Betreff
Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
Vorlage
01 - 15 0757/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestellt

 

Herrn KHK Bernardus Reyers

 

als Vertreter der Kreispolizeibehörde zum ordentlichen beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusse

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 5 AG-KJHG NW i. V. m. § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied auch ein Vertreter der Kreispolizeibehörde an.

 

Bei Neubildung des Jugendhilfeausschusses nach der Kommunalwahl am 03.11.2009 wurden seitens der Kreispolizeibehörde Herr Johannes van Aaken als ordentliches und Herr Dirk Werner als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

Herr Johannes van Aaken ist mittlerweile aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Dieser Umstand bedingt eine Neubesetzung. Mit Schreiben vom 15. Juni 2012 wird seitens der Kreispolizeibehörde nunmehr Herr Bernardus Reyers als neues ordentliches beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Vorsitzender