hier: 1) Wohnbauflächenpotenzialerhebung im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein zum
01.01.2012
2) Erneuerung des Grundsatzbeschlusses zur bedarfsgerechten Inanspruchnahme von
Wohnbauflächen
Beschlussvorschlag
Zu 1
und 2)
Der Rat beschließt das anhängende „Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein – aktualisierte Fassung zum 01.01.2012“ mit den Bausteinen
- Zusammenstellung der derzeitig im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein vorhandenen Wohnbauflächenpotenziale,
- daraus abzuleitende Entwicklungsperspektiven für die einzelnen Stadtteile,
- Gesamtentwicklungsergebnis für das Stadtgebiet von Emmerich am Rhein,
- Prioritätenliste der Wohnbaulandentwicklungsflächen und
- Ausführungen zum Stellenwert des Konzeptes zur Wohnbaulandbereitstellung
als bestimmende Grundlage für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme dieser Flächen im Sinne einer zeitlichen Steuerung der Bauleitplanung.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die vom Rat der
Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 09.12.2008 beschlossene
Wohnbauflächenpotenzialerhebung zum 01.01.2009 bedarf vor dem Hintergrund der
Abfragen der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des laufenden Verfahrens zur
Regionalplanüberarbeitung und aufgrund der tatsächlichen Entwicklungen zur
Inanspruchnahme von Wohnbauflächen in den Stadtteilen einer Aktualisierung.
Im Zuge des
Verfahrens zur Regionalplanüberarbeitung wurde als Bedarfsnachweis für die
Bezirksregierung Düsseldorf eine Fortschreibung der Auflistung vorhandener
Wohnbauflächenpotenziale im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein zum Stichtag
01.01.2012 durchgeführt. Hieraus ergibt sich ein Überblick über die derzeit auf
dem Markt verfügbaren Baugrundstücke.
1. Trends der Wohnbauflächeninanspruchnahme
Um die Verfügbarkeit
von Bauplätzen in den einzelnen Stadtteilen in den kommenden Jahren zu
prognostizieren, wurden die sofort und kurzfristig zur Verfügung stehenden
Bauplätze mit den durchschnittlichen Fertigstellungen von Wohnhäusern in den
einzelnen Stadtteilen ins Verhältnis gesetzt.
Die Anzahl der in
den letzten Jahren zu einer Neubebauung (vorwiegend Einzel- und Doppelhäuser) herangezogenen
Wohnbaugrundstücke
beläuft sich im Zeitraum 2007 – 2011 auf durchschnittlich 60 Stück pro Jahr.
Der noch bis ca. zum Jahr 2007 zu verzeichnende Boom ist damit weiter deutlich
abgeflacht. Somit ist der Bedarf an Baugrundstücken für Familienwohnhäuser bei der Anzahl
der sofort und kurzfristig auf dem Markt erhältlichen Bauplätze, betrachtet man
das gesamte Stadtgebiet von Emmerich am Rhein, für einen Zeitraum von
mindestens 5
Jahren als abgedeckt zu betrachten.
Dieses pauschale
Resultat bedurfte einer weiteren stadtteilbezogenen Differenzierung. Die
Ergebnisse und Entwicklungsperspektiven für die einzelnen Ortsteile sind der
Anlage „Konzept zur Wohnbaulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein –
aktualisierte Fassung zum 01.01.2012“ zu entnehmen und werden in der Sitzung im
Rahmen einer Präsentation erläutert.
2. Wohnbauflächenpotenzialerhebung und
Entwicklung der Stadtteile
Im gesamten
Stadtgebiet stehen derzeit ca. 994 Bauplätze zur Verfügung. Der überwiegende
Teil davon (ca. 701 Bauplätze) ist jedoch nur mittel- bis langfristig zu
bebauen.
Insgesamt ist
festzustellen, dass in den Stadtteilen Elten, Hüthum, Emmerich und Praest bis
ca. zu den Jahren 2015/2016 ausreichend sofort bzw. kurzfristig zu bebauende
Grundstücke zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich überwiegend um
unbebaute erschlossene Grundstücke in rechtsgültigen Bebauungsplangebieten.
Erst danach besteht auf der Grundlage der heutigen Zahlen die Notwendigkeit,
bauleitplanerisch tätig zu werden.
Für den Stadtteil
Vrasselt ist ein Bedarf zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen festzustellen.
Für Vrasselt ist zwar ein Gesamtpotenzial von ca. 139 Wohneinheiten (WE) zu
verzeichnen, davon stehen jedoch ca. 135 WE lediglich mittel- bis langfristig
zur Verfügung.
Entsprechend der
Systematik zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen besteht nunmehr der Bedarf,
ein im Flächennutzungsplan (FNP) vorhandenes Wohnbauflächenpotenzial, die
Fläche Nr. 505 Hauptstraße, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu
aktivieren (s. Vorlage Nr. 05-15 0835/2012).
Für den Ortsteil
Dornick soll der Pionierübungsplatzes Dornick im Sinne einer
Brachflächenentwicklung in seinem westlichen Bereich einer
Wohnbauflächenentwicklung zugeführt werden.
Für die Ortsteile
Borghees und Klein-Netterden ist eine weitere Wohnbauflächenentwicklung
aufgrund der Lage im Außenbereich bzw. im Wasserschutzgebiet regionalplanerisch
nicht umsetzbar.
3. Gesamtergebnis Stadtgebiet Emmerich am Rhein
Das Resultat ist
eine Ergebnistabelle (s. Folie 43), aus welcher sich die Bedarfsdeckung an Wohnbauflächen
in den einzelnen Stadtteilen für die kommenden Jahre ablesen lässt.
Ein
regionalplanerisches Sonderthema sind die sog. Wiedernutzungsflächen im Sinne
von Brachflächenentwicklungen. Dazu zählen die Moritz-von-Nassau-Kaserne, der
Pionierübungsplatz Dornick und die Fläche Wassenbergstraße/Katjes. Die in
diesen Bereichen zu entwickelnden Wohnbauflächen sind als zusätzliche
Potenziale nicht Bestandteil der Ergebnistabelle.
4. Prioritätenliste Entwicklungsflächen
Wohnbauland
Die Prioritätenliste
der Wohnbaulandentwicklungsflächen bringt die Bereiche in eine Rangfolge,
welche noch nicht im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbauflächen dargestellt
sind, für die aber Entwicklungsabsichten bestehen.
Die Prioritätenliste
enthält die Wiedernutzungsflächen Moritz-von-Nassau-Kaserne und
Pionierübungsplatz Dornick, welche unter Berücksichtigung des
regionalplanerischen Ziels der Innenentwicklung bzw. Brachflächenentwicklung
vor der Inanspruchnahme von Außenpotenzialen vorrangig zu entwickeln sind.
5. Stellenwert des Konzeptes
Das Konzept zur Baulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein
versteht sich als bestimmende Grundlage zur bedarfsgerechten Inanspruchnahme
von Wohnbauflächen und zur zeitlichen Steuerung der Wohnbauflächenentwicklung
im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein.
Das Konzept zur Baulandbereitstellung in der Stadt Emmerich am Rhein ist
so flexibel zu handhaben, dass auf städtebauliche Sondersituationen
entsprechend reagiert werden kann.
Das Konzept ist fortschreibungsfähig und wird aktualisiert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.2.
Johannes Diks
Bürgermeister