hier: "Am Stadion"
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Widmung der Straße „Am Stadion“
(derzeitige Grundstücksbezeichnung Gemarkung Emmerich, Flur 32, Flurstück 335
und 233) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW ohne
Beschränkung des Widmungsinhalts für den öffentlichen Verkehr sowie die Widmung
der angrenzenden Parkplatzfläche mit Beschränkung auf den Benutzungszweck
Öffentlicher Parkplatz.
Bei den zu widmenden
Verkehrsflächen handelt sich um eine „sonstige Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 4
Ziffer 3 des StrWG NRW.
Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die Straße „Am
Stadion“ mit dem angrenzenden Parkplatz befindet sich innerhalb des
Gesamtkomplexes des Eugen-Reintjes-Stadions. Straßen- und Parkplatzfläche
sollen in Kürze aus dem Gesamtflurstück herausgemessen, eine eigenständige
Parzelle bilden und für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Die Widmung der
Straßenfläche soll ohne Beschränkung des Widmungsinhalts – auf bestimmte
Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise – erfolgen.
Die Parkplatzfläche
soll beschränkt auf den Benutzungszweck Öffentlicher Parkplatz gewidmet werden.
Die Straße „Am
Stadion“ einschl. Parkplatz ist als „sonstige Gemeindestraße“ gemäß § 3 Abs. 4
Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzugruppieren.
Die zu widmenden
Flächen sind im Anlageplan gekennzeichnet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter