Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der
Europaschule - Gemeinschaftshauptschule der Stadt Emmerich am Rhein – zu.
Sachdarstellung :
Die Europaschule beschult bereits Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht (GU). Für das
Schuljahr 2012/2013 beabsichtigt die Europaschule zusätzlich die Einrichtung
einer integrativen Lerngruppe (ILG). In den ILG lernen Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien
für ihren Förderbedarf, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemein- bildenden
Schule (hier Hauptschule).
Die Aufnahme eines Kindes in eine ILG setzt einen Antrag der Eltern
voraus. Die Einrichtung kann erfolgen, wenn für die Gruppe fünf
förderbedürftige Kinder vorgesehen sind. Diese erforderliche Anzahl an Anträgen
ist erreicht worden, so dass von Seiten des Schulträgers eine Entscheidung über
die Antragstellung zur Einrichtung einer entsprechenden Lerngruppe
herbeizuführen ist.
Gem. § 79 Schulgesetz für das Land NRW sind
die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten und eine am allgemeinen Stand der Technik
und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu
stellen. Da für eine ILG ein zusätzlicher Raum und zusätzliche Sachausstattung
erforderlich ist, muss der Rat der Einrichtung einer ILG zustimmen.
Entsprechende Ergänzungsräume incl. der
Schülermöbel stehen in der Europaschule zur Verfügung. Für den differenzierten
Unterricht und den Unterricht in der ILG werden noch Fördermaterialien (Bücher,
Anschauungsmaterial und diagnostische Fördermaterialien) benötigt. Über die
Anschaffung von speziellen Schulbüchern in Klassenstärke für ILG entscheidet
die Schulkonferenz. Für die daraus resultierenden Mehrkosten und für die
Anschaffung weiterer Fördermaterialien wird ein Aufstockungsbetrag von 1.000
Euro kalkuliert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die erforderlichen Mittel
wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 nicht berücksichtigt und sollen,
soweit sie nicht durch das Schulbudget abgedeckt werden können, durch
Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget 400 gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister