Betreff
Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Europaschule
Vorlage
04 - 15 0741/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der Europaschule - Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein – zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Europaschule beschult bereits Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht (GU). Für das Schuljahr 2012/2013 beabsichtigt die Europaschule zusätzlich die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe (ILG). In den ILG lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderbedarf, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemein- bildenden Schule (hier Hauptschule).

 

Die Aufnahme eines Kindes in eine ILG setzt einen Antrag der Eltern voraus. Die Einrichtung kann erfolgen, wenn für die Gruppe fünf förderbedürftige Kinder vorgesehen sind. Diese erforderliche Anzahl an Anträgen ist erreicht worden, so dass von Seiten des Schulträgers eine Entscheidung über die Antragstellung zur Einrichtung einer entsprechenden Lerngruppe herbeizuführen ist.

 

Gem. § 79 Schulgesetz für das Land NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Da für eine ILG ein zusätzlicher Raum und zusätzliche Sachausstattung erforderlich ist, muss der Rat der Einrichtung einer ILG zustimmen.

Entsprechende Ergänzungsräume incl. der Schülermöbel stehen in der Europaschule zur Verfügung. Für den differenzierten Unterricht und den Unterricht in der ILG werden noch Fördermaterialien (Bücher, Anschauungsmaterial und diagnostische Fördermaterialien) benötigt. Über die Anschaffung von speziellen Schulbüchern in Klassenstärke für ILG entscheidet die Schulkonferenz. Für die daraus resultierenden Mehrkosten und für die Anschaffung weiterer Fördermaterialien wird ein Aufstockungsbetrag von 1.000 Euro kalkuliert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 nicht berücksichtigt und sollen, soweit sie nicht durch das Schulbudget abgedeckt werden können, durch Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget 400 gedeckt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister