Betreff
Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 15 0791/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die in der Anlage 1 beigefügte Satzung für das Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Durch die Einführung des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW und einer damit einhergehenden Änderung des § 5 AG-KJHG ist vorgeschrieben, dass eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates oder Integrationsausschusses beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird. Zugleich ist ein Stellvertreter zu bestellen. Dies bedingt die Erweiterung des § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung um den Buchstaben k).

Im Zuge der durch die gesetzliche Novellierung umzusetzenden materiellen Änderung wurde der Satzungstext auch redaktionell überarbeitet. Diese Änderungen erstrecken sich zum einen auf Organisationsbezeichnungen – der Fachbereich „Bürgerangelegenheiten“ führt nunmehr die Bezeichnung „Jugend, Schule und Sport“. Darüber hinaus galt es, die Bezeichnungen der gesetzlichen Grundlagen anzupassen. So ersetzt nunmehr das aktuelle  Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) das vormalige Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister