hier: 20. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am 6. September 2012 in Düsseldorf
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Teilnahme der
nachfolgend genannten Delegierten an der 20. Mitgliederversammlung des Städte-
und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen am 6. September 2012 in Düsseldorf:
1.
2.
3.
4.
5.
Darüber hinaus beschließt der
Haupt- und Finanzausschuss die Entsendung folgender Ratsmitglieder als
Gastdelegierte (ohne Stimmrecht) :
1.
2….
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein ist
ordentliches Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
(StGB NRW) dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Belange seiner Mitglieder
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten
sowie seine Mitglieder zu beraten und zu betreuen.
Hauptorgan des StGB NRW ist die
Mitgliederversammlung. Sie muss als ordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 8
der Geschäftsordnung des NW StGB im Rahmen einer Wahlperiode der
Gemeindevertretungen des Landes NW zweimal zusammentreten. Sie entscheidet
insbesondere über die Satzung und ihre Änderung, über die Festsetzung von
Umlagen, über die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, des Hauptausschusses des
StGB NRW, über die Wahl der vom StGB NRW zu entsendenden Vertreter in die
Mitgliederversammlung, den Hauptausschuss und das Präsidium des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes.
Für die Mitgliederversammlung
bestellt die Stadt Emmerich am Rhein
nach § 8 Abs. 2 der Satzung des NW StGB fünf Vertreter; für jeden
Vertreter ist ein Stellvertreter bestellt.
Hierbei ist § 113 (2) GO NW zu
beachten, wonach dann, wenn mehr als ein Vertreter zu bestellen ist, der
Bürgermeister oder ein von ihm zu benennender Beamter oder Angestellter dazu
zählen muss. Ein Mitglied und dessen Stellvertreter werden somit durch den
Bürgermeister bestimmt. Die übrigen vier Mitglieder bzw. deren persönliche
Stellvertreter werden durch den Rat gewählt .
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 folgende Mitglieder
sowie deren persönliche Stellvertreter bestellt :
Mitglied |
stellv. Mitglied |
Bürgermeister Diks, Johannes |
Erster Beigeordneter Dr. Wachs,
Stefan |
Gertsen, Gerhard |
Ulrich, Herbert |
Kulka, Irmgard |
Brink ten, Johannes |
Hinze, Peter |
Trüpschuch, Elke |
Tepaß, Udo |
Beckschaefer, Christian |
Darüber hinaus können
Gastdelegierte ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.
Gemäß
§ 7 Abs. 3 Buchstabe a) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss über die
Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen
Veranstaltungen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Produkt:
54314000
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister