hier: Weiterentwicklung des Schulangebotes in der Sekundarstufe
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
zentrale öffentliche Informationsveranstaltung zu den Möglichkeiten der
weiteren Schulentwicklung in den Sekundarstufen I und II in Emmerich am Rhein
durchzuführen. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Emmericher Schulkinder
aus den derzeitigen Klassen 1 bis 3 werden hierzu besonders eingeladen.
Sachdarstellung :
Die Firma komplan
– Arbeitsgemeinschaft Kommunale Planung – aus Bochum hat auf Basis der
vorliegenden aktuellen Schülerzahlen das anhängende Gutachten zur
Weiterentwicklung des Schulangebotes in der Sekundarstufe in der Stadt Emmerich
am Rhein erstellt. Es werden alle derzeit rechtlich möglichen Kombinationen an
Schulangeboten dargestellt und bewertet.
Das v. g.
Gutachten ist als Anlage beigefügt und soll als Diskussionsgrundlage in der
Sitzung dienen. Die Herren Bieber und Steiner von der Fa. komplan werden in der
Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Die
Schulplanungskommission hat in ihrer Sitzung vom 12. September 2012 einstimmig
beschlossen, die Diskussion im Schulausschuss weiter zu führen. Damit solle
auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Thema öffentlich zu diskutieren.
Aus der Sitzung
der Schulplanungskommission kam der Wunsch, die Öffentlichkeit in die
Diskussion über die weitere Schulentwicklung einzubeziehen. Unter der
Voraussetzung der entsprechenden Beschlussfassung des Rates würde die
Verwaltung eine zentrale, öffentliche Veranstaltung durchführen, um über die
Möglichkeiten für Emmerich und über die Unterschiede der möglichen neuen
Schulformen ausführlich zu informieren. Da im Laufe eines Antragsverfahrens zu
einer evtl. Schulneugründung eine Elternbefragung mindestens der jetzigen
Klassen 2 und 3 der Emmericher Grundschule durchzuführen ist, würden diese
Eltern und Erziehungsberechtigten persönlich zu dieser zentralen
Informationsveranstaltung eingeladen.
Nach der
Veranstaltung erfolgen innerhalb des Schulausschusses Reflektion und
Erarbeitung der weiteren Schritte.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat haushaltsrechtliche Auswirkungen. Die
Aufwendungen wurden bei der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2013
berücksichtigt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister