Betreff
Einführung eines Risikofrüherkennungssystem für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur - Künste - Kontakte
Vorlage
41 - 15 0815/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Kulturausschuss nimmt das Risikofrüherkennungssystem zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 10 Abs. 1 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit zu treffen.

 

Für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs ist gem. § 10 Abs.1 zu sorgen.

Hierzu ist u.a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, die Entwicklung beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere

  • die Risikoidentifikation,
  • die Risikobewertung,
  • Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,
  • die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
  • die Dokumentation.

 

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schiller oHG in Bielefeld wurde ein, den gesetzlichen Bestimmungen  entsprechendes, System für den Eigenbetrieb KKK entwickelt.

Risiken wurden für die Spaten Theater, Studienreisen und Bücherei festgelegt, definiert und in ein entwickeltes Formblatt übertragen. Daraus wurde eine Risikomatrix entwickelt, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig, mittel und hoch eingeteilt ist. Eine evtl. Schadenshöhe wird dabei in drei Stufen unterteilt.

Die Risikoerfassungsbögen bzw. die Risiko-Matrix sind als Anlage beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

.

 

 

Leitbild :

 

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter