Betreff
Vorstellung des Generalentwässerungsplanes für die Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 15 0784/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Generalentwässerungsplan für die Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis.


 

Sachdarstellung :

Die Stadt Emmerich am Rhein ist als Abwasserbeseitigungspflichtige nach § 58 ( 1 ) Landeswassergesetz ( LWG NRW ) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Generalentwässerungsplan (GEP) aufzustellen und gegenüber der oberen Wasserbehörde ( = Bezirksregierung Düsseldorf ) anzuzeigen. Der GEP soll gegenüber der Behörde darlegen, dass die Abwasseranlagen nach den derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen errichtet und betrieben werden.

Der GEP bildet die Grundlage für das in einem Zyklus von 6 Jahren aufzustellende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), in dem die Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen der nächsten Jahre festgeschrieben und von der Aufsichtsbehörde durch jährliche Abfrage kontrolliert werden. Das ABK wird dem Betriebsausschuss in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden, bevor er zur endgültigen Genehmigung an den Rat weitergeleitet wird.

2001 und 2002 wurde der letzte GEP getrennt für den Ortsteil Elten und das übrige Stadtgebiet vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Emmerich am Rhein schriftlich aufgefordert den GEP zu aktualisieren. Die TWE GmbH hat als Betreiber der städtischen Abwasseranlagen die Fa. GELSENWASSER AG mit der Aufstellung und Erarbeitung des GEP beauftragt. Herr Steinert  von der beauftragten Firma wird den GEP in der Sitzung des Betriebsausschusses im Einzelnen vorstellen und für ergänzende Fragen zur Verfügung stehen.

Der GEP enthält die hydraulischen Berechnung des Kanalnetzes, eine Schmutzfrachtbilanz und die Ergebnisse aus Kanalinspektion bzw. Zustandsbewertung. Im Ergebnis werden für die nächsten 10 Jahre Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen, die in den als Anlage beigefügten Übersichten zusammengefasst sind.

 

 

 

Klaus Gruyters

Betriebsleiter