Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss wählt
1. ….
zur/zum Ausschussvorsitzenden
2. …. zur/zum stellv. Ausschussvorsitzenden
Sachdarstellung :
Die
Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Frau Elke Trüpschuch hat mit Schreiben
vom 27.02.2012 ihr Amt niedergelegt. Der stellvertretende Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses, Herr Gerhard Gertsen hat dies mit Schreiben vom
12.06.12 ebenfalls getan. Der Jugendhilfeausschuss hat somit die Wahl des/der
Vorsitzenden neu durchzuführen.
Nach § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) wird die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses aus den stimmberechtigten Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister