Betreff
Betuwe-Planungen,
hier: Antrag an den Rat Nr. IX 2012 der Ratsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN
Vorlage
05 - 15 0745/2012
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, mit der in der Verwaltungsvorlage ausgeführten Begründung, dem Antrag, die Beschlussfassung zur Modifizierung des Bahnübergangbeseitigungkonzeptes in die Septembersitzung zu schieben, nicht zu folgen.

 

Begründung

Im Hinblick auf die von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein geforderten Lösungsansätze für den Ortsteil Elten ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 03.02.2009 u. a. die Bergvariante einstimmig beschlossen hat und die Verwaltung beauftragt hat, auf Basis dieser Beschlüsse in den folgenden Planfeststellungsverfahren zu den jeweiligen Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen im Einzelnen Stellung zu nehmen.

 

Die in Kürze anstehenden weiteren Planfeststellungsverfahren machen es notwendig, die erforderlichen Beschlüsse zu den mit dem Verkehrsministerium NRW und dem Vorhabenträger ausgehandelten Lösungen zu fassen. Zum einen aus dem Grunde, nach Möglichkeit Konsens in den noch fraglichen Bereichen zu erzielen, um auch die seitens des Ministeriums zugesagte Vollfinanzierung der BÜ-Beseitigungen zu erreichen und zum anderen, die Lösungen in das laufende Planfeststellungsverfahren noch einarbeiten zu können.

Wie bei dem aktuellen Planfeststellungsabschnitt 3.3 praktiziert, soll auch in den anderen Planfeststellungsabschnitten eine umfangreiche Bürgerinformation vor der eigentlichen Offenlage stattfinden.

In diesem Zusammenhang wird auf die nachfolgende Vorlage Nr. 05-15 0731/2012 verwiesen, wonach beabsichtigt ist, den derzeitigen Vorplanungsstand interessierten Bürgern des Ortsteiles Elten noch vor der Ratssitzung vorzustellen.

 

Die Verwaltung hält es daher nicht für geboten, die Beschlussfassung zu diesem Thema hinauszuschieben.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat den Antrag der Ratsfraktion „Bündnis 90/Die GRÜNEN“ in seiner Sitzung am 12.06.2012 behandelt.

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister