hier: Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfall im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss
stimmt den in der Begründung dieser Vorlage aufgeführten Vorschlägen zur
Handhabung von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen in der Stadt Emmerich
am Rhein zu.
Sachdarstellung :
Das am 1.6.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) löst das Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetz /KrW-/AbfG) vom 27.9.1994 ab.
Die bisherige dreistufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Verwerten,
Beseitigen) wird durch eine fünfstufige Abfallhierarchie ersetzt:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung; keine Ersatzbrennstoff-Herstellung),
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und
Verfüllung,
5. Beseitigung.
Im August dieses Jahres hat die SPD-Ratsfraktion eine Anfrage an die
Stadt Emmerich am Rhein gestellt, die das weitere Vorgehen im Bereich der Wertstoffsammlung
auf Grundlage der o. g. Gesetzesänderung zum Thema hatte. Es wurden vier Fragen
zur Klärung der Situation gestellt und beantwortet.
Da diese Thematik und das geplant Vorgehen in dieser Frage sicher auch
für die anderen Fraktionen von Interesse ist, wurde diese Vorlage für den
Betriebsausschuss erstellt.
Die privaten Haushalte haben die bei Ihnen anfallenden Abfälle zur
Beseitigung sowie die Abfälle zur Verwertung der Stadt zu überlassen. Diese
Überlassungspflicht entfällt bei gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen
unter den im KrWG genannten gesetzlichen Voraussetzungen.
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen sind unzulässig für gemischte
Abfälle aus privaten Haushalten, für gefährliche Abfälle und auch für
Elektro-Altgeräte.
Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen müssen bei den unteren
Abfallwirtschaftsbehörden ( im Falle der Stadt Emmerich am Rhein beim Kreis
Kleve ) angezeigt werden. Für eine gesetzeskonforme Anzeige müssen ausführliche
Angaben nicht nur über Art und Weise der Sammlung sondern auch über die
ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gemacht werden. Liegen diese Angaben
nicht vor oder werden diese Erfordernisse nicht erfüllt ist die Sammlung zu
untersagen.
Bei der Erteilung der Genehmigung wird den Gemeinden ein Mitspracherecht
eingeräumt, was ihnen die Möglichkeit eröffnet bei erstmaligen Sammlungen
Einfluss auf die Genehmigungserteilung zu nehmen. So ist zurzeit der Kreis
damit beschäftigt ein entsprechendes Verfahren mit allen Gemeinden des Kreises
abzustimmen.
Zukünftig kann die Stadt dann über die Genehmigungsbehörde darauf
hinwirken, dass Genehmigungen erteilt werden oder nicht. Dem stehen nach
Ansicht des Kreises, zumindest für die bisher durchgeführten oder geduldeten
Sammlungen, jedoch der Vertrauensschutz und das Recht auf Gewerbefreiheit
entgegen. Ob bei bereits bestehenden gewerblichen Sammlungen eine Untersagung
erfolgen kann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, sieht die
Aufsichtsbehörde kritisch. Der Einfluss bei bisher noch nicht tätigen Sammlern
ist da größer. Insbesondere kann die Erteilung einer Sammlungsgenehmigung
verhindert werden, wenn die Interessen der Gemeinde betroffen sind und ihr
daraus ein Nachteil entsteht.
derzeitiges Verfahren
Nach Auskunft der Unteren Abfallbehörde liegen dort ca. 30 Anfragen zur
gewerblichen Altkleidersammlung und einige Anfragen von Schrotthändlern zur
gewerblichen Sammlungen von Abfällen im gesamten Kreisgebiet vor. Das rege
Interesse an derartige Sammlungen wird verständlich, wenn man berücksichtig,
dass sich zur Zeit z. B. für eine Tonne Textilien ein Verkaufserlös von 400 €
erzielen lässt.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat es jedoch weder Untersagungen noch
Bestätigungen gegeben, da die vorgelegten Unterlagen in der Regel noch nicht
vollständig sind.
Die Kommunalbetriebe werden die bereits bestehende Auflistung aller
Altkleider-container auf öffentlichen und privaten Flächen hinsichtlich ihrer
Aktualität überarbeiten und dem Kreis zur Verfügung stellen. Dieser wird im
Gegenzug die Kommunen über Sammlungen informieren, die ihnen antragsmäßig
vorliegen. Nach erfolgtem Abgleich ist das weitere Handlungsspektrum je nach
Einzelfall abzuklären.
Die Betriebsleitung schlägt in diesem Zusammenhang vor, im Bereich der
Altkleidersammlung zukünftig die karitative Sammlung weiterhin zuzulassen und
für noch verbleibende Standorte, die im öffentlichen Bereich liegen, eine
Ausschreibung mit klaren Durchführungsvorgaben und einer Jahresstandmiete
durchzuführen, wenn dazu noch Bedarf besteht.
Bei privaten Standorten kann eine Untersagung nur in enger Zusammenarbeit mit
dem Eigentümer erfolgen, der das Aufstellen der Behältnisse letztendlich
duldet. Widerrechtlich aufgestellte Gefäße können in der Regel jedoch unter
Einhaltung einer kurzen Frist umgehend beseitigt werden.
Zur Kontrolle:
Es ist der Wunsch aller kreisangehöriger Gemeinden, dass kreisweite
Kontrollaktionen durchgeführt werden. Sobald die Kommunalbetriebe der Stadt
Emmerich am Rhein Kenntnis über eine illegale Sammlung erhalten, wird die
Untere Abfallbehörde hierüber informiert. Auch das Ordnungsamt und die Polizei
werden zukünftig mit eingebunden werden müssen, da die KBE nicht befugt ist
hier ordnungsbehördlich oder sogar polizeihoheitlich tätig zu werden, um
illegale Sammlungen nachhaltig zu unterbinden.
Presseinformation
Durch kontinuierliche Pressearbeit sollen die Bürger darauf hingewiesen
werden, dass sie sich durch die Abgabe an Sammler letztendlich selbst schaden,
da sie dem aus Gebühren finanzierten Abfallbereich mögliche Einnahmen aus
Verkaufserlösen entziehen. Ebenso soll in der Presse über den Sachverhalt
informiert und darauf hingewiesen werden, dass die Sammlung von
Elektroaltgeräten und auch die Abgabe an solche Sammlungen außerhalb der
städtischen Sperrmüllsammlung bzw. der Selbstanlieferung an der
Sperrgutannahmestelle am Blackweg gesetzlich verboten sind. Auch bei derartigen
illegalen Sammlungen ist die KBE auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen,
um Verstöße gegenüber den Ordnungsbehörden zur Kenntnis zu geben.
Kontrolle bei Sperrmüllterminen
Ein Ärgernis und zudem ebenfalls bereits nach den bisherigen
gesetzlichen Bestimmungen illegal ist das Abgreifen von bereitgestelltem
Sperrmüll. Auf Kreisebene wurde vereinbart zusammen mit den Ordnungsbehörden
und der Polizei hier stichprobenartige Einzelaktionen durchzuführen. Diese
Maßnahmen dienen in erster Linie der Abschreckung. Erste Aktionen werden
zurzeit in anderen Gemeinden bereits umgesetzt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Kommunalbetriebe primär bei der
Bekämpfung von Illegalen Sammlungen auf die Mitwirkung der Bürger angewiesen
sind. Sie können erst dann tätig werden, wenn es zu einer Anzeige über
illegale, verbotene bzw. satzungswidrige Handlungen kommt.
Die finanziellen Verluste durch vereinzelt vorher „abgegriffene“
Elektrogeräte bewegen sich zwar in einem überschaubaren Rahmen, doch werden sie
hier kontinuierlich dem Gebührenhaushalt entzogen. Die Verluste gehen
unmittelbar zu Lasten der Gebührenzahler.
Die Kommunalbetriebe der Stadt Emmerich am Rhein unterliegen auch bei der
Verwertung von Abfällen erst einmal dem Anschluss- und Benutzungszwang des
Kreises. Eine eigenständige Vermarktung des verwertbaren Abfalls ist daher
nicht geplant.
So wird zukünftig auch der auf dem Betriebshof der KBE gesammelte
Elektroschrott durch ein von der Kreis-Klever-Abfallgesellschaft GmbH (KKA) mit
der Verwertung des E-Schrottes beauftragte Unternehmen mit entsorgt werden. Für
den Transportfallen keine weitere Kosten an. Stattdessen erhält die KBE eine
Vergütung, die gebührenmindernd einzusetzen ist.
Die Kommunalbetriebe der Stadt Emmerich am Rhein werden jedoch die weitere
Entwicklung in diesem Bereich im Auge behalten und dann entscheiden, ob es wirtschaftlich vertretbar ist, eine Befreiung
vom Anschluss- und Benutzungszwang zu beantragen und die Vermarktung selbst
durchzuführen.
Die Kreis-Klever-Abfallgesellschaft (KKA) vergütet erst seit dem
15.September 2011 den angelieferten Elektro- und Elektronikschrott. Es werden
folgende Entgelte gezahlt, für Kühlgeräte 8,00 € pro Tonne, für E-Schrott aus
Unterhaltungselektronik 33,00 € pro Tonne und für Haushaltskleingeräte 80,00 €
pro Tonne.
Ein Kühlgerät wiegt im Schnitt 40 Kilogramm. 100 illegal entwendete
Kühlgeräte würden z.B. einen Schaden von 32,00 € verursachen.
Bisher wurde der im gesamten Kreis gesammelte Elektroschrott und der
daraus erzielte Erlös je nach Einwohnerzahl kreisweit aufgeteilt. Zukünftig
werden die gesammelten Mengen durch das neue Vertriebssysteme unmittelbar der
Stadt zugeordnet werden können.
Für die Stadt Emmerich am Rhein stellt sich die Abrechnung in der Vergangenheit
wie folgt dar:
Kühlgeräte Unterhaltungselektronik
Haushaltskleingeräte
Vergütung 8,00
€/t 33,00 €/t 80,00 €/t
2. Halbjahr 2011
ab 15.9.2011 9,19 t 21,75
t 4,07 t
Erlös 2011 73,52 € 717,75 € 325,60 €
1. Halbjahr 2012
bis. 31.6.2012 16,55 t 37,73 t 9,79 t
Erlös 2012 bisher 132,40 € 1.245,09 € 783,20 €
Angesichts dieser Zahlen besteht mit Blick auf den Gebührenhaushalt ein
berechtigtes Interesse an die eigene Vermarktung des Elektroschrotts. Dies gilt
auch für alle anderen Abfallarten, die finanziell verwertbar sind. Ein Vorgehen
gegen illegale Abfallsammlungen und eine Begrenzung der erlaubten Sammlungen
erscheint daher sinnvoll.
Die Betriebsleitung bittet daher den Betriebsausschuss die oben
beschriebene zukünftig Vorgehensweise in dieser Frage zu billigen und ihr
zuzustimmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gruyters
Betriebsleiter