hier: 10. Nachtragssatzung
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
1. die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis zu nehmen
und
2. die mit Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung
vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein
vom 12.12.1996 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die
Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu
berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser
Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die
kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich
höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der
Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche
Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die
Höhe der Abwassergebühren wird neben den
Hauptkostenfaktoren, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH und den
kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestehen, auch durch die Menge
des eingeleiteten Abwasser und die Höhe des Schmutzfrachtanteils bestimmt.
Die
TWE GmbH hat vor dem Hintergrund der allgemeinen Preisentwicklung eine Erhöhung
des Betriebsführungsentgeltes um 2,32 % für das Jahr 2013 angekündigt.
Mit dem Auslaufen eines
Vertrages über die gemeinsame Abwasserbeseitigung mit einem Großeinleiter
ändern sich ab 2013 jedoch die kalkulatorischen Rahmenbedingungen. Die KBE wird
dadurch in die Lage versetzt, die Abwassergebühr ausschließlich nach dem KAG zu
kalkulieren und insgesamt eine Gebührensenkung vornehmen zu können.
Die Auswirkungen für den
Gebührenhaushalt sind den nachfolgenden Berechnungen zu entnehmen.
Insgesamt
stellt sich die Kalkulation einer kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG
wie folgt da:
A)
Klärwerksgebühr
B)
Kanalbenutzungsgebühr
C)
Abwassergebühr, setzt sich aus A) und B) zusammen
D)
Würdigung der Anforderungen an die Gebührenkalkulation nach KAG
A)
Kalkulation der Klärwerksgebühr
1.) Berechnungsgrundlage Wassermenge und
Schmutzfracht
cbm
kg CSB
a) Schmutzwasser Haushalte 1.299.410 27,73% 1.104.499 20,63% E
1
b) Schmutzwasser Großeinleiter 1.365.685 29,15% 3.391.529 63,34% E
2
Schmutzwasser Gesamt 2.665.095 56,38% 4.496.028 83,97 %
Niederschlagswasser: 2.020.000 43,12% 858.500 16,03
% E 3
Summe: 4.685.095 100
% 5.354.528 100
%
2.)
Ansatzfähige Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das
Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 mitaufgeführt.
Ist 2011 Kalkulation
2013
2.1 Materialaufwand 4.365.996,59 € 3.188.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 32.167,01 € 37.046,05 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 63.641,56 € 65.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 818.569,42 € 598.900,32 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung 679.174,76 € 435.610,63 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 175.813,59 € 205.661,87 €
Gesamtkosten: 6.135.362,93 €
4.530.218,87 €
abzügl.
Benutzungsentg.u.Ant.Abw.abg. 1.158.316,57
€
abzügl. Sulfateinleiter u.
sonst. Erträge 642.636,67 € 146.000,00 €
1/3 Defizit aus Vorjahren 167.086,30 €
Summe ansatzfähige Kosten: 4.334.409,69 €
4.551.305,17 €
Erläuterungen:
Zu E 1 Bei der
Jahreswassermenge der Haushalte wurde der Mittelwert der letzten fünf Jahre
zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von
0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Zu E 2 Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurde
ebenfalls der Mittelwert der letzten fünf Jahre zu Grunde gelegt, sowie die
Prognosen, die die Großeinleiter bedingt durch Ablaufveränderungen angegeben
haben. Es wurde die
individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Zu E 3 Die bebauten/befestigten Flächen wurden wie
im Jahr 2011 veranschlagt. Bei der Ermittlung der von den bebauten/befestigten
Flächen abgeleiteten Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher
aufgezeichneten Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von einer
durchschnittlichen Niederschlagsmenge
von 921,8 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für
Niederschlagswasser beträgt unverändert 0,425 kg/cbm. Insgesamt beträgt die
zugrundezulegende befestigte Fläche 2.629.311 qm.
Zu E 4 Die Betriebsführung in
der Abwasserbeseitigung – Bereiche Klär-
werk, Kanalnetz und Fäkalienabfuhr –
erfolgt seit dem 01.09.2004
durch die TWE GmbH. Das zu zahlende Betriebsführungsentgelt wur-
de in dem zwischen der Stadt Emmerich am Rhein und der TWE
GmbH abgeschlossenen LIMV in einer Summe festgeschrieben, die alljährlich über
eine Indexrechnung an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen ist. Die
Verteilung nach Kostenstellen erfolgt auf der Grundlage der
Ergebnisse für das Jahres 2011.
Zu E 5 Die Höhe des jeweiligen
Abschreibungsbetrages nach dem KAG
ergibt sich aus dem erfassten Anlagevermögen zum 31.12.2012, sowie der im
Wirtschaftsplan 2012 und 2013 aufgeführten weiteren Investitionen.
Zu E 6 Der Betrag der Verzinsung für diese
Kalkulation ermittelt sich auf der Basis des Anschaffungswertes abzüglich der
linearen Abschreibung und gewähr-
ter Zuschüsse.
3. Zuordnung des
Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf Gebühren zu
verteilende Summe wird zu 23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter
CSB zugeordnet. Die Aufteilung erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 1. 046.800,19 €
Anteil CSB 77 % 3.504.504,98 €
4.551.305,17 €
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
Wassermengenabhängige Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 1.046.800,19
€
Wassermenge 4.685.095 cbm
Gebühr je cbm 0,22 €
Schmutzfrachtabhängige Gebühr
kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.504.504,98 €
kg CSB
5.354.528 kg
Gebühr kg/CSB 0,65 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von
0,55 €/cbm
Für Großeinleiter mit
individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel
der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger
Berechnung ergibt sich für die Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
Wassermengenabhängig:
2.020.000 cbm x 0,22 €/cbm =
444.400,00 €
Schmutzfrachtabhängig:
858.500 kg CSB x 0,65 €/kg CSB = 558.025,00 €
Summe: 1.002.425,00 €
Bei 2.659.311 qm bebauter
und befestigter Fläche ergibt sich ein
Gebührensatz von
1.002.425,00 € : 2.659.311 qm = 0,38 €/qm
B) Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühr:
1.) Berechnungsgrundlagen
qm cbm % Erl.
a)
Schmutzwasser Haushalte 1.299.410 27,73 E 1
b)
Schmutzwasser Großeinleiter 1.365.685 29,15 E 2
Schmutzwasser
gesamt 2.665.095 56,88
c) Niederschlagswasser 2.659.311 2.020.000 43,12 E 3
Kalkulationsgrundlage 2.659.311 4.685.095 100,00
2.) Ansatzfähige
Kosten:
Zu Vergleichszwecken ist das
Jahresergebnis für das Wirtschaftsjahr 2011 mitaufgeführt.
Ist 2011 Kalkulation
2013
2.1 Materialaufwand 1.894.591,99
€ 2.307.000,00 € E 4
2.2 Personalaufwand 31.924,33 € 37.046,05 €
2.3 Sonst. betr. Aufwand 104.317,93 € 91.000,00 €
2.4 kalk. Abschreibung 1.934.797,00 €
2.286.607,51 € E 5
2.5 kalk. Verzinsung
2.243.079,48 € 2.669.345,84 € E 6
2.6 Umlage Verwaltung 184.482,29 € 205.661,87 €
Gesamtkosten: 6.393.193,02
€ 7.596.661,27 €
abzügl. sonst Erträge 31.000,00 €
7.565.661,27 €
1/3 Defizit aus Vorjahren 341.079,45 €
7.906.740,72 €
Hinsichtlich
der Erläuterungen wird auf die Ausführungen unter (A) Kalkulation
Klärwerks-gebühr verwiesen.
3.) Zuordnung der
ansatzfähigen Kosten:
Die oben ausgewiesenen
Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern,
der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es
ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand Insgesamt: 7.906.740,72
€ ./. Abschreibung Anteil SW 1.300.622,35
€
./. Verzinsung Anteil SW 1.518.323,91
€
5.087.794,46
€
Die Kosten für die
Mischwasserkanalisation sind nach dem unter 1.) aufgeführten Verhältnis
aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
5.087.794,46
€
davon 43,12 % = 2.193.856,97 €
Für Schmutzwasser:
5.087.794,46 € davon 56,88 % = 2.893.937,49
€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 2.818.946,26
€
Summe: 5.712.883,75
€
Kosten insgesamt: 7.906.740,72
€
4. Ermittlung der
kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 5.712.883,75 €/ 2.665.095 cbm
= 2,14 €/cbm
Für Niederschlagswasser: 2.193.856,97
€/ 2.659.311 qm = 0,82
€/qm
C) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab
1.1.2013
Wassermengenabhängige
Gebühr: 0,25 €/cbm 0,22 €/cbm
Schmutzfrachtabhängige
Gebühr: 0,89 €/kg CSB/cbm
0,65 €/kg CSB/cbm
d.h. für häusl. Abwasser
Für
Schmutzwasser 1,01
€/cbm 0,77 €/cbm
Für
Niederschlagswasser 0,40
€/qm 0,38 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
Für
Schmutzwasser 2,25
€/cbm 2,14 €/cbm
Für
Niederschlagswasser
0,71 €/qm 0,82 €/qm
Zusammenfassung (Normaleinleiter)
Für Schmutzwasser 3,26
€/cbm 2,91 €/cbm
Für Niederschlagswasser 1,11 €/qm 1,20
€/qm
Vergleichsberechnung für
Musterhaushalt
4-Personenhaushalt
– 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher
ab 2013 Veränderung in %
Für 160 cbm 161,60 €
123,20 € - 38,40 € -23,26
Für 150 qm 60,00 € 57,00 € - 3,00 € -5,00
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 360,35 €
342,40 € - 17,95 € - 4,98
Für 150 qm
106,08 € 123,00 €
+ 16,92 € +15,95
Summe: 688,03 €
645,60 € -
42,43 € - 6,17
D) Würdigung der Anforderungen
an die Gebührenkalkulation nach KAG
Das
KAG verlangt bei der Kostenrechnung eine gleichförmige Anpassung der Gebühren
zur Deckung der anfallenden Kosten. Bei den Gebührenkalkulationen für die die
letzten Jahre hat sich eine notwendige Gebührenerhöhung für die
Abwassergebühren ergeben. In den vergangenen Jahren hat der Rat der Stadt
Emmerich zu Gunsten der Bürger immer eine geringere Erhöhung als kalkuliert
beschlossen. Mit diesen Beschlüssen wurde dokumentiert, dass eine Anpassung der
Gebühren der nach KAG berechneten Sätze nicht gewünscht ist und stattdessen
eine geringe aber kontinuierliche Anpassung vorgenommen werden soll mit dem
Ziel, die vollen KAG-Bestimmungen zu einem späteren Zeitpunkt erreichen zu
können.
Aus
der Kalkulation für das Jahr 2013 ergibt sich die Notwendigkeit einer
Gebühren-senkung, da sich die Kosten, wie bereits oben erwähnt, auf Grund
geänderter Rahmen-bedingen, anders verteilen. Damit besteht auch die Möglichkeit
Defizite aus Vorjahren in die Kalkulation mit einfließen zu lassen. Hierbei
muss jedoch berücksichtigt werden, dass
Defizite, die bewusst in Kauf genommen wurden, in den Folgejahren nicht
mehr durch Einrechnen in die Kalkulation ausgeglichen werden dürfen. Es kann
daher nur der Teil berücksichtigt werden, der die „gewollte“ Unterdeckung
übersteigt.
Aus
diesem Grund wurde die Aufstellung der Gebührenausgleichsrücklage gegenüber der
Darstellung in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses bereinigt. Der Regelung nach dem KAG, die den Ausgleich
von Überschüssen binnen eines Zeitraumes von 4 Jahren fordert und den Ausgleich
von Defiziten im gleichen Zeitraum zulässt, folgend, ist für die restlichen 3
Jahre das verbleibende Defizit lediglich zu einem Drittel in die Kalkulation
mit eingeflossen.
Die
Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen
und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung der Gebührensatzung
vom 12.12.1996 zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom
12.12.1996 zu beschließen.
______________________
Gruyters, Betriebsleiter
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister