hier: Antrag Nr. XI 2012 der Ratsfraktion Bündnis 90 Die GRÜNEN
Beschlussvorschlag
Verweisung an den Schulausschuss.
Begründung:
Die Auflösung und Errichtung von Schulen ist
eine schulorganisatorische Aufgabe (§ 81 (2) Schulgesetz NRW), über die der
Schulträgers nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung beschließt. Gem. § 7 (3)
Ziffer g) berät der Schulausschuss den Rat in allen Angelegenheiten, die die
Schulen in Trägerschaft der Stadt betreffen.
Lt. tel. Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf sind Anträge zur
Errichtung von Sekundarschulen bis zum 30. November 2012 zu stellen.
Im Vorfeld dazu müssen jedoch umfangreiche Vorarbeiten geleistet und
Beschlüsse getroffen werden. Außer einem politischen Konsens, der nach
Beteiligung der entsprechenden Ausschüsse in einem Ratsbeschluss endet, müssen
nachfolgende Bedingungen erfüllt werden:
- Da eine
Beteiligung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich ist, müssen
Informationsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten einer
Elternbefragung vorgeschaltet werden.
- Die
umliegenden Kommunen müssen zur geplanten Errichtung einer Sekundarschule
Stellung nehmen – dafür muss ihnen genügend Zeit eingeräumt werden.
- Alle
beteiligten Schulen, dies sind die Schulen, die aufgrund der Neugründung
der Sekundarschule aufgelöst werden und die Schulen, die bezüglich der verpflichtenden
Kooperationsvereinbarung für die Übergänge zur Sekundarstufe II betroffen
sind, müssen beteiligt werden und letztlich einen Beschluss ihrer
jeweiligen Schulkonferenz herbeiführen.
- Bei der
Einreichung des Antrages auf Errichtung einer Sekundarschule muss ein
pädagogisches Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept muss speziell für
die geplante Sekundarschule erstellt werden. Dazu ist eine Arbeitsgruppe
zu gründen, wo hierzu unbedingt die Mitwirkung von Pädagogen erforderlich
ist.
Die Bezirksregierung rät davon ab, bereits für das Schuljahr 2013/2014
einen Antrag zu stellen, da die notwendigen Vorarbeiten nicht in der dafür
erforderlichen Zeit mit Sorgfalt durchgeführt werden könnten.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeister