Betreff
Sachstandsbericht zu Probebohrungen auf dem "Emmericher Eyland"
Vorlage
05 - 15 0780/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Probebohrungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen Vertreter des zuständigen Dezernats der Bezirksregierung Düsseldorf nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie zu einer der nächsten ASE – Sitzungen einzuladen, um zu dem Projekt aus Sicht der WRRL Stellung nehmen.

 

Sachdarstellung :

 

Anlass

 

Anlass dieses Sachstandsberichtes ist die Berichterstattung zu Probebohrungen eines Kiesabbauunternehmens im Rheinvorland auf der linken Rheinseite in Höhe der Emmericher  Rheinpromenade.

 

Auf Anfrage hat der zuständige Dezernent bei der Bezirksregierung Düsseldorf sich dahingehend geäußert, dass eine Abgrabung von Kies oder Sand zur Rohstoffgewinnung im Griether Vorland nicht vorgesehen ist. Das entspricht auch den Aussagen des äußerst restriktiv gehaltenen Kreis Klever Abgrabungskonzeptes, bei dessen Erarbeitung die Stadt Emmerich am Rhein klar Stellung bezogen hat gegen eine mögliche Darstellung des gegenüberliegenden Rheinvorlandbereiches als Reservefläche für die Abgrabungswirtschaft.

 

 

Der aktuelle Hintergrund

 

In Zusammenhang mit den Probebohrungen hatte die Kreistagsfraktion der Partei Die Grünen eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, um die Tätigkeit des Abbauunternehmens näher zu hinterfragen bzw. die Rechtmäßigkeit und Zielsetzung dieser Bohrungen zu eruieren.

 

Der Kreis Kleve hat inzwischen eine Antwort zu dieser Anfrage  formuliert, die er den im Kreistag vertretenden Fraktionen zukommen lassen wird. Der Text liegt weder der Stadtverwaltung noch der Bezirksregierung vor.

 

Der Kreis Kleve bestätigte jedoch in einem Telefonat, dass die dort tätige Firma im Jahr 2011 einen Antrag gestellt hat, Probebohrungen im Deichvorland in Höhe des Emmericher Eylandes vornehmen zu dürfen. Daraufhin hat der Kreis Kleve eine Befreiung von den Bestimmungen des Landschaftsschutzes in Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum im Kreis Kleve erteilt, gleichzeitig jedoch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass mit der Befreiung keinerlei Ansprüche auf eine Abgrabung oder andere Zugeständnisse verbunden sind.

 

 

 

Die Firma nimmt in der Zeit von Juli bis Oktober 2012 Bodenproben. Damit will sie sich möglicherweise vorbereiten, um später mit ihrem Equipment als Lohnunternehmer für die Arbeiten den Auftrag zu bekommen, die für eine Modellierung des Rheinvorlandes als Maßnahme der europäischen WRRL notwendig werden könnten.

 

 

Verfahrenstechnische Aspekte aus Sicht der Wasserrahmenrichtlinie

 

Das linksrheinische Areal des Emmericher Eylandes im Verbandsgebiet des Deichverbandes Xanten-Kleve gehört zur Planungseinheit (PE) Rhein (RHE) 1500 im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord und ist der Kooperationseinheit DUE_KOE_81 Rhein Hauptlauf zugeordnet. Die Organisationseinheit RHE 1500 - Rheinschlauch – betrachtet ausschließlich das Rheinvorland zwischen Strom und Banndeich in seinem nordrhein-westfälischen Abschnitt. Innerhalb dieser Planungseinheit wurden im Einvernehmen mit allen Fachakteuren vor Ort konkrete Maßnahmen für das Gewässer erarbeitet.

 

Das Ziel der europäischen WRRL ist es, einen guten ökologischen und chemischen Zustand des Gewässers langfristig zu erreichen. Gleichzeitig ist man bestrebt, im Sinne des Hochwassermanagements die Wasserspiegellage des Flusses in Krisenzeiten dadurch deutlich zu senken, dass bereits jetzt Retentionsräume geschaffen werden. Prominentes Beispiel dafür war die Diskussion um die Anlage des Polders Bylerward, dessen Realisierung inzwischen als gescheitert gelten darf, weil er bei den Vertretern der Landwirtschaft  sehr umstritten ist.

 

Im Auftrag des LANUV, NRW wurde der Rheinhauptlauf in einem eigenständigen, hydraulischen Projekt daraufhin untersucht, wo und mit welchen Maßnahmen die Wasserspiegellage des Rheins bei Hochwasser abgesenkt werden könnte. Auf der Grundlage dieser dazu erarbeiteten ‚Hydraulischen Studie zur Abfluss- und Strukturverbesserung am Niederrhein – HyStAT’  wurde im Anschluss an die ‚Runden Tische’ für diese Flussgebietseinheit ein ‚Umsetzungsfahrplan Rheinhauptlauf’ erarbeitet.

