Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt den Generalentwässerungsplan für die Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis. |
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein
ist als Abwasserbeseitigungspflichtige nach § 58 ( 1 ) Landeswassergesetz ( LWG
NRW ) verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Generalentwässerungsplan
(GEP) aufzustellen und gegenüber der oberen Wasserbehörde ( = Bezirksregierung
Düsseldorf ) anzuzeigen. Der GEP soll gegenüber der Behörde darlegen, dass die
Abwasseranlagen nach den derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen errichtet
und betrieben werden.
Der GEP bildet die Grundlage
für das in einem Zyklus von 6 Jahren aufzustellende Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK), in dem die Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen der nächsten Jahre
festgeschrieben und von der Aufsichtsbehörde durch jährliche Abfrage
kontrolliert werden. Das ABK wird dem Betriebsausschuss in seiner nächsten
Sitzung vorgestellt werden, bevor er zur endgültigen Genehmigung an den Rat
weitergeleitet wird.
2001 und 2002 wurde der
letzte GEP getrennt für den Ortsteil Elten und das übrige Stadtgebiet
vorgelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Stadt Emmerich am Rhein
schriftlich aufgefordert den GEP zu aktualisieren. Die TWE GmbH hat als
Betreiber der städtischen Abwasseranlagen die Fa. GELSENWASSER AG mit der
Aufstellung und Erarbeitung des GEP beauftragt. Herr Steinert von der beauftragten Firma wird den GEP in
der Sitzung des Betriebsausschusses im Einzelnen vorstellen und für ergänzende
Fragen zur Verfügung stehen.
Der GEP enthält die
hydraulischen Berechnung des Kanalnetzes, eine Schmutzfrachtbilanz und die Ergebnisse
aus Kanalinspektion bzw. Zustandsbewertung. Im Ergebnis werden für die nächsten
10 Jahre Investitionsmaßnahmen vorgeschlagen, die in den als Anlage beigefügten
Übersichten zusammengefasst sind.
Klaus Gruyters
Betriebsleiter