Betreff
Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen,
hier: "Am Stadion"
Vorlage
05 - 15 0770/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Widmung der Straße „Am Stadion“ (derzeitige Grundstücksbezeichnung Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 335 und 233) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW ohne Beschränkung des Widmungsinhalts für den öffentlichen Verkehr sowie die Widmung der angrenzenden Parkplatzfläche mit Beschränkung auf den Benutzungszweck Öffentlicher Parkplatz.

Bei den zu widmenden Verkehrsflächen handelt sich um eine „sonstige Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 des StrWG NRW.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die Straße „Am Stadion“ mit dem angrenzenden Parkplatz befindet sich innerhalb des Gesamtkomplexes des Eugen-Reintjes-Stadions. Straßen- und Parkplatzfläche sollen in Kürze aus dem Gesamtflurstück herausgemessen, eine eigenständige Parzelle bilden und für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 

Die Widmung der Straßenfläche soll ohne Beschränkung des Widmungsinhalts – auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise – erfolgen.

Die Parkplatzfläche soll beschränkt auf den Benutzungszweck Öffentlicher Parkplatz gewidmet werden.

Die Straße „Am Stadion“ einschl. Parkplatz ist als „sonstige Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 4 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzugruppieren.

Die zu widmenden Flächen sind im Anlageplan gekennzeichnet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter