Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2013
Vorlage
70 - 15 0847/2012
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr

    2013  und

2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am

    Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2013 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahrs 2012 wieder.

 

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2012 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2012) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken auch die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2011 aufgeführt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.11.2012 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Empfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 11.12.2012 erfolgen.

 

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 mit Gebührensenkungen in den Betriebszweigen Abwasser- und Abfallentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der entsprechenden Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die vorliegenden Planungszahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich auch so beschlossen werden.

 

Zu 1.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in erster Linie in den Erfolgsplänen wieder. Während nach den derzeitigen Erkenntnissen das im Wirtschaftsplan 2012 prognostizierte Gesamtergebnis aller Voraussicht nach knapp verfehlt wird, wird für das nächste Wirtschaftsjahr ein bilanzieller Überschuss von über 2,2 MIO € erwartet. Hierfür verantwortlich ist in erster Linie die verbesserte Kalkulationssituation im Betriebszweig Abwasser.

 

Der Betriebszweig Abwasser hat mit einem Gesamtvolumen von ca. 13 Mio € maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Trotz einer geplanten Gebührensenkung für 2013 wird in dieser Sparte mit einem Überschuss von 2,4 MIO € für das nächste Jahr gerechnet. An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei lediglich um bilanzielle Überschüsse handelt. Der Gebührenhaushalt weist für diesen Betriebszweig nach wie vor eine Unterdeckung aus. So werden auch die maßgebenden Kalkulationsregeln nach dem Kommunalen Abgabengesetz NRW (KAG) selbstverständlich beachtet.
Ursächlich für diese Entwicklung ist ausschließlich die Änderung der kalkulatorischen Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013 nach Auslaufen eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung mit einem Großeinleiter. Trotz angestrebter Gebührensenkung wird sich das bilanzielle Gesamtergebnis wie oben beschrieben verbessern.

 

Nahezu keine Veränderungen ergeben sich im spartenübergreifenden Betriebszweig Verwaltung. Die hier anfallenden Kosten werden auf alle anderen Betriebszweige per Umlage aufgeteilt. Die Erhöhung des Ansatzes beruht ausschließlich auf die allgemeine Kostensteigerung in diesem Bereich.

 

Unverändert gegenüber dem Vorjahr ist die Situation im Betriebszweig Straßenreinigung. Wegen der strengen Winter 2009/2010 war in der Gebührenausgleichsrücklage per 31.12.2010 ein Defizit von über 300 T€ aufgelaufen. Nach Anpassung der Gebühr führte dies 2011 erstmalig wieder zu einer Überdeckung, wodurch das aufgelaufene Defizit aus den Vorjahren entsprechend verringert werden konnte. Zurzeit besteht hier kein weiterer Handlungsbedarf. Für 2013 wird daher insgesamt ein Ergebnis in Höhe des Vorjahres erwartet, wenn keine besonderen Witterungsverhältnisse im anstehenden Winter eintreten sollten.

 

Auch im Betriebszweig Abfallentsorgung kann für 2013 eine Gebührensenkung vorgenommen werden. Grund hierfür sind verbesserte Konditionen bezüglich der reinen Abfallabfuhr nach einer europaweiten Ausschreibung in diesem Jahr. Die daraus resultierenden Einsparungen können unmittelbar an den Gebührenpflichtigen weitergegeben werden, obwohl noch die erwartete Unterdeckung für 2012 auszugleichen ist und für 2013 bei der eigentlichen Abfallentsorgung (Verbrennung) mit erhöhten Kosten zu rechnen sein wird.

 

Nach wie vor unverändert schwierig ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Die in der Vergangenheit durchgeführte Einführung der neuen Bestattungsformen hat zwar den insgesamt negativen Trend in diesem Bereich bezüglich einer Veränderung der Friedhofskultur mildern können, doch kann dies nicht darüber hinweg täuschen, dass in den letzten Jahren stets ein Minus erwirtschaftet wurde.
In Folge einer Neubewertung der Friedhofsflächen, die überwiegend als Park genutzt werden, wird zwar für 2013 die Zahlung für den so genannten „grünpolitische Wert“ von 30 T€ auf 60 T€ angehoben, doch kann auch dieser Zuschuss letztendlich nicht verhindern, dass auch in 2013 bei zunächst unveränderten Gebührensätzen das Ergebnis wieder negativ ausfallen wird. Von einer Gebührenanpassung wird jedoch zunächst abgesehen. Die Betriebsleitung will erst das Jahresergebnis für 2012 abwarten und dann geeignete Maßnahmen ergreifen. Hierüber wird der Ausschuss zu gegebener Zeit informiert werden.

 

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung weisen die Erfolgspläne zusammen ein Defizit von ca. 300 T€ aus. Zwar steigt ab 2013 in Absprache mit der Kämmerei der  Budgetansatz jeweils um 30 T€ pro Jahr (zum Ausgleich des allgemeinen Preisanstiegs), doch reichen auch diese Mittel nicht aus, das Ergebnis in diesen Sparten hinsichtlich der Planzahlen ausgeglichen zu gestalten. Hier müssen im Laufe des Wirtschaftsjahres 2013 noch weitere Einsparpotentiale realisiert werden, damit zum Jahresende ein ausgeglichenes Ergebnis vorgelegt werden kann.

 

Die Möglichkeiten der Betriebsleitung für Einsparungen sind nur äußerst begrenzt. 2/3 der Kosten sind unveränderbare Fixkosten, wie z.B. die Aufwendungen für Personal und der Abwasserentsorgung der öffentlichen Flächen. Abhilfe läßt sich nur über eine Reduzierung der Unterhaltungsmaßnahmen und Fremdleistungen herstellen. Über einschneidende Kürzungen wird im Laufe des nächsten Jahres zu gegebener Zeit im Betriebsausschuss berichtet werden.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass ab 2013 für einzelne Unterhaltungsmaßnahmen, die den normalen Budgetrahmen sprengen, zusätzliche Mittel seitens der Stadt Emmerich am Rhein bereitgestellt werden. Diese gelangen jedoch erst dann zur Auszahlung, wenn die Maßnahme auch tatsächlich ausgeführt wird. Sie sind im vorliegenden Wirtschaftsplan als „Sondermaßnahmen“ gekennzeichnet.

Zu 2.

Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2013 in Höhe von 2.267 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschten Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2013 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von
981.732,00 € entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €. Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26
Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr vorgesehen. Produkt sh. Wirtschaftsplan

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister