Betreff
Widmung von Straßen in Emmerich am Rhein,
hier: Straßen in Baugebieten mit Erschließungsverträgen
Vorlage
05 - 15 0779/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die unbeschränkte Widmung der in der Vorlage näher bezeichneten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW für den öffentlichen Verkehr.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Beschränkung des Widmungsinhalts auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die in der Vorlage näher bezeichneten Wegeflächen.

 

Es handelt sich bei den zu widmenden Straßen um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Öffentliche Straßen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Die nachstehend aufgeführten Baugebiete sind im Rahmen von Erschließungsverträgen privat erschlossen worden. Nach den Regelungen dieser Verträge sollen die Straßenflächen nach Ausbau und Abnahme in das Eigentum der Stadt übergehen, so dass die Stadt Emmerich am Rhein dann Träger der Straßenbaulast wird. Dieses ist inzwischen für die folgend genannten Straßen geschehen.

Es handelt sich hierbei um Gemeindestraßen, bei denen die Belange der anliegenden Grundstücke überwiegen.

Die Widmung der Straßen soll weitestgehend ohne Beschränkung auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke oder Benutzerkreise erfolgen.

Verkehrsflächen mit der Beschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radwege sind gesondert benannt und in den jeweiligen Anlageplänen zur Vorlage gekennzeichnet.

 

Ortsteil Elten

Eltener Feld                                         Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstück 581

Pfarrer-Otto-Reinhardt-Straße           Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstück 582 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg zwischen Pfarrer-Otto-Reinhardt-Straße und Wasserstraße Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstücke 461 und 495

Johann-Roelevink-Weg                      Gemarkung Elten, Flur 19, Flurstück 580

Bernhard-Wemmer-Straße                Gemarkung Elten, Flur 7, Flurstück 436

Walter-Hövelmann-Straße                  Gemarkung Elten, Flur 7, Flurstück 435

Alex-Maier-Straße                               Gemarkung Elten, Flur 7, Flurstück 393 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg zwischen Alex-Maier-Straße und Stokkumer Straße  Gemarkung Elten, Flur 7, Flurstück 393

Bürgermeister-Zeck-Straße                Gemarkung Elten, Flur 20, Flurstück 421

 

Ortsteil Hüthum

In den Seisen                          Gem. Hüthum, Flur 15, Flurstück 395

Bernd-Terhorst-Weg              Gem. Hütum, Flur 5, Flurstück 512

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für den Wegeteil entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Bernd-Terhorst-Weg 2 als Verbindung zur Reckumer Straße

 

 

Emmerich

Adolf-Tibus-Straße                  Gemarkung Emmerich, Flur 29, Flurstück 670 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg:

                                                Gemarkung Emmerich, Flur 29, Flurstück 533

Gemarkung Emmerich, Flur 29, Flurstücke 671 und 672

Dr.-Johannes-Alff-Straße        Gemarkung Emmerich, Flur 29, Flurstück 675

Helene-Weber-Straße            Gemarkung Emmerich, Flur 29, Flurstück 677

Unter den Eichen                    Gem. Emmerich, Flur 31, Flurstück 494 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fußweg für das Flurstück

                                                Gemarkung Emmerich, Flur 31, Flurstück 498

Sonnenweg                             Gem. Emmerich, Flur 6, Flurstücke 1207, 1224, 1273

Mondweg                                 Gem. Emmerich, Flur 6, Flurstücke 1216, 1222, 1213 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fußweg für die Flurstücke

                                                Gemarkung Emmerich, Flur 6, Flurstücke 1274 und 1205

 

Ortsteil Vrasselt

Op de Höh                               Gemarkung Vrasselt, Flur 4, Flurstücke 748, 749 und 547 sowie

Widmungsbeschränkung auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg für die Parzelle 749 zwischen Wendehammer und Reeser Straße

 

Ortsteil Praest

Am Fürstenhof                        Gem. Praest, Flur 4, Flurstücke 157 und 123 tlw.

Johann-Awater-Straße            Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstücke 1372 und 1280

 

 

 

Nachrichtlich – zur Information:

Folgende (Bau-)Straßen sind noch nicht im Eigentum und damit in der Straßenbaulast der Stadt Emmerich am Rhein. Bei Eigentumsübergang und nach entsprechendem Ausbau sind sie ebenfalls dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

Alex-Kerkhof-Straße               Gem. Elten, Flur 7, Flurstücke 423, 424 und 426

Walter-Hövelmann-Straße      Gem. Elten, Flur 7, Flurstücke 428 und 429

Prinz-Claus-Straße                 Gem. Elten, Flur 20, Flurstück 434

Landdrost-Blaauboer-Straße  Gem. Elten, Flur 20, Flurstück 441

Straatmannshof                      Gem. Hüthum, Flur 14, Flurstücke 793, 802, 791 und 788

Bernd-Terhorst-Weg              Gem. Hüthum, Flur 5, Flurstücke 522 und 545

Heinrich-Bonnes-Weg            Gem. Praest, Flur 3, Flurstück 1346

 

 

 

Folgende Baustraßen sind zwar im Eigentum der Stadt Emmerich am Rhein, jedoch liegt die Verkehrssicherungspflicht vertraglich noch bei den Erschließungsträgern. Die Widmung kann erst bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgen:

 

Rudolf-W.-Stahr-Straße         Gem. Emmerich, Flur 7, Flurstück 1397

Heinrich-Butzfeld-Straße        Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstücke 1299, 1367 tlw.

Praestsches Feld                   Gemarkung Praest, Flur 3, Flurstück 1371 u. 1157

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter