Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG für das Jahr 2011
Vorlage
70 - 15 0783/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.


 

Sachdarstellung :

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für das Jahr 2011 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in der jeweils betreffenden Sparte eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich zum Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für die Abschreibung und Verzinsung. Hier sind andere vom KAG vorgegeben Berechnungsformen anzuwenden, wie z.B. Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation der Gebühr ist stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammengefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2011 wiedergegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die zukünftige Gebührenentwicklung möglich.

Die unterschiedliche Betrachtungsweise der einzelnen Jahresabschlüsse führt insbesonders im Betriebszweig Abwasser zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen. Die in der KAG-Rechnung ausgewiesenen Defizite in den Betriebszweigen Klärwerk und Kanal stehen hier den Gewinnausweisungen nach der bilanziellen Betrachtung völlig entgegen. Ursächlich hierfür sind ausschließlich die unterschiedlichen Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten. Entgegen der bilanziellen Berechnung ergeben sich hier in beiden Betriebszweigen Unterdeckungen in Höhe von über 600 T€. Daraus resultiert in beiden Betriebszweigen letztendlich ein Fehlbetrag in Millionenhöhe.

Wegen dieser Entwicklung sind in den letzten Jahren die Abwassergebühren auch kontinuierlich angepasst worden. Da jedoch stets eine volle Ausschöpfung des KAG-Regelwerks nicht  gewünscht war, wurde diese Unterdeckung quasi in Kauf genommen. Auch in diesem Jahr muss wieder davon ausgegangen werden, dass trotz einer Gebührenerhöhung wieder Defizite in den beiden Betriebszweigen erwirtschaftet werden.

Aufgrund der geänderten Vertragssituation mit einem Großeinleiter wird sich aber die Lage ab 2013 ändern. Hierzu wird zu gegebener Zeit dem Ausschuss eine vollkommen überarbeitete Gebührenkalkulation vorgelegt werden. Ziel der Betriebsleitung wird es sein, ab 2013 den Kalkulationsgrundlagen des KAG im vollen Umfang zu entsprechen.

Erfreulich stellt sich die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Straßenreinigung dar. Erstmals seit zwei Jahren konnte der Gebührenhaushalt in Folge milder Winter bei gleichzeitiger Anpassung der Gebühr positiv dargestellt werden. Auf diese Weise konnten die aufgelaufenen Defizite in Höhe von minus 308 T€ um 60 T€ veringert werden. Bei unveränderten Rahmenbedingungen sollte es möglich sein, die aufgelaufenen Defizite über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren in Gänze abzutragen. Erst dann wird eine Neukalkulation erforderlich werden.

Entgegen den Erwartungen im Nachtrag 2011 hat der Betriebszweig Abfallentsorgung nur mit einem geringen Defizit abgeschlossen. Damit ist die Gebührenausgleichsrücklage mit 20 T€ nahezu neutral. Ursächlich für diese Entwicklung ist der Sachverhalt, dass im Jahr 2011 das Sperrgutaufkommen erheblich geringer war als kalkuliert. Dabei bleibt festzuhalten, dass auch in der Vergangenheit das Sperrgutvolumen immer mal größeren Schwankungen unterworfen war. Eine genauere Analyse dieses Sachverhaltes kann seitens der Betriebsleitung hierzu nicht gegeben werden.

Vor dem Hintergrund der für das Jahr 2013 durchgeführten grundlegenden Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistung findet für 2013 eine völlige Neukalkulation der Abfallgebühr statt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass es hier für den Bürger zu einer Gebührenentlastung kommen wird.

Weniger erfreulich ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Wie bereits bei der Erstellung des Wirtschaftsplans 2012 prognostiziert, schließt der Gebührenhaushalt für 2011 mit einer erheblichen Unterdeckung ab. Trotz einer moderaten Gebührenanpassung zum 01.01.2012 wird auch in diesem Jahr mit einer Unterdeckung des Haushaltes gerechnet. Es bleibt jedoch zunächst die Entwicklung der nächsten Monate abzuwarten, um hier einen verbindlichen Ausblick auf die Gebührenentwicklung im Jahr 2013 geben zu können. In diesem Zusammenhang wird sicherlich auch die Frage nach der Höhe des „grünpolitischen Wertes“ erörtert werden müssen.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gruyters

Betriebsleiter