Beschlussvorschlag
Der Rat bestellt
Herrn KHK Bernardus Reyers
als Vertreter der Kreispolizeibehörde zum ordentlichen beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusse
Sachdarstellung :
Gemäß § 5 AG-KJHG NW i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung des
Jugendamtes gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied auch
ein Vertreter der Kreispolizeibehörde an.
Bei Neubildung des Jugendhilfeausschusses nach der Kommunalwahl am 03.11.2009 wurden seitens der Kreispolizeibehörde Herr Johannes van Aaken als ordentliches und Herr Dirk Werner als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Herr Johannes van Aaken ist mittlerweile aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Dieser Umstand bedingt eine Neubesetzung. Mit Schreiben vom 15. Juni 2012 wird seitens der Kreispolizeibehörde nunmehr Herr Bernardus Reyers als neues ordentliches beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Vorsitzender