 

In dem mittlerweile vorliegenden Umsetzungsfahrplan Rheinhauptlauf sind insgesamt 41 Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung des nordrheinwestfälischen Gewässerabschnitts am Rheinhauptlauf vorgeschlagen worden, in denen durch Vorlandabtrag oder die Anlage von Nebenrinnen u.a. positive Effekte sowohl für den Hochwasserschutz wie auch die WRRL erreicht werden können. Bei der Erarbeitung des Umsetzungsfahrplans war übrigens weder die eingangs erwähnte Firma noch ein anderes Abgrabungsunternehmen beteiligt.  Schon allein um einen Impuls auch für die Maßnahmenträger an kleineren Gewässern zu geben, hat das Umweltministerium ein großes Interesse daran, Maßnahmen der WRRL zeitnah auch am Rheinhauptlauf umzusetzen.

 

 

Die Machbarkeitsstudie zur Maßnahme ‚Griether Vorland’

 

Im Januar 2012 ist das Umweltministerium an die WRRL – Geschäftsstelle Rheingraben Nord mit der Bitte herangetreten, zu prüfen, welche der 41 WRRL –Maßnahmenvorschläge als Pilotprojekt für eine zeitnahe Umsetzung geeignet erscheinen. Daraufhin hat das zuständige Dezernat der Bezirksregierung Düsseldorf eine sogenannte ‚Machbarkeitsstudie’ für 4 verschiedenen Bereiche in Auftrag gegeben, die als besonders aussichtsreich gelten, unter anderem für das Gebiet Griether Vorland gegenüber von Emmerich.

 

Die Machbarkeitsstudie ermittelt für jeden dieser 4 Bereiche die Massen, Flächen und Kosten, die grundsätzliche Durchführbarkeit, die jeweiligen Besitz- und Nutzungsverhältnisse und beschäftigt sich auch mit der Ersatzflächenbeschaffung für die Landwirtschaft. Sie stellt eine Art Vorabbewertung auf, ob diese Maßnahme tatsächlich näher infrage kommt. Das wird derzeit erarbeitet. Ein Ergebnis liegt voraussichtlich gegen Ende des Jahres vor.

 

Erst dann folgen ggfs. Informationsrunden mit allen Fachbehörden, Eigentümern bzw. Pächtern, deren Resonanz darüber entscheiden, ob weitere Landankaufverhandlungen des Landes folgen, bevor die eigentliche Maßnahmenplanung konkret wird.

 

Die Maßnahme (38) Griether Vorland ansich ist dann Gegenstand eines wasserwirtschaftlichen Genehmigungsverfahrens in Form einer Planfeststellung, in der die Öffentlichkeit wie auch die Betroffenen erneut gehört werden.

 

 

 

 

 

Was ist inhaltlich angedacht

 

 

Als Maßnahmen, um den Rheinvorlandbereich ökologisch, strukturell und hochwasser-technisch zu optimieren nennt der erarbeitete Umsetzungsfahrplan im Bereich des Maßnahmengebietes 38 “Deichvorland unterhalb Grieth“, die Anlage von rheinstromparallelen Abflussrinnen wie auch eine Absenkung des ufernahen Rheinvorlandes.

 

Damit ist nach Erläuterungen des Deichverbandes Xanten – Kleve gemeint,  dass in einem langgezogenen Abschnitt vom Schnipperwardshof westlich des ‚Hurendeiches’ bis nördlich der Ortslage von Grieth im Deichvorland das Flussufer durch einen sog. ‚Vorlandabtrag’ tiefer gelegt werden soll und in einem rheinfernen Korridor dahinter eine Nebenrinne eingerichtet werden soll, die parallel zum Rheinstrom verläuft und damit den Rückhalteraum vergrößert, im Hochwasserfall zu einem schnelleren Abfluss beiträgt und der WRRL-Philosophie entsprechend eine größere ökologische Vielfalt von Lebensräumen schafft. (siehe Anlage)

 

Das Dezernat 54, - Wasserwirtschaft – der Bezirksregierung Düsseldorf hat angeboten, die Emmerich betreffenden Planungen bzw. Maßnahmen direkt am Rheinlauf in der Planungseinheit 1500 bei Bedarf im Ausschuss für Stadtentwicklung vorzustellen und zu erläutern. Die Verwaltung wird nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie von diesem Angebot Gebrauch machen.

 

Im Übrigen sind alle Unterlagen der Planungseinheit 1500 öffentlich zugänglich unter:

 

http://www.rheingraben-nord.nrw.de/Kooperationen/Kooperation_f__r_die_PE_RHE_1500/index.jsp

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter