Betreff
Unterstützende Leistungen für den Offenen Ganztag im Förderzentrum Grunewald
Vorlage
04 - 15 0760/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer weiteren Gruppe im Offenen Ganztag am Förderzentrum Grunewald, Förderschule der Stadt Emmerich am Rhein für die Förderschwerpunkte ‚Lernen’, ‚Sprache’ (nur Primarstufe) und ‚Soziale und emotionale Entwicklung’, und Übernahme des Fehlbetrages in Höhe von 29.100 Euro (12.125 Euro in 2012 / 16.975 Euro in 2013) aus Mitteln der Jugendhilfe.

 

Sachdarstellung :

 

Seit 2005 gibt es am Förderzentrum Grunewald das Betreuungsangebot Offene Ganztagsschule. Begonnen hatte das Angebot mit zwei Gruppen. Da jedoch die Nachfragen nach der qualitativen Betreuung incl. der zusätzlichen Förderung an diesem Angebot gestiegen waren, hat die Stadt vor einigen Jahren eine dritte Betreuungsgruppe eingerichtet.

 

Gem. den aktuellen Rechtsgrundlagen für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) besteht im Gegensatz zur Regelschule (25 Kinder/Gruppe) eine Gruppe in den Förderschulen aus 12 Kindern.

 

Im Rahmen des weiteren Umfeldes des Themas Inklusion hat sich die Schülerschaft am Förderzentrum Grunewald grundlegend geändert. Zusätzlich zu den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“ ist nun auch noch der Förderschwerpunkt „Soziale und Emotionale Entwicklung“ hinzugekommen. Die Schülerinnen und Schüler des Förderzentrums mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Sprache“ haben meist als weiteren Förderschwerpunkt noch zusätzlich „Soziale und Emotionale Entwicklung“.  Diese Kinder haben einen besonderen Betreuungsbedarf, der jedoch in der Landesgesetzgebung keine weitere Berücksichtigung findet. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass Kinder mit einem leichteren Förderbedarf in der Regel bereits im gemeinsamen Unterricht an den Regelschulen beschult werden. Schwierigere Fälle und Fälle an der Grenze zur geistigen Behinderung verbleiben meist in den Förderschulen.

 

Seit einigen Jahren hat sich somit der Betreuungsbedarf derart erhöht, dass mit dem Regelpersonal eine Betreuungsgruppe kaum noch zu bewältigen war. Obwohl im letzten Jahr nur 24 Kinder in der Betreuung aufgenommen wurden, mussten diese in drei Gruppen aufgeteilt werden. Zusätzlich zu dieser verringerten Gruppengröße hat das Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfe bei einigen Kindern die Zeiten des Integrationshelfers, der für die Unterrichtszeit vorgesehen war, auch auf die OGS-Zeit ausgedehnt.

 

Für das Schuljahr 2012/2013 wurde für alle 24 Kinder ein Folgeantrag für die Betreuung in der OGS gestellt. Zusätzlich sind nun in der Zeit seit Ende Mai zwölf weitere Kinder für die OGS angemeldet worden. Da das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF-Verfahren) erst in der v. g. Zeit abgeschlossen und dadurch erst der Förderort festgelegt wurde, hatten die Erziehungsberechtigten keine Möglichkeit, früher eine Anmeldung abzugeben.

 

Aus v. g. Gründen konnte die Schulverwaltung nicht auf diesen unvorhersehbaren Anstieg des Betreungsbedarfs reagieren und einen entsprechenden Antrag für die Landesförderung stellen (Abgabefrist war der 31. März 2012). Zwar ist es möglich, im Rahmen der Meldung der tatsächlichen Zahlen zumindest die Landesförderung zu bekommen, jedoch können die entsprechenden Lehrerstellenzuweisungen nicht mehr vorgenommen werden.

 

Die Schule, der Träger der Betreuungsmaßnahme, die Schulverwaltung und das Jugendamt haben sich daher zusammengesetzt, um einen Lösungsweg zu finden.

 

Da viele der betreuten Kinder dem Jugendamt aus diversen Jugendhilfefällen bekannt sind und in einigen Fällen auch eine Aufnahme in die OGS besonders dem Kind zu Gute kommt, möchte das Jugendamt unterstützend eingreifen.

 

Etliche der betreuten Kinder sind dem Jugendamt aus ambulanten Jugendhilfefällen bekannt. Es hat sich in diesen Fällen häufiger gezeigt, dass die Förderung der betreffenden Kinder in der Herkunftsfamilie nicht ausreichend geleistet werden kann, so dass besonders ihnen eine Aufnahme in die OGS zugute kommt.. Auch sollte die präventive Wirkung der OGS-Betreuung im Hinblick auf das Entstehen stationärer Jugendhilfefälle nicht unterschätzt werden.

 

Die bereits gemachten Erfahrungen zeigen deutlich: Kinder, die sich im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit der OGS-Betreuung gut eingewöhnt haben, verursachen im Unterricht  weniger Probleme, erzielen bessere Ergebnisse und steigern dadurch ihre schulische Chancenverwertung. Eine gesteigerte soziale Kompetenz führt zu einem besseren Selbstbewusstsein und damit auch zu einem deutlich verbesserten Lebensgefühl.

 

Aufgrund der guten Kooperation zwischen Schule, OGS-Träger und dem städtischen Fachbereich "Jugend, Schule und Sport" als Jugendamt und Schulträger wird hier eine gute Interventionsmöglichkeit geschaffen, die unter fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten als angemessen und wirksam eingeschätzt wird. Diese Chance nicht zu nutzen würde bedeuten, dass es den betreffenden Kindern in der Schule schlechter geht und dass gegebenenfalls in einzelnen Fällen durch später notwendig werdende Installation stationärer Jugendhilfemaßnahmen (Heimunterbringung) in erheblich größerem Kostenrahmen " nachrepariert" werden muss.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind Ausgaben für ambulante Jugendhilfemaßnahmen vorgesehen.

Produkt: 1.100.06.03.01

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Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister