Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996,
hier: 10. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0845/2012/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen

    und

2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung 

    vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein     

    vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.

Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.

Die Höhe der Abwassergebühren wird  neben den Hauptkostenfaktoren, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestehen, auch durch die Menge des eingeleiteten Abwasser und die Höhe des Schmutzfrachtanteils bestimmt.

Die TWE GmbH hat vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung eine Erhöhung des Betriebsführungsentgeltes um 2,32 % für das Jahr 2013 angekündigt.

Mit dem Auslaufen eines Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung mit einem Großeinleiter ändern sich ab 2013 jedoch die kalkulatorischen Rahmenbedingungen. Die KBE wird dadurch in die Lage versetzt, die Abwassergebühr ausschließlich nach dem KAG zu kalkulieren und insgesamt eine Gebührensenkung vornehmen zu können.

Die Auswirkungen für den Gebührenhaushalt sind den nachfolgenden Berechnungen  zu entnehmen.

Insgesamt stellt sich die Kalkulation einer kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG wie folgt da:

 

A) Klärwerksgebühr

 

B) Kanalbenutzungsgebühr

 

C) Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen

 

D) Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG

 

 

 

 

 

 

A) Kalkulation der Klärwerksgebühr

1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und Schmutzfracht

                                                 cbm                                       kg CSB

a) Schmutzwasser Haushalte     1.299.410         27,73%             1.104.499         20,63%             E 1
b) Schmutzwasser Großeinleiter            1.365.685         29,15%             3.391.529         63,34%             E 2

Schmutzwasser Gesamt                       2.665.095         56,38%                       4.496.028         83,97 %

Niederschlagswasser:               2.020.000         43,12%                          858.500         16,03 %                        E 3

Summe:                                   4.685.095         100    %                       5.354.528         100  %

 

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 mitaufgeführt.

                                                                           Ist 2011                  Kalkulation 2013

2.1 Materialaufwand                                              4.365.996,59 €              3.188.000,00 €     E 4

2.2 Personalaufwand                                      32.167,01 €                  37.046,05 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                                63.641,56 €                  65.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                                 818.569,42 €                598.900,32 €      E 5

2.5 kalk. Verzinsung                                      679.174,76 €                435.610,63 €      E 6

2.6 Umlage Verwaltung                                175.813,59 €                205.661,87 €

Gesamtkosten:                                            6.135.362,93 €             4.530.218,87 €

abzügl. Benutzungsentg.u.Ant.Abw.abg.   1.158.316,57 €            

abzügl. Sulfateinleiter u. sonst. Erträge         642.636,67 €               146.000,00 €

1/3 Defizit aus Vorjahren                                                                      167.086,30 €    

Summe ansatzfähige Kosten:                    4.334.409,69 €             4.551.305,17 €

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

Zu E 1                        Bei der Jahreswassermenge der Haushalte wurde der Mittelwert der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.

Zu E 2                        Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde ebenfalls der Mittelwert der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt, sowie die Prognosen, die die Großeinleiter bedingt durch Ablaufveränderungen angegeben haben.                        Es wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.  

Zu E 3                        Die bebauten/befestigten Flächen wurden wie im Jahr 2011 veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten Flächen abgeleiteten Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge  von 921,8 mm/anno ausgegangen.

                        Die Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die zugrundezulegende befestigte Fläche 2.629.311 qm.

Zu E 4                        Die Betriebsführung in der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klär-
 werk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr – erfolgt seit dem 01.09.2004
durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wur-
de in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE
GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben, die alljährlich über eine Indexrechnung an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen ist. Die Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der
Ergebnisse für das Jahres 2011.

Zu E 5                        Die Höhe des jeweiligen Abschreibungsbetrages  nach dem KAG ergibt sich aus dem erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2012, sowie der im Wirtschaftsplan 2012 und 2013 aufgeführten weiteren  Investitionen.

Zu E 6                        Der Betrag der Verzinsung für diese Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der linearen Abschreibung und gewähr-
 ter Zuschüsse.

 

3. Zuordnung des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB

Die auf Gebühren zu verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.

Anteil Wasser                      23 %                          1. 046.800,19 €
Anteil CSB                77 %                            3.504.504,98 €
                                                                        4.551.305,17 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:

Wassermengenabhängige Gebühr je cbm

            zugeord. Kosten                   1.046.800,19 €
            Wassermenge                      4.685.095 cbm
            Gebühr je cbm                           0,22 €

Schmutzfrachtabhängige Gebühr kg/CSB/cbm

            zugeord. Kosten                      3.504.504,98 €
            kg CSB                                    5.354.528 kg
            Gebühr kg/CSB                            0,65 €

Für normales häusliches Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
                                                                 0,55 €/cbm

Für Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.

Für Niederschlagswasser:

Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:

Wassermengenabhängig:
2.020.000 cbm   x    0,22 €/cbm       =                               444.400,00 €

Schmutzfrachtabhängig:
858.500 kg CSB        x         0,65 €/kg CSB                    =           558.025,00 €

Summe:                                                                              1.002.425,00 €

Bei 2.659.311 qm bebauter und  befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von
1.002.425,00 €    :    2.659.311 qm                       =             0,38 €/qm
           

 

 

 

 

 

 

 

B) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:

 

1.) Berechnungsgrundlagen

                                                                       qm                  cbm                   %                 Erl.

 

a) Schmutzwasser Haushalte                                      1.299.410            27,73             E 1

b) Schmutzwasser Großeinleiter                                1.365.685             29,15              E 2

Schmutzwasser gesamt                                              2.665.095            56,88            

 

c) Niederschlagswasser                    2.659.311        2.020.000            43,12             E 3

 

Kalkulationsgrundlage                  2.659.311        4.685.095            100,00

2.) Ansatzfähige Kosten:

Zu Vergleichszwecken ist das Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 mitaufgeführt.

                                                                           Ist 2011                  Kalkulation 2013

2.1 Materialaufwand                                               1.894.591,99 €            2.307.000,00 €      E 4

2.2 Personalaufwand                                        31.924,33 €                37.046,05 €

2.3 Sonst. betr. Aufwand                                104.317,93 €                91.000,00 €

2.4 kalk. Abschreibung                               1.934.797,00 €           2.286.607,51 €      E 5

2.5 kalk. Verzinsung                                    2.243.079,48 €           2.669.345,84 €      E 6

2.6 Umlage Verwaltung                                  184.482,29 €              205.661,87 €

Gesamtkosten:                                            6.393.193,02 €            7.596.661,27 €

abzügl. sonst Erträge                                                                              31.000,00 €

                                                                                                              7.565.661,27 €

1/3 Defizit aus Vorjahren                                                                      341.079,45 €

           
                                                                                                              7.906.740,72 €

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation Klärwerks-gebühr verwiesen.

 

 

 

3.) Zuordnung der ansatzfähigen Kosten:

Die oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende Berechnung:

Aufwand Insgesamt:                                    7.906.740,72 €                                                   ./. Abschreibung Anteil SW                             1.300.622,35 €
./. Verzinsung Anteil SW                             1.518.323,91 €
                                                                       5.087.794,46 €

Die Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1.) aufgeführten Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:

Für Niederschlagswasser:

5.087.794,46 €                                davon 43,12 %        =          2.193.856,97 €

Für Schmutzwasser:

5.087.794,46 €                                davon 56,88 %        =          2.893.937,49 €
zzgl. Kosten für Schmutzwasser:                                                   2.818.946,26 €

Summe:                                                                                           5.712.883,75 €

Kosten insgesamt:                                                                          7.906.740,72 €

 

4. Ermittlung der kostendeckenden Gebühr

Für Schmutzwasser:                        5.712.883,75 €/ 2.665.095 cbm  =                                    2,14 €/cbm

Für Niederschlagswasser:  2.193.856,97 €/ 2.659.311 qm    =                                   0,82  €/qm

 

C) Abwassergebühr insgesamt:

Klärwerksgebühr:

                                                                  Bisher                                ab 1.1.2013

Wassermengenabhängige Gebühr:      0,25 €/cbm                       0,22 €/cbm

Schmutzfrachtabhängige Gebühr:         0,89 €/kg CSB/cbm        0,65 €/kg CSB/cbm

d.h. für häusl. Abwasser

Für Schmutzwasser                                1,01 €/cbm                       0,77 €/cbm

Für Niederschlagswasser                      0,40 €/qm                         0,38 €/qm

 

Kanalbenutzungsgebühr:

Für Schmutzwasser                                2,25 €/cbm                      2,14 €/cbm

Für Niederschlagswasser                      0,71 €/qm                        0,82 €/qm

Zusammenfassung (Normaleinleiter)                                                                

                                                                                                                                

Für Schmutzwasser                                3,26 €/cbm                       2,91 €/cbm        

Für Niederschlagswasser                      1,11 €/qm                         1,20 €/qm          

 

Vergleichsberechnung für Musterhaushalt

4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche

Klärwerksgebühr                              Bisher            ab 2013         Veränderung                    in %       

Für 160 cbm                                     161,60 €          123,20 €          - 38,40 €       -23,26        
Für 150 qm                                         60,00 €            57,00 €            - 3,00 €          -5,00

Kanalbenutzungsgebühr:                                                              

Für 160 cbm                                     360,35 €          342,40 €             - 17,95 €      - 4,98

Für 150 qm                                       106,08 €       123,00 €              + 16,92 €    +15,95

Summe:                                            688,03 €         645,60 €             -  42,43 €       - 6,17

 

 

D) Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG

Das KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren zur Deckung der anfallenden Kosten. Bei den Gebührenkalkulationen für die die letzten Jahre hat sich eine notwendige Gebührenerhöhung für die Abwassergebühren ergeben. In den vergangenen Jahren hat der Rat der Stadt Emmerich zu Gunsten der Bürger immer eine geringere Erhöhung als kalkuliert beschlossen. Mit diesen Beschlüssen wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll mit dem Ziel, die vollen KAG-Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt erreichen zu können.

Aus der Kalkulation für das Jahr 2013 ergibt sich die Notwendigkeit einer Gebühren-senkung, da sich die Kosten, wie bereits oben erwähnt, auf Grund geänderter Rahmen-bedingen, anders verteilen. Damit besteht auch die Möglichkeit Defizite aus Vorjahren in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass  Defizite, die bewusst in Kauf genommen wurden, in den Folgejahren nicht mehr durch Einrechnen in die Kalkulation ausgeglichen werden dürfen. Es kann daher nur der Teil berücksichtigt werden, der die „gewollte“ Unterdeckung übersteigt.

Aus diesem Grund wurde die Aufstellung der Gebührenausgleichsrücklage gegenüber der Darstellung in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses bereinigt.  Der Regelung nach dem KAG, die den Ausgleich von Überschüssen binnen eines Zeitraumes von 4 Jahren fordert und den Ausgleich von Defiziten im gleichen Zeitraum zulässt, folgend, ist für die restlichen 3 Jahre das verbleibende Defizit lediglich zu einem Drittel in die Kalkulation mit eingeflossen.

Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung der Gebührensatzung vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 12.12.1996 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

______________________

   Gruyters, Betriebsleiter   

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan  vorgesehen

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister