Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2011 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsbeschluss
Vorlage
70 - 15 0782/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2011 festzu-   
    stellen und

2. den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
        im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
    b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 270.635,44 € in die allgemeine Rücklage
        (Gewinnrücklage) und

3. den Betriebsausschuss zu entlasten.


 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat in seiner Sitzung am 29.09.2011 das Wirtschaftsprüfungsbüro.  Dr.  Röhricht/Dr. Schillen aus Bielefeld als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2011 gemäß § 5
Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – dieser Bestellung mit Schreiben vom 17.10.2011 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt.

Der Prüfungsbericht des Jahres 2011 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2011, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem Anlagenachweis und dem Lagebericht vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Herr Cebulla vom Büro Dr. Röhricht/Dr. Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.09.2012 den Bericht erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenen Fraktionen wird mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2011 zugesendet.

Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen, bevor er zur Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet wird. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein berät in seiner Sitzung am 02.10.2012 über dieses Thema.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 2 a) (siehe Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 14.12.2010 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für 2011 der KBE – die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % (= 981.732,00 €) gemäß § 26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs im vergangenen Jahr abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2011 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht/Dr. Schillen zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Die KBE hat das Geschäftsjahr 2011 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 1.252.367,44 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Damit liegt das Jahresergebnis der KBE auf dem Niveau der Vorjahre, aber immer noch um 160 T€ besser als im Jahr 2010.

Zunächst war für das Jahr 2011 ein erheblich schlechteres Betriebsergebnis prognostiziert worden (siehe Nachtrag 2011 im WP 2012). Die nicht unerheblichen Mehrkosten für die Abwasserabgabe in Folge der Überschreitung der Schadstoffparameter am 23.03.2011 hätten das Ergebnis nahezu halbiert, wenn die KBE diese Mehrkosten allein zu tragen gehabt hätte. Erst durch die Mitbeteiligung der TWE GmbH konnte dieses positive Ergebnis erzielt werden.

Ursächlich für die insgesamt gute Entwicklung ist naturgemäß das Ergebnis im Betriebszweig Abwasser. Wegen der o.g. einmaligen negativen Effekte konnte jedoch das Vorjahresergebnis insgesamt in dieser Sparte nicht erzielt werden (- 160 T€).

Grundlegend geändert hat sich die Situation im Betriebszweig Straßenreinigung. Während in den letzten Jahren wegen der nicht unerheblichen Mehrkosten für den Winterdienst stets ein negatives Ergebnis erzielt wurde, ist erstmals für 2011 ein Gewinn in Höhe von 29 T€ ausgewiesen, der die Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage bereits  beinhaltet. Die nicht beträchtliche Anhebung der Gebührensätze für das Jahr 2011 bei gleichzeitiger Reduzierung der Aufwendungen für den Winterdienst haben zu dieser positiven Trendwende geführt. Die Verluste der Vorjahre sind jedoch damit noch nicht ausgeglichen, so dass für eine Gebührenanpassung zurzeit kein Spielraum besteht.

Positiv entwickelt hat sich auch der Betriebszweig Abfallentsorgung. Mit dazu beigetragen hat auch die zum 01.01.2011 vorgenommene Gebührenanpassung. Es sei jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach wie vor das Gebührenniveau unter dem des Jahres 2007 liegt. Der Steigerung der Umsatzerlöse um ca. 80 T€ stehen unerwartet Einsparungen auf der Ausgabenseite gegenüber. Dieses ist allein darauf zurück zu führen, dass sich die nicht über die Verwiegung ermittelten Abfallmengen (z.B. Sperrgut) entgegen dem Trend verringert haben.

Wie im Vorjahr hat der Betriebszweig Friedhöfe mit einem Minus von 88 T€ insgesamt negativ abgeschlossen. Die Veränderungen liegen im Bereich der allgemeinen Kosten- und Lohnentwicklungen. Auch die Einnahmeseite hat sich nur geringfügig verändert. Erst mit der Erstellung des Wirtschaftsplans 2013 wird sich zeigen, ob die für 2012 vorgenommene Gebührenanpassung ausreichen wird, das Ergebnis dieses Betriebszweiges insgesamt ausgeglichen zu gestalten.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wurde der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetansatz in Höhe von 3 Mio € nahezu punktgenau erreicht. Die Reduzierung des Ansatzes gegenüber dem Vorjahr ist nicht nur dadurch verursacht, dass vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltslage Sparmaßnahmen wie die Reduzierung der Pflegestandards vorzunehmen waren, sondern auch dass in den Vorjahren zusätzlichen Kosten für die Beseitigung der Schäden, die durch den Sturm „Olivia“ entstanden waren, im Ansatz wiedergegeben werden.

Positiv ist  hier zu vermerken, dass die erwartete Kostensteigerung für Personal, welches nicht mehr im Winterdienst einzusetzen war, wegen der seinerzeitigen Sondereffekte aus der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BILMOG) in 2010 weitestgehend ausgeglichen werden konnte.

Der Betriebszweig Verwaltung hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 90 Te verbessert. Während im Vorjahr noch die Auswirkung der Umstellung auf das BILMOG das Jahresergebnis belastet hat, trifft dies für die Folgejahre nicht mehr zu. Zudem flossen der KBE zusätzliche Erträge aus der auf dem Verwaltungsgebäude installierten Photovoltaikanlage von den Stadtwerken Emmerich zu. Durch die Umlage der allgemeinen Verwaltungskosten auf die einzelnen Betriebszweige werden auch diese Sparten positiv beeinflusst.

Zusammenfassend läßt sich für das Wirtschaftsjahr 2011 der KBE ein zufriedenstellendes Fazit ziehen. Das Gesamtergebnis mit 1.252 T€ liegt im oberen Bereich der allgemeinen Schwankungen der letzten Jahre. Die Auswirkung auf die Entwicklung der Gebührenhaushalte wird sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand unter Berücksichtigung der ab 2012 neuen Faktoren positiv entwickeln. Einen genaueren Überblick hierzu gibt naturgemäß erst die Betrachtung des Jahresabschlusses  unter Berücksichtigung der KAG-Rechnung. Insoweit wird auf die entsprechende Vorlage des TOP 5 öT der Sitzung des Betriebsausschusses verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Jahresabschluss

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister