Betreff
Städt. Grundstücke für unkonventionelle Gasförderung,
hier: Eingabe der IG Rees gegen Gasbohren, Michaeel Körner, 46459 Rees
- Vortrag von Herrn Dipl.-Geol. Ulrich Peterwitz, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft der Gelsenwasser AG -
Vorlage
05 - 15 0804/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine städtischen Grundstücke für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten mit und ohne Fracking zur Verfügung zu stellen; dies schließt ihre Tochtergesellschaften ein.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 02.10.2012 die als Anlage beigefügte Eingabe Nr. 16/2012 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Bereits in der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein vom 22.05.2012 wurde das Thema “Unkonventionelle Gasförderung“ (Hydraulic Fracturing) erörtert.

 

Als Ergebnis dieser Erörterung wurde der Standpunkt der Stadt Emmerich am Rhein dargelegt. Diese steht der geologischen Tiefbohrtechnik Hydaulic Fracturing „Fracking“ grundsätzlich kritisch gegenüber. Um jedoch im Rahmen einer Beteiligung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz fundierte Kritik und gegebenenfalls auch Ablehnung auszusprechen bedarf es grundsätzlich zuverlässiger Grundlagen.

 

Es wurde daher angeregt, das durch das Umweltministerium NRW beauftragte Gutachten mit Risikostudie abzuwarten um dann, aufgrund der darin untersuchten und eingeschätzten Risiken, Wertungen abzugeben.  

 

In diesem Gutachten werden die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen dargestellt und beschrieben. Aber auch die Erfahrungen aus stattfindenden oder bereits stattgefundenen Explorations- und Gewinnungstätigkeiten insbesondere in den USA werden einbezogen und die Klärung der Frage der Übertragbarkeit dieser Erkenntnisse auf die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen beurteilt. Zudem werden Abgrenzungskriterien für Erkundungs- und Fördergebiete und damit gleichzeitig Kriterien für mögliche Ausschlussgebiete dargestellt werden.

 

Auszug aus dem durch das Umweltministerium NRW beauftragten Gutachten vom 07.09.2012 zum

 

„Fracking in unkonventionellen Erdgas-Lagerstätten in NRW“

 

…..

Grundsätzliche Empfehlungen

 

14.     Wir empfehlen, der Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten mit Fracking in NRW solange nicht zuzustimmen, bis bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere die Erfüllung folgender Entscheidungskriterien:

 

  • die eindeutige und nachvollziehbare Verminderung des Gefährdungspotenzials der Frack-Additive;
  • die Klärung der großräumigen und standortspezifischen geologischen, hydrogeologischen und hydrochemischen Verhältnisse als Beurteilungsgrundlage für die Relevanz der geologischen Wirkungspfade (inkl. Numerische Grundwassermodelle);
  • belastbare Daten zur Beurteilung der Relevanz der potenziellen technischen Wirkungspfade;
  • die abfallwirtschaftlich, abfallrechtlich, wasserwirtschaftlich und wasserrechtlich einwandfreie Lösung der Entsorgung des Flowback;
  • Konkretisierung und verbindliche Festlegung von Bewertungs- und Genehmigungskriterien für Fracking-Vorhaben inkl. der zugehörigen Überwachung (Monitoring).

 

15.     Aufgrund der derzeit unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken empfehlen die Gutachter aus wasserwirtschaftlicher Sicht, übertägige und untertägige Aktivitäten zur unkonventionellen Gasgewinnung für Erkundungsbetriebe der Phase B1 (Erkundung mit Fracken) und für Gewinnungsbetriebe in Wasserschutzgebieten (I bis III), Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung (ohne ausgewiesenes Wasserschutzgebiet), in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralwasservorkommen nicht zuzulassen und die genannten Gebiete für diese Zwecke auszuschließen. Bei besserer Datenlage ist eine Neubewertung dieser Ausschluss-empfehlung durchzuführen. Der Ausschluss gilt auch für Bereiche, für die im Rahmen der Erkundung ungünstige hydrogeologische Verhältnisse nachgewiesen wurden (z.B.

artesische Grundwasserverhältnisse in Verbindung mit entsprechenden Wegsamkeiten).

 

16.     Für Tiefbohrungen, die im Rahmen der Erkundung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten ohne Fracking (Phase A) abgeteuft werden, müssen aus unserer Sicht keine anderen Anforderungen gelten als für andere nicht auf unkonventionelle Erdgas-Vorkommen zielende Tiefbohrungen soweit sie nicht für Fracking in der ggf. nachfolgenden Phase B genutzt werden sollen.

Primäres Ziel solcher Bohrungen sollte hier – aus wasserwirtschaftlicher Sicht – die Erkundung der geologischen, hydrogeologischen und hydrochemischen Verhältnisse sein.

Insbesondere für die in NRW bedeutsamen Kohleflözgas-Vorkommen sollte Klarheit geschaffen werden, ob die Fracking-Technologie notwendigerweise zum Einsatz kommen muss.

 

17.     Es ist die Frage zu klären, ob und wie auf standortunabhängiger Ebene die Raumbedeutsamkeit von Vorhaben der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lager-stätten sowie deren Übereinstimmung mit der Leitvorstellung nachhaltiger Raum- entwicklung vertiefend zu prüfen ist. Diese Prüfung sollte sowohl oberirdische als auch unterirdische Vorhabensbestandteile berücksichtigen.

Insbesondere ist zu klären, welcher Schwellenwert eine Raumbedeutsamkeit entsprechender Vorhaben auslöst.

 

18.     Es ist die Frage zu klären, ob und wie zur räumlichen Steuerung und Umsetzung raumbedeutsamer Vorhaben der Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten ein obligatorisches Raumordnungsverfahren mit integrierter Raumverträglich-keitsprüfung durchzuführen ist.

 

Die Langfassung als auch die Kurzfassung des Gutachtens sind unter der Internetadresse www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse120907_a.php zu lesen bzw. zu laden.

 

Um zu diesem Thema weitere fundierte Information / Sichtweisen zu erhalten, wird Herr Dipl.-Geol. Ulrich Peterwitz, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft der Gelsenwasser AG, einen Vortrag halten. In der Anlage befindet sich hierzu eine Einführung.  

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister