Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Einrichtung einer weiteren Gruppe im Offenen
Ganztag am Förderzentrum Grunewald, Förderschule der Stadt Emmerich am Rhein
für die Förderschwerpunkte ‚Lernen’, ‚Sprache’ (nur Primarstufe) und ‚Soziale
und emotionale Entwicklung’, und Übernahme des Fehlbetrages in Höhe von 29.100
Euro (12.125 Euro in 2012 / 16.975 Euro in 2013) aus Mitteln der Jugendhilfe.
Sachdarstellung :
Seit 2005 gibt es am Förderzentrum Grunewald das Betreuungsangebot
Offene Ganztagsschule. Begonnen hatte das Angebot mit zwei Gruppen. Da jedoch
die Nachfragen nach der qualitativen Betreuung incl. der zusätzlichen Förderung
an diesem Angebot gestiegen waren, hat die Stadt vor einigen Jahren eine dritte
Betreuungsgruppe eingerichtet.
Gem. den aktuellen Rechtsgrundlagen für die Offenen Ganztagsschulen
(OGS) besteht im Gegensatz zur Regelschule (25 Kinder/Gruppe) eine Gruppe in
den Förderschulen aus 12 Kindern.
Im Rahmen des weiteren Umfeldes des Themas Inklusion hat sich die
Schülerschaft am Förderzentrum Grunewald grundlegend geändert. Zusätzlich zu
den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „Sprache“ ist nun auch noch der Förderschwerpunkt
„Soziale und Emotionale Entwicklung“ hinzugekommen. Die Schülerinnen und
Schüler des Förderzentrums mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ oder „Sprache“
haben meist als weiteren Förderschwerpunkt noch zusätzlich „Soziale und
Emotionale Entwicklung“. Diese Kinder
haben einen besonderen Betreuungsbedarf, der jedoch in der Landesgesetzgebung
keine weitere Berücksichtigung findet. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass
Kinder mit einem leichteren Förderbedarf in der Regel bereits im gemeinsamen
Unterricht an den Regelschulen beschult werden. Schwierigere Fälle und Fälle an
der Grenze zur geistigen Behinderung verbleiben meist in den Förderschulen.
Seit einigen Jahren hat sich somit der Betreuungsbedarf derart erhöht,
dass mit dem Regelpersonal eine Betreuungsgruppe kaum noch zu bewältigen war.
Obwohl im letzten Jahr nur 24 Kinder in der Betreuung aufgenommen wurden,
mussten diese in drei Gruppen aufgeteilt werden. Zusätzlich zu dieser
verringerten Gruppengröße hat das Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfe bei
einigen Kindern die Zeiten des Integrationshelfers, der für die Unterrichtszeit
vorgesehen war, auch auf die OGS-Zeit ausgedehnt.
Für das Schuljahr 2012/2013 wurde für alle 24 Kinder ein Folgeantrag für
die Betreuung in der OGS gestellt. Zusätzlich sind nun in der Zeit seit Ende
Mai zwölf weitere Kinder für die OGS angemeldet worden. Da das Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF-Verfahren) erst in der
v. g. Zeit abgeschlossen und dadurch erst der Förderort festgelegt wurde,
hatten die Erziehungsberechtigten keine Möglichkeit, früher eine Anmeldung
abzugeben.
Aus v. g. Gründen konnte die Schulverwaltung nicht auf diesen
unvorhersehbaren Anstieg des Betreungsbedarfs reagieren und einen
entsprechenden Antrag für die Landesförderung stellen (Abgabefrist war der 31.
März 2012). Zwar ist es möglich, im Rahmen der Meldung der tatsächlichen Zahlen
zumindest die Landesförderung zu bekommen, jedoch können die entsprechenden
Lehrerstellenzuweisungen nicht mehr vorgenommen werden.
Die Schule, der Träger der Betreuungsmaßnahme, die Schulverwaltung und
das Jugendamt haben sich daher zusammengesetzt, um einen Lösungsweg zu finden.
Da viele der betreuten Kinder dem Jugendamt aus diversen
Jugendhilfefällen bekannt sind und in einigen Fällen auch eine Aufnahme in die
OGS besonders dem Kind zu Gute kommt, möchte das Jugendamt unterstützend
eingreifen.
Etliche der betreuten Kinder sind dem Jugendamt aus
ambulanten Jugendhilfefällen bekannt. Es hat sich in diesen Fällen häufiger gezeigt,
dass die Förderung der betreffenden Kinder in der Herkunftsfamilie nicht
ausreichend geleistet werden kann, so dass besonders ihnen eine Aufnahme in die
OGS zugute kommt.. Auch sollte die präventive Wirkung der OGS-Betreuung im
Hinblick auf das Entstehen stationärer Jugendhilfefälle nicht unterschätzt
werden.
Die bereits gemachten Erfahrungen zeigen deutlich: Kinder,
die sich im Rahmen der sozialen Gruppenarbeit der OGS-Betreuung gut eingewöhnt
haben, verursachen im Unterricht weniger
Probleme, erzielen bessere Ergebnisse und steigern dadurch ihre schulische
Chancenverwertung. Eine gesteigerte soziale Kompetenz führt zu einem besseren
Selbstbewusstsein und damit auch zu einem deutlich verbesserten Lebensgefühl.
Aufgrund der guten Kooperation zwischen Schule, OGS-Träger
und dem städtischen Fachbereich "Jugend, Schule und Sport" als
Jugendamt und Schulträger wird hier eine gute Interventionsmöglichkeit
geschaffen, die unter fachlichen und finanziellen Gesichtspunkten als
angemessen und wirksam eingeschätzt wird. Diese Chance nicht zu nutzen würde
bedeuten, dass es den betreffenden Kindern in der Schule schlechter geht und
dass gegebenenfalls in einzelnen Fällen durch später notwendig werdende
Installation stationärer Jugendhilfemaßnahmen (Heimunterbringung) in erheblich
größerem Kostenrahmen " nachrepariert" werden muss.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Im Haushaltsjahr 2012 sind
Ausgaben für ambulante Jugendhilfemaßnahmen vorgesehen.
Produkt: 1.100.06.03.01
.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister