Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Kulturausschuss nimmt das Risikofrüherkennungssystem zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gem. § 10 Abs. 1 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit zu treffen.
Für die dauernde technische und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs ist gem. § 10 Abs.1 zu
sorgen.
Hierzu ist u.a. ein
Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, die Entwicklung
beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung
gehören insbesondere
- die
Risikoidentifikation,
- die
Risikobewertung,
- Maßnahmen
der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,
- die
Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
- die
Dokumentation.
In Abstimmung und Zusammenarbeit
mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schiller oHG in Bielefeld
wurde ein, den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechendes, System für den Eigenbetrieb KKK entwickelt.
Risiken wurden für die Spaten
Theater, Studienreisen und Bücherei festgelegt, definiert und in ein
entwickeltes Formblatt übertragen. Daraus wurde eine Risikomatrix entwickelt,
die in der Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig, mittel und hoch eingeteilt ist.
Eine evtl. Schadenshöhe wird dabei in drei Stufen unterteilt.
Die Risikoerfassungsbögen bzw. die
Risiko-Matrix sind als Anlage beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
.
Leitbild :
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Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Michael Rozendaal
Betriebsleiter