Betreff
Beschulung im "Gemeinsamen Unterricht" an diversen Schulen
Vorlage
04 - 15 0742/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Beschulung von Kindern im gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung von Einzelfallentscheidungen bezüglich der Förderschwerpunkte, der erforderlichen Sachausstattung und des zur Verfügung stehenden Budgets zu.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits seit vielen Jahren werden Schulkinder im „Gemeinsamen Unterricht“ (GU) an der Rheinschule beschult. Um GU an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zielgleich zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf unterrichtet.

In der Primarstufe wurden lange Zeit nur Kinder an der Rheinschule im GU (hauptsächlich mit dem Förderschwerpunkt Lernen) aufgenommen. Vereinzelt wurden jedoch auch an den anderen Grundschulen und den Schulen der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler mit den verschiedensten Förderbedarfen eingeschult. Im Rahmen der Inklusion sollen jedoch künftig möglichst viele Kinder an den Regelschulen beschult werden (Umsetzung der EU-Behindertenrechtskonvention).

Diese EU-Behindertenrechtskonvention wurde bereits 2006 verabschiedet und 2008 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik hat als einer der ersten Länder die Konvention unterzeichnet. Seit März 2009 ist aufgrund eines entsprechenden Bundesgesetzes diese Konvention für Deutschland ebenfalls verbindlich. Leider liegen auf Landesebene immer noch keine Umsetzungsrichtlinien vor.

So werden zwar immer mehr Kinder im GU an den Regelschulen beschult, jedoch werden gerade von den Kommunen Entscheidungen des Landes vermisst, wie ein finanzieller Ausgleich für die Übernahme der Landesaufgabe zur Beschulung dieser Kinder erfolgen soll (Konnexitätsprinzip).

Aus diesem Grund wurde bisher ein Integrationsbudget für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Behinderungen nicht bereit gestellt.

Da jedoch in den letzten Wochen mehrere Anträge für die Beschulung im GU bei der Schulverwaltung eingegangen sind, benötigt die Verwaltung eine Entscheidung zum Umgang mit diesen Anträgen.

Anträge, auf denen bereits vom Schulamt des Kreises Kleve (untere Schulaufsichtsbehörde) vermerkt wurde, dass zusätzliche Kosten für die Beschulung des entsprechenden Kindes nicht entstehen, wurden bewilligt. Soweit bereits feststeht, dass weitere Kosten für die sächliche Ausstattung (insbesondere spezielle Geräte, wie z. B. Lesegerät, Sprachcomputer, etc.) entstehen werden, wurden diese Anträge mit Verweis auf das fehlende Integrationsbudget zurück gewiesen, bzw. angemerkt, dass eine Beschulung erfolgen könnte, wenn die Kosten der Sachausstattung von anderer Seite übernommen würden.

Hierfür kämen auf der einen Seite die Eingliederungshilfen und auf der anderen Seite Leistungen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Frage. Der LVR unterhält z. B. einen Gerätepool, aus dem teure Geräte leihweise den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt werden können.

In einem nun vorliegenden Fall bietet der LVR die Ausleihe eines Lesesystems (Kamera und Bildschirm) für ein sehbehindertes Kind an. Die Ausleihe ist kostenlos, jedoch muss die Kommune als Entleiherin die Kosten für Transport, Versicherung und ggf. Erhaltungskosten tragen.

Die Kosten können nicht genau beziffert werden, da die Erhaltungskosten in diesem Fall nur anlassbezogen auftreten.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Kosten und Kosten in ähnlich gelagerten Fällen aus dem lfd. Budget zu bestreiten. Soweit absehbar ist, in welcher Höhe die Kosten auftreten, wird ein entsprechendes Budget für den folgenden Haushalt beantragt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die erforderlichen Mittel wurden bei der Aufstellung des Haushaltes 2012 nicht  berücksichtigt und sollen, soweit sie nicht durch das Budget 403 abgedeckt werden können, durch Minderaufwendungen, bzw. Mehrerträge im Budget 400 gedeckt werden.

 

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister