Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 101 Abs. 1 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2009 waren erhebliche Steuereinbrüche zu verzeichnen. Der Haushaltsplan 2010 wies daher ein erwartetes Defizit in der Ergebnisrechnung von 7,575 MIO EUR aus. Gegenüber dieser Planung verbesserte sich das Jahresergebnis um rd. 3,6 MIO EUR auf einen Fehlbetrag von 3.964.649,95 EUR.

 

Durch das verbesserte Ergebnis verringert sich der geplante Ausgleich über die Ausgleichsrücklage entsprechend, so dass - ein entsprechender Gewinnverwendungsbeschluss des Rates vorausgesetzt - der Bestand der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2010 um 3,964 MIO EUR auf 6.922.978,68 EUR verringert wird.

 

In der Finanzplanung war zum 31.12.2010 ein Fehlbetrag an liquiden Mitteln und folglich ein Kassenkreditbestand von rd. 9,75 MIO EUR prognostiziert worden. Durch Einnahmeverbesserungen, Einsparungen im Ausgabenbereich und verschobene Investitionen sank der Bedarf an Liquiditätskrediten auf 5,2 MIO EUR zum Bilanzstichtag. Der Bestand der liquiden Mittel betrug zum 31.12.2010 1.350.320,82 EUR.

 

In der Sitzung wird das Jahresergebnis 2010 vorgestellt. Für weitere Details wird auf den beigefügten Bericht verwiesen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Ausgleich des Ergebnisses der Jahresrechnung soll durch eine Entnahme in Höhe von 3.964.649,95 EUR aus der Ausgleichsrücklage erfolgen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister