hier: "14. Emmericher Autoshow/Frühlings- und Ostermarkt" am 24.03.2013
"Stadtfest mit 12. Emmericher Musiknacht" am 08.09.2013
"Herbstmarkt" am 10.11.2013
"verkaufsoffener Adventssonntag mit Weihnachtsmarkt" am 15.12.2013
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die vorliegende
ordnungsbehördliche Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen aus
Anlass der vorgenannten Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Für das Jahr 2013 organisiert die Emmericher Werbegemeinschaft (EWG) in
Zusammenarbeit mit der „Wirtschaftsförderungs und Stadtmarketing-Gesellschaft
Emmerich am Rhein mbH“ wieder die vorgenannten Veranstaltungen.
Am 24.03.2013. findet die mittlerweile traditionelle 14. Emmericher
Autoshow sowie ein Frühlings- und Ostermarkt statt.
Am 08.09.2013 wird das „Stadtfest“ veranstaltet. Es ist für den
07.09.2013 wieder eine Musiknacht geplant.
Am 10.11.2013 findet ein Herbstmarkt statt.
Am 15.12.2013 findet auf Wunsch der Emmericher Einzelhändler wieder ein
verkaufsoffener
Adventssonntag statt.
Aus den vorgenannten Gründen möchte die Emmericher Werbegemeinschaft zur
Attraktivitätssteigerung gleichzeitig die Geschäfte in Emmerich a. Rh.
geöffnet halten.
Die Geschäfte sollen am 24.03.2013, 08.09.2013, 10.11.2013 und am
15.12.2013 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden.
Die Öffnungszeiten sind durch ordnungsbehördliche Verordnung
festzusetzen. Für
den Erlass dieser ordnungsbehördlichen Verordnung ist der Rat der Stadt
Emmerich
a. Rh. zuständig.
Die ordnungsbehördliche Verordnung hat folgenden Wortlaut:
Stadt Emmerich am Rhein - Der
Bürgermeister –
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen
aus An-
lass der Veranstaltungen
„14. Emmericher Autoshow/Frühlings und Ostermarkt“ am 24.03.2013
„Stadtfest mit 12. Emmericher Musiknacht“ am 08.09.2013
„Herbstfest“
am 10.11.2013
„verkaufsoffener Adventssonntag mit Weihnachtsmarkt“ am 15.12.2013
im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein.
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV.NRW.2006 S.
516)
in der zur Zeit geltenden Fassung, wird für die Stadt Emmerich am Rhein
verordnet:
§ 1
Verkaufsstellen dürfen am 24.03.2013, 08.09.2013, 10.11.2013 und am
15.12.2013
im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr ge-
öffnet sein.
§ 2
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
im Rahmen des § 1 Verkaufstellen öffnet.
(2)
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des
Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet
werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
46446 Emmerich am Rhein, den .....
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3
Johannes Diks
Bürgermeister