Fördergebiete und damit gleichzeitig Kriterien für mögliche Ausschlussgebiete dargestellt werden.

 

 

·    Der Standpunkt der Stadt Emmerich am Rhein

 

Grundsätzlich steht die Stadt Emmerich am Rhein der geologischen Tiefbohrtechnik Hydaulic Fracturing „Fracking“ kritisch gegenüber. 

 

Um jedoch im Rahmen einer Beteiligung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz fundierte Kritik und gegebenenfalls auch Ablehnung auszusprechen bedarf  es grundsätzlich zuverlässiger Grundlagen.

Es wird daher angeregt, das durch das Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten mit Risikostudie abzuwarten um dann, aufgrund der darin untersuchten und eingeschätzten Risiken, Wertungen abzugeben.  

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister