Betreff
Sachstandsbericht zum Windkraftkonzept der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 0828/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Windkraftkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, sobald die zukünftigen Potentialflächen für Windkraft ermittelt sind, den abschließenden Untersuchungsbericht  vorzulegen.

 

Sachdarstellung :

Als Folge der Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich und der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes besteht, wie in vielen Städten und Gemeinden, auch in Emmerich am Rhein ein hoher Antragsdruck für neue Windenergieanlagen. Da diese auf windexponierten, weithin sichtbaren Flächen Einfluss auf das Landschaftsbild nehmen oder durch andere Auswirkungen wie naturräumliche Störungen oder Lärmemissionen negativ auf die Umwelt wirken können, ist eine sorgsame Standortwahl vorzunehmen.

Somit ist das Vorliegen eines schlüssigen Windkraftkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet Grundvoraussetzung für die rechtmäßige Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie.

Aufgrund dessen hatte der Rat entsprechende Haushaltsmittel zur Erstellung eines Windkraftkonzeptes (WKK) bereit gestellt. Die Verwaltung hat das Büro StadtUmBau mit der Erstellung eines WKK beauftragt.

Dieses Konzept soll er­mitteln, ob bzw. auf welchen Flächen innerhalb des Stadtgebietes die gebündelte Er­richtung von Windenergieanlagen mit möglichst ge­ringem Konfliktpotenzial möglich ist. Dabei ist die spezifische Situation des jeweiligen Untersuchungsraums zu untersuchen. Die möglichen einschränkenden Faktoren sind entsprechend der örtlichen Gegebenheiten individuell zu analysieren.

Die jüngste Rechtsprechung gibt den Gemeinden vor, die Auswahl der potenziellen Konzentrationszonen in einem mehrstufigen Verfahren vorzunehmen. Vorgegeben ist durch die Rechtsprechung auch die Prüfungsreihenfolge.

Im Rahmen des genannten Gesamtkonzeptes werden in einem ersten Arbeitsschritt die Tabuzonen ermittelt, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Dabei wird zwischen harten und weichen Tabuzonen unterschieden. Bei den harten Tabuzonen handelt es sich um Flächen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Innerhalb weicher Tabuzonen ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich. Hier sollen aber z. B. aus städtebaulichen Erwägungen der Gemeinde keine Windenergieanlagen aufgestellt werden.

Die nach der Subtraktion der harten und weichen Tabuzonen übrig bleibenden Außenbereichsflächen sind als Potenzialflächen zu bezeichnen, die grundsätzlich für die Aufnahme von WEA geeignet sind. In diesen Potenzialflächen werden die Standorte für die Windenergie nach den allgemeinen Regeln der Bauleitplanung, insbesondere unter Beachtung des Abwägungsgebots, ausgewählt, wobei im Ergebnis der Windenergie in substanzieller Weise Raum verschafft werden muss.

Im Rahmen der bereits vollzogenen Untersuchungsschritte  wurden zunächst lediglich die harten Tabuzonen identifiziert. Die Anwendung restriktiver Kriterien als sog. weiche Tabufaktoren erfolgt im zweiten Schritt und bedarf einer engen Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde, da hier im Wesentlichen Aspekte des Artenschutzes, des Landschafts-schutzes sowie stadtspezifische Interessen abgearbeitet werden müssen.

 Die kartografische Darstellung der raumbedeutsamen einschränkenden Kriterien erfolgt thematisch gegliedert in fünf Karten.

Die Karte Siedlungsstruktur, Denkmalschutz und Erholung enthält die Siedlungsflächen des Regionalplans und des Flächennutzungsplans sowie die im Außenbereich liegenden besiedelten Bereiche. Darüber hinaus sind hier die Baudenkmäler im Außenbereich gekennzeichnet. Schließlich enthält die Karte die wichtigsten Erholungs- bzw. Tourismusbereiche. Um die Siedlungsbereiche wurde ein einheitlicher Abstand von 500 m gelegt.

In der Karte Natur und Landschaft – Schutzgebiete national werden die gemäß Landschaftsgesetz NRW (LG NRW) ausgewiesenen besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft, nämlich Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Um die Naturschutzgebiete sind Pufferzonen von 1.000 m angesetzt. Darüber hinaus werden die im Biotopkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) geführten Biotope sowie die im Regionalplan festgelegten Bereiche für den Schutz der Natur gekennzeichnet.

In der Karte Natur und Landschaft – Schutzgebiete international sind die einzelnen auf Emmericher Gebiet liegenden Teilflächen des Vogelschutzgebiets „Unterer Niederrhein“ sowie die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) inkl. einheitlicher Schutzabstände von 1.000 m eingetragen.

Die Karte Wald und Wasser stellt neben den Waldbereichen, Fließgewässern und stehenden Gewässern auch genehmigte, aber noch nicht begonnene Abgrabungsflächen dar. Die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldbereichen ist laut Windenergieerlass nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen, erfordert aber eine forstbehördliche Genehmigung oder eine entsprechende Festsetzung zur anderweitigen Nutzung in einem Bebauungsplan.

Schließlich sind in der Karte Infrastruktur die Autobahn A3, die Bundesstraßen und Landesstraßen, eine Schienentrasse sowie eine Hochspannungsleitung inkl. der jeweils erforderlichen Abstandskorridore dargestellt.

Eine erste Auswertung der vorgenommenen Bestandsaufnahme zeigt, dass durch die Siedlungsbereiche mit den angelegten Abstandsflächen sowie die in Emmerich am Rhein sehr großflächigen naturschutzrechtlich geschützten Bereiche bereits weite Teile des Stadtgebiets als harte Tabuzonen aus der weiteren Betrachtung potenzieller Windenergiestandorte herausfallen.

Die im Rahmen des Windenergiekonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein ermittelten Ergebnisse der ersten Untersuchungsstufe (kartografische Darstellung der einschränkenden Kriterien und Einordnung als harte Tabuzone) werden in der Sitzung vom Büro StadtUmBau, das den Auftrag zur Erstellung dieses Windkraftkonzeptes erhalten hat,  präsentiert.

 

Das weitere Vorgehen ist wie folgt geplant:

In einer ASE-Sitzung Anfang 2013 wird das fertige Konzept vorgelegt werden, das mit dem Vorschlag der dann ermittelten potentiellen (!)  Konzentrationszonen endet.

Es folgt danach eine umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfung dieser ‚potentiellen’ Konzentrationszonen auf ihre wertbestimmenden Tier- und Vogelarten hin. Je nach Lage dieser Konzentrationsflächen kann auch eine Kartierung der Wintergäste und ihrer Zugrouten erforderlich werden, so dass die Frage, ob die artenschutzrechtliche Prüfung nur das Sommerhalbjahr 2013 in Anspruch nimmt oder ab Frühjahr 2013 über ein volles Kalenderjahr bis 2014 erfolgen muss, erst nach Vorlage des Konzeptes im Frühjahr 2013 entschieden werden kann. Die artenschutzrechtliche Prüfung endet mit der Konkretisierung der tatsächlich möglichen Konzentrationsflächen.

Im Anschluss an die artenschutzrechtliche Prüfung folgt dann eine Öffentlichkeitsbeteiligung.  Sie mündet in einen Beschluss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein, Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen vorzusehen, indem ein Flächennutzungs- planänderungsverfahren zur deren planerischen und zeichnerischen Festlegung eingeleitet wird.

Nach der Änderung des FNP bleibt abzuwarten, ob die nähere Bestimmung der tatsächlichen einzelnen Standorte der Windkraftanlagen über einen anschließenden Bebauungsplan erfolgt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen.

Mittel in Höhe von 30.000,00 € sind eingestellt. Produkt: 09.01.01, Sachkonto 54290000, 10.000,00 €

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter