Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungs-ausschuss
zur Prüfung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 101 Abs. 1 GO NRW. Der Ausschuss
hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der
örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus
der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und
dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009 waren
erhebliche Steuereinbrüche zu verzeichnen. Der Haushaltsplan 2010 wies daher
ein erwartetes Defizit in der Ergebnisrechnung von 7,575 MIO EUR aus. Gegenüber
dieser Planung verbesserte sich das Jahresergebnis um rd. 3,6 MIO EUR auf einen
Fehlbetrag von 3.964.649,95 EUR.
Durch das verbesserte Ergebnis verringert sich der geplante Ausgleich
über die Ausgleichsrücklage entsprechend, so dass - ein entsprechender
Gewinnverwendungsbeschluss des Rates vorausgesetzt - der Bestand der Ausgleichsrücklage
zum 31.12.2010 um 3,964 MIO EUR auf 6.922.978,68 EUR verringert wird.
In der Finanzplanung war zum 31.12.2010 ein Fehlbetrag an liquiden
Mitteln und folglich ein Kassenkreditbestand von rd. 9,75 MIO EUR
prognostiziert worden. Durch Einnahmeverbesserungen, Einsparungen im
Ausgabenbereich und verschobene Investitionen sank der Bedarf an
Liquiditätskrediten auf 5,2 MIO EUR zum Bilanzstichtag. Der Bestand der
liquiden Mittel betrug zum 31.12.2010 1.350.320,82 EUR.
In der Sitzung wird das Jahresergebnis 2010 vorgestellt. Für weitere
Details wird auf den beigefügten Bericht verwiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Ausgleich des Ergebnisses der Jahresrechnung soll durch eine
Entnahme in Höhe von 3.964.649,95 EUR aus der Ausgleichsrücklage erfolgen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister