Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999,
hier: 9. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 15 0844/2012/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

1.         die in der Begründung dargelegte Anpassung  der Abfallgebühr für

das Jahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen,

2.         die als Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom

16.12.1999 und

3.         die als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.

Sachdarstellung :

 

Der derzeitige Entsorgungsvertrag im Bereich Abfallbeseitigung läuft nach Kündigung zum 31.12.2012 aus. Im laufenden Jahr wurde eine europaweite Ausschreibung bezüglich der Abfallabfuhr durchgeführt. Wie angesichts der derzeitigen Marktlage erwartet, hat diese Ausschreibung zu einem erheblich besseren Ergebnis als bisher geführt. Diese daraus resultierende Einsparung kann auch unter Berücksichtigung des voraussichtlich in diesem Jahr noch auflaufenden Defizits und dem Anstieg der Entsorgungskosten für 2013 an den Gebührenzahler weitergegeben werden. Mit dieser Gebührenanpassung sinkt die Belastung für den Gebührenzahler auf das Niveau des Jahres 2000.

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Defizite und Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Zum 31.12.2011 befanden sich 21 T Euro in der Gebührenausgleichsrücklage der Abfallentsorgung. Das Jahr 2012 wird voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von 75 T Euro abschließen. Vor dem Hintergrund einer gewünschten Gebührenkonstanz wurde für das Jahr 2012 auf eine Gebührenanpassung verzichtet, da durch die bevorstehende Ausschreibung ab 2013 mit einem wesentlich niedrigerem Aufwand gerechnet wurde, die ja auch letztendlich eingetreten ist. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde dieses zu erwartende Defizit  berücksichtigt.

 

1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2012

          Die Werte des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2012 sind eine Hochrechnung unter Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2011 und der bis September 2012 geleisteten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.

2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2013

     2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der Grundlage des Erfolgsplans              für 2013 und Hochrechnungen für 2012 festgelegt.

 

Erfolgsplan

 

1

2

 

 

Abfallentsorgung

Jahresab-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

 

70 50 00

schluss

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

 

2011

2012

2013

 

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Umsatzerlöse

3.173

3.178

2.616

E1

 

  2. Sonstige Erträge

9

0

0

 

 

      Gesamtleistung

3.182

3.178

2.616

 

 

  3. Hilfs- und Betriebsstoffe

5

6

6

E2

 

  4. Fremdleistungen

2.793

2.833

2.098

E3

 

      Materialaufwand gesamt.

2.798

2.839

2.104

 

 

      Rohergebnis::

384

339

512

 

 

  5. Personalaufwand

251

267

272

E4

 

  6. Abschreibungen

4

4

12

E5

 

  7. sonst. Aufwendungen:

54

61

50

E6

 

      Betriebliches Rohergebnis

75

7

178

 

 

  8. Zinsen

-11

0

0

 

 

  9. Außerordentl.Ergebnis

-8

-8

-8

 

 

11. Steuern

0

0

0

 

 

10. Umlage Verwaltung

60

69

72

E7

 

      Jahresergebnis

18

-70

 98

 

 

       KAG-Abschluss

-13

 

 

 

 

Stand Rücklage nach KAG

21

-55

51

E8

 

         

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

E 1        Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus

der Personengrundgebühr (EW/EWG)                                                       1.115.689 €

der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge             1.025.000 €

die Behältergrundgebühr für die Biotonne                                        147.925 €

die Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge                262.560 €

           

Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von

2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen                                 12.125 €

Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des

Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle                           1.000 €

 

den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

            Grünschnittannahme                                                                                8.840 €

            Restmüllannahme (säcke)    und Papier                                             35.000 €

            Abfallberatung DSD  u.a.                                                                        7.750 €

                        Gesamt                                                                                                   51.590 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und

Materialen für die Papierkorbentleerung

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

a) die Unternehmerentgelte                                                                            752.702 €,

b) die Abfallentsorgungskosten                                                                   1.292.316 €

c) sonstige Fremdleistungen                                                                                        42.329 €

und der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof                                          12.000 €

            a) Unternehmerentgelte:

            Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis ermittelt sich der Ansatz wie  folgt:

- Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll                                                                                           571.517 €

- Bioabfuhr                                                                                       167.252 €

- Schadstoffsammlung incl. Altmedikamente                                 13.933 €

  Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer                     752.702 €        

           

           

b) Abfallentsorgungskosten

Auf Nachfrage bei der KKA erhöhen sich die Entsorgungsentgelte für

Siedlungsabfälle (Restabfall und Sperrmüll) und Bioabfälle in 2013, die Erlöse

im Papierbereich werden voraussichtlich sinken und für Metalle steigen.

Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:

 

- Hausmüll                      ca. 4.100 to   x           239,00 €/t                 963.500 €

            - Bioabfall                       ca. 1.641 to   x           153,00 €/t                 251.073 €

            - Sperrmüll                      ca.    350 to   x           239,00 €/t                    82.250 €

- Altholz                           ca.    780 to   x             61,00 €/t                    47.580 €

            - Schadstoffe                                                                                          36.719 €

- Erlöse aus Papier und Metall                                                            -88.806 €

            Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten                                1.292.316 €

                                                                                                                                        

c) Sonstige Fremdleistungen

Hierzu zählen:

- die Kosten für die Bauschuttannahme                                                        6.684 €

- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und sonstige

  Kosten der Annahmestelle                                                             21.611 €

- die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut und

  Restabfällen aus der Papierkorbentleerung                                            14.034 €

Gesamtbetrag                                                                                               42.329 €

 

E 4      Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten für die Papierkorbentleerung enthalten

 

            E 5      Abschreibung für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den

                        Bürocontainer und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.

 

E 6      Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.

 

E 7      Anteil der Verwaltungskosten wie z.B.  Miete, Gebäudeabschreibungen, Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.

 

E 8      Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

2 b) Gebührenermittlung

 

            Die Abfallgebühr setzt sich für den Restmüll zusammen aus einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.

Da insbesondere die Entsorgungskosten nicht, wie in den Vorjahren kalkuliert, gestiegen sind, ist auch eine Senkung der Gewichtsgebühr im Bereich Restabfälle notwendig.

 

         

 

für Restabfall

Personengrundgebühr

Die im Mittel für 2013 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen

betragen im Altpapierbereich ca.                                          39.031 EW/EWG

Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von                         167.700,00 €

ergibt eine Personengrundgebühr für den

Altpapierbereich von                                                                            4,30 €

Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen

im Grauen System von ca.                                                    39.494 EW/EWG

und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca.            931.275,19 €

          ergibt sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich‘“

in Höhe von 23,58 €  gerundet                                          24,00 €

                       

Personengrundgebühr gesamt                                                    28,30 €          

 

Gewichtsgebühr Restmüll

Die mengenabhängigen Kosten die über die Gewichtsgebühr für Restabfall abgerechnet werden sollen betragen 1.041.243,17 € und verteilen sich voraussichtlich auf  ca. 4.200.000 kg.

Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall folgende Berechnung:

1.041.243,17 €           :        4.180.000 kg   =          0,25 €/kg

 

 

für Bioabfall

           

Grundgebühr Biotonne

Die im Mittel für 2013 zu erwartenden Behälterzahl beträgt ca.

4.850 Gefäße.

Bei einem Unternehmerentgelt für die Bioabfuhr in Höhe von

159.755,12 €

ergibt sich eine Grundgebühr in Höhe von 32,94 €

                                                                                    gerundet                           33,00 €

abzüglich 2,50 € Abschlag f. bes. Aufwendungen (städt. Laub)     -  2,50 €                                                                                                                                           =    30,50 €  

 

Gewichtsgebühr Bioabfall

Die Gewichtsgebühr für den Bioabfall muss um 0,02 € erhöht werden, um sie an die aktuellen Entsorgungskosten anzupassen. Da in den letzten zwei Jahren die Entsorgungskosten für Bioabfall kontinuierlich ansteigen, ist eine Aufrundung auf                                                     0,16 €/kg    angebracht.

Die Entsorgungskosten einer Tonne Bioabfälle betragen 153,00 €/Tonne.

 

                         

 

 

 

 

 

 

 

Gebühren für Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße

Für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren (6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:

 

Restmüll auf der                    Altpapier (keine zusätzl.Gewichtsgeb.)

                                                Basis 14 tägiger                   generell 4 wöchentliche

                                                Abfuhr                                     Abfuhr

 

   240 l Gefäß             144,00 €                                   25,80 €

1.100 l Gefäß             660,00 €                                 118,25 €

 

Bei einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.

 

Pauschalgebühren

Bei 240-Liter-Gefäßen dürfen Wiegeergebnisse unter 5 Kilogramm und bei 1.100-Liter-Gefäßen unter 50 Kilogramm nicht berücksichtigt werden. Hierfür wurden in 2012 erstmalig Pauschbeträge festgesetzt. Durch die Veränderungen bei den Gewichtsgebühren ist auch hier eine Anpassung notwendig.

            Ausgehend von einer durchschnittlichen Befüllung von 3,1 Kilogramm je Behälter der 240-Liter-Gefäße für Restabfall unter 5 Kilogramm ergibt sich bei der kalkulierten Gewichtsgebühr von 0,25 €/kg

ein Pauschalbetrag von 0,78 €.

Bei den 1.100-Liter-Gefäßen für Restabfall ergibt sich aus dieser Berechnung           ein durchschnittlicher Wert von ca. 31 Kilogramm je Behälter. Damit ist der Pauschalbetrag bei einer derzeitigen Gewichtsgebühr von 0,25 €/kg auf

                 7,80 €          festzulegen.

       Für die Bioabfälle werden nur 240-Liter-Gefäße genutzt. Hier liegen keine

Werte vor, da es selten zu einer Verwiegung unter 5 Kilogramm pro Ent-

leerung kommt. Da hier trotzdem eine Regelung getroffen werden muss, wird

hier die Pauschale wie für den Restabfall basierend auf einem durchschnittlichen Wert von 3,1 Kilogramm bei einer derzeitigen Gebühr von 0,16 €/kg

 auf 0,47 € festgelegt.

 

Auswirkungen

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:

                                                                                                           alt                         ab                                                                                                                   2012                     2013

Restabfälle u. Papier

a) Personengrundgebühr                                                            36,00 €                 28,30 €

b) Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße

     240 Liter             14-tägig im Grauen System                       189,00 €              144,00 €

       1.100 Liter, 14-tägig im Grauen System                            866,25 €              660,00 €

       1.100 Liter,  wöchentlich im Grauen System                 1.732,50 €         1.320,00 €

       1.100 Liter,  4-wöchentlich im Grauen System                  422,13 €              330,00 €

 

c)In den Fällen a) und b) zusätzlich eine Gewichtsgebühr

       nach § 3 Abs. (1) b) je Kilogramm Restmüll                          0,29 €                  0,25 €

       Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von

           240-Liter-Gefäßen unter 5 kg        Pauschalgebühr          0,90 €                  0,78 €

       1.100-Liter-Gefäßen unter 50 kg  Pauschalgebühr               9,00 €                  7,80 €

Bioabfälle

Behältergrundgebühr je Gefäß                                                     53,50 €                33,00 €

minus Abschlag von 2,50 Euro                                                     51,00 €                30,50 €

 

Gewichtsgebühr je Kilogramm Bioabfall                                       0,14 €                 0,16 €

Liegt das Gewicht bei der Verwiegung von

           240-Liter-Gefäßen unter 5 kg        Pauschalgebühr           0,45 €                 0,47 €

 

 

Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt

 

bisher

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 36,00 €                                           =          144,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 104 kg á 0,29 €                         =          120,64 €

                                                                                                                        =          264,64 €

 

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 €                    =            51,00 €

Gewichtsabschlag für 338 kg á 0,14 €                                           =            47,32 €

                                                                                                                        =            98,32 €

       gesamt für 2012                                                                                            362,96 €

 

ab 2013

für Restabfall und Papier:

4 x Personengrundgebühr von 36,00 €                                           =          113,20 €

4 x Gewichtsabschlag für 104 kg á 0,29 €                         =          104,00 €

                                                                                                                        =          217,20 €

für Bioabfall:

1 x Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 €                    =            30,50 €

Gewichtsabschlag für 338 kg á 0,14 €                                           =            54,08 €

                                                                                                                        =            84,58 €

       gesamt für 2013                                                                                            301,78 €

 

Das bedeutet eine durchschnittlich Kostensenkung für diesen Haushalt von

16,86 % im Bereich der Abfallentsorgung.

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Abfallgebühren seit 2000

 

Personen-

Gewichts-

Gebühr

Gewichts-

4-Personen-

prozentuale

Jahr

grundgebühr

geb.Restmüll

Biotonne

geb. Bioabfall

haushalt ges.

Veränderung

2000

28,27 €

0,25 €

47,14 €

0,13 €

305,66 €

 

2001

32,98 €

0,22 €

49,63 €

0,12 €

311,13 €

1,79%

2002

32,00 €

0,22 €

49,63 €

0,12 €

307,21 €

-1,26%

2003

32,00 €

0,25 €

52,00 €

0,13 €

325,44 €

5,93%

2004

32,00 €

0,25 €

52,00 €

0,13 €

325,44 €

0,00%

2005

35,15 €

0,31 €

54,30 €

0,14 €

368,68 €

13,29%

2006

35,15 €

0,31 €

54,30 €

0,14 €

368,68 €

0,00%

2007

35,15 €

0,31 €

54,30 €

0,14 €

368,68 €

0,00%

2008

33,50 €

0,29 €

53,50 €

0,14 €

352,96 €

-4,26%

2009

33,50 €

0,29 €

53,50 €

0,14 €

352,96 €

0,00%

2010

33,50 €

0,29 €

53,50 €

0,14 €

352,96 €

0,00%

2011

36,00 €

0,29 €

53,50 €

0,14 €

362,96 €

2,83%

2012

36,00 €

0,29 €

53,50 €

0,14 €

362,96 €

0,00%

2013

28,30 €

0,25 €

33,00 €

0,16 €

301,78 €

-16,86%

 

 

 

Zu 2

Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 9.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Zu 3

Anpassung der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle

Auch in der Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die Gebührensätze für die Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.

Da für Papier und Kartonagen inzwischen schon über einen längeren Zeitraum Erlöse erzielt werden, soll darüber hinaus hier zukünftig auf die Erhebung einer Anlieferungsgebühr für Papier und Kartonagen verzichtet werden. Bisher wurde für die Anlieferung von 100 Liter eine Gebühr von 3,00 € erhoben.

 

Die Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan  vorgesehen.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister