hier: 9. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:
1. die in der Begründung
dargelegte Anpassung der Abfallgebühr
für
das Jahr 2013 zur Kenntnis zu nehmen,
2. die als Anlage 1
gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.12.1999 und
3. die
als Anlage 2 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle.
Sachdarstellung :
Der derzeitige Entsorgungsvertrag im Bereich Abfallbeseitigung läuft
nach Kündigung zum 31.12.2012 aus. Im laufenden Jahr wurde eine europaweite
Ausschreibung bezüglich der Abfallabfuhr durchgeführt. Wie angesichts der
derzeitigen Marktlage erwartet, hat diese Ausschreibung zu einem erheblich
besseren Ergebnis als bisher geführt. Diese daraus resultierende Einsparung
kann auch unter Berücksichtigung des voraussichtlich in diesem Jahr noch auflaufenden
Defizits und dem Anstieg der Entsorgungskosten für 2013 an den Gebührenzahler
weitergegeben werden. Mit dieser Gebührenanpassung sinkt die Belastung für den
Gebührenzahler auf das Niveau des Jahres 2000.
Das Kommunale
Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Defizite und Überschüsse von kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen
werden. Zum 31.12.2011 befanden sich 21 T Euro in der
Gebührenausgleichsrücklage der Abfallentsorgung. Das Jahr 2012 wird voraussichtlich
mit einem Defizit in Höhe von 75 T Euro abschließen. Vor dem Hintergrund einer
gewünschten Gebührenkonstanz wurde für das Jahr 2012 auf eine Gebührenanpassung
verzichtet, da durch die bevorstehende Ausschreibung ab 2013 mit einem
wesentlich niedrigerem Aufwand gerechnet wurde, die ja auch letztendlich
eingetreten ist. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde dieses zu
erwartende Defizit berücksichtigt.
1. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2012
Die Werte des
voraussichtlichen Jahresabschlusses 2012 sind eine Hochrechnung unter
Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2011 und der bis September
2012 geleisteten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen.
2. Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühr für 2013
2 a) Die Kostenansätze für die Kalkulation wurden auf der
Grundlage des Erfolgsplans für 2013 und Hochrechnungen für 2012
festgelegt.
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
|
|
|||
Abfallentsorgung |
Jahresab- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
|
|||
70 50 00 |
schluss |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
|||
|
2011 |
2012 |
2013 |
|
|
|||
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|||
1. Umsatzerlöse |
3.173 |
3.178 |
2.616 |
E1 |
|
|||
2. Sonstige Erträge |
9 |
0 |
0 |
|
|
|||
Gesamtleistung |
3.182 |
3.178 |
2.616 |
|
|
|||
3. Hilfs- und Betriebsstoffe |
5 |
6 |
6 |
E2 |
|
|||
4. Fremdleistungen |
2.793 |
2.833 |
2.098 |
E3 |
|
|||
Materialaufwand gesamt. |
2.798 |
2.839 |
2.104 |
|
|
|||
Rohergebnis:: |
384 |
339 |
512 |
|
|
|||
5. Personalaufwand |
251 |
267 |
272 |
E4 |
|
|||
6. Abschreibungen |
4 |
4 |
12 |
E5 |
|
|||
7. sonst. Aufwendungen: |
54 |
61 |
50 |
E6 |
|
|||
Betriebliches Rohergebnis |
75 |
7 |
178 |
|
|
|||
8. Zinsen |
-11 |
0 |
0 |
|
|
|||
9. Außerordentl.Ergebnis |
-8 |
-8 |
-8 |
|
|
|||
11.
Steuern |
0 |
0 |
0 |
|
|
|||
10.
Umlage Verwaltung |
60 |
69 |
72 |
E7 |
|
|||
Jahresergebnis |
18 |
-70 |
98 |
|
|
|||
KAG-Abschluss |
-13 |
|
|
|
|
|||
Stand Rücklage nach KAG |
21 |
-55 |
51 |
E8 |
|
|||
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der
Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus
der Personengrundgebühr
(EW/EWG) 1.115.689
€
der
Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge 1.025.000 €
die
Behältergrundgebühr für die Biotonne 147.925 €
die
Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge 262.560 €
Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen
von
2,50 € pro Biotonne für Laub
von städtischen Bäumen
12.125 €
Erstattung des Bereiches
Verwaltung für den Anteil des
Eigenverbrauch an den Abfallbehältern
der Annahmestelle 1.000 €
den sonstigen Erlösen aus
dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von
Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung
vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie
folgt zusammen:
Grünschnittannahme 8.840 €
Restmüllannahme (säcke) und Papier 35.000 €
Abfallberatung DSD u.a. 7.750 €
Gesamt 51.590 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und
Materialen
für die Papierkorbentleerung
E 3 Unter Fremdleistung fallen
a) die
Unternehmerentgelte 752.702 €,
b) die
Abfallentsorgungskosten 1.292.316
€
c)
sonstige Fremdleistungen 42.329 €
und
der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof 12.000 €
a)
Unternehmerentgelte:
Ausgehend vom Ausschreibungsergebnis
ermittelt sich der Ansatz wie folgt:
-
Restmüllabfuhr incl. Sperrmüll 571.517
€
-
Bioabfuhr 167.252
€
- Schadstoffsammlung
incl. Altmedikamente 13.933
€
Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer 752.702 €
b)
Abfallentsorgungskosten
Auf
Nachfrage bei der KKA erhöhen sich die Entsorgungsentgelte für
Siedlungsabfälle
(Restabfall und Sperrmüll) und Bioabfälle in 2013, die Erlöse
im
Papierbereich werden voraussichtlich sinken und für Metalle steigen.
Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:
- Hausmüll ca.
4.100 to x 239,00
€/t 963.500 €
- Bioabfall ca. 1.641 to x 153,00 €/t 251.073 €
- Sperrmüll ca. 350 to
x 239,00 €/t 82.250
€
- Altholz ca. 780 to
x 61,00 €/t 47.580
€
- Schadstoffe 36.719
€
- Erlöse aus Papier und
Metall -88.806
€
Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten 1.292.316 €
c) Sonstige Fremdleistungen
Hierzu zählen:
- die Kosten für die Bauschuttannahme 6.684 €
- die Beseitigung wilder Müllablagerungen und
sonstige
Kosten der
Annahmestelle 21.611
€
- die Kosten für die
Beseitigung von Schwemmgut und
Restabfällen aus der Papierkorbentleerung 14.034
€
Gesamtbetrag 42.329
€
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben
für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten
für die Papierkorbentleerung enthalten
E
5 Abschreibung für das Fahrzeug der
Papierkorbentleerung (K1), den
Bürocontainer
und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.
E 6 Kosten, die durch die Erstattung durch die
kostenrechnende Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse
und des Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.
E 7 Anteil der
Verwaltungskosten wie z.B. Miete,
Gebäudeabschreibungen, Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den
Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und
Personalbetreuung.
E 8 Aktueller Stand der
Gebührenausgleichsrücklage
2 b)
Gebührenermittlung
Die Abfallgebühr setzt sich für den Restmüll zusammen aus
einer Personengrundgebühr (nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten
Personen) und der Gewichtsgebühr (nach den entsorgten Abfallmengen in
Kilogramm). Für den Bioabfall tritt anstelle der Personengrundgebühr die
Grundgebühr für die auf dem Grundstück vorhandenen Gefäße.
Da insbesondere die Entsorgungskosten nicht, wie in
den Vorjahren kalkuliert, gestiegen sind, ist auch eine Senkung der
Gewichtsgebühr im Bereich Restabfälle notwendig.
für
Restabfall
Personengrundgebühr
Die im Mittel für 2013 zu erwartenden Personen / EWG
– Zahlen
betragen im Altpapierbereich ca. 39.031
EW/EWG
Bei Unternehmerentgeltkosten in Höhe von 167.700,00 €
ergibt eine Personengrundgebühr für den
Altpapierbereich von 4,30 €
Bei zu erwartenden Personen / EWG-Zahlen
im Grauen System von ca. 39.494
EW/EWG
und mengenunabhängigen Kosten in Höhe von ca. 931.275,19 €
ergibt
sich eine Personengrundgebühr für den „grauen Bereich‘“
in Höhe von 23,58 € gerundet
24,00 €
Personengrundgebühr
gesamt 28,30
€
Gewichtsgebühr Restmüll
Die mengenabhängigen Kosten die über die
Gewichtsgebühr für Restabfall abgerechnet werden sollen betragen 1.041.243,17 €
und verteilen sich voraussichtlich auf
ca. 4.200.000 kg.
Somit ergibt sich für die Gewichtsgebühr Restabfall
folgende Berechnung:
1.041.243,17
€ : 4.180.000 kg = 0,25 €/kg
für
Bioabfall
Grundgebühr Biotonne
Die im Mittel für 2013 zu erwartenden Behälterzahl
beträgt ca.
4.850 Gefäße.
Bei einem Unternehmerentgelt für die Bioabfuhr in
Höhe von
159.755,12 €
ergibt sich eine Grundgebühr in Höhe von 32,94 €
gerundet 33,00 €
abzüglich 2,50
€ Abschlag f. bes. Aufwendungen (städt. Laub) -
2,50 € =
30,50 €
Gewichtsgebühr Bioabfall
Die Gewichtsgebühr für den Bioabfall muss um 0,02 €
erhöht werden, um sie an die aktuellen Entsorgungskosten anzupassen. Da in den
letzten zwei Jahren die Entsorgungskosten für Bioabfall kontinuierlich
ansteigen, ist eine Aufrundung auf 0,16 €/kg angebracht.
Die Entsorgungskosten einer Tonne Bioabfälle
betragen 153,00 €/Tonne.
Gebühren für
Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße
Für zusätzlich zur Verfügung
gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern,
wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich
voneinander abweicht, wird auf Grundlage der ermittelten Personengrundgebühren
(6 Personen pro Behälter) folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr
erhoben:
Restmüll auf der Altpapier (keine
zusätzl.Gewichtsgeb.)
Basis 14 tägiger generell 4 wöchentliche
Abfuhr Abfuhr
240 l Gefäß 144,00
€ 25,80 €
1.100 l Gefäß 660,00 € 118,25 €
Bei
einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw.
vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw.
halbiert sich der o.a. Gebührensatz.
Pauschalgebühren
Bei
240-Liter-Gefäßen dürfen Wiegeergebnisse unter 5 Kilogramm und bei
1.100-Liter-Gefäßen unter 50 Kilogramm nicht berücksichtigt werden. Hierfür
wurden in 2012 erstmalig Pauschbeträge festgesetzt. Durch die Veränderungen bei
den Gewichtsgebühren ist auch hier eine Anpassung notwendig.
Ausgehend von einer
durchschnittlichen Befüllung von 3,1 Kilogramm je Behälter der 240-Liter-Gefäße
für Restabfall unter 5 Kilogramm ergibt sich bei der kalkulierten
Gewichtsgebühr von 0,25 €/kg
ein Pauschalbetrag von 0,78 €.
Bei
den 1.100-Liter-Gefäßen für Restabfall ergibt sich aus dieser Berechnung ein durchschnittlicher Wert von ca.
31 Kilogramm je Behälter. Damit ist der Pauschalbetrag bei einer derzeitigen
Gewichtsgebühr von 0,25 €/kg auf
7,80
€ festzulegen.
Für die Bioabfälle werden nur 240-Liter-Gefäße
genutzt. Hier liegen keine
Werte vor, da es selten zu einer Verwiegung unter 5
Kilogramm pro Ent-
leerung kommt. Da hier trotzdem eine Regelung
getroffen werden muss, wird
hier
die Pauschale wie für den Restabfall basierend auf einem durchschnittlichen
Wert von 3,1 Kilogramm bei einer derzeitigen Gebühr von 0,16 €/kg
auf 0,47 € festgelegt.
Auswirkungen
Im
Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:
alt ab 2012 2013
Restabfälle
u. Papier
a)
Personengrundgebühr
36,00 € 28,30 €
b)
Behältergebühr für Voll- und Zusatzgefäße
240
Liter 14-tägig im Grauen System 189,00
€ 144,00 €
1.100
Liter, 14-tägig im Grauen System 866,25
€ 660,00 €
1.100
Liter, wöchentlich im Grauen System
1.732,50 € 1.320,00 €
1.100 Liter, 4-wöchentlich im Grauen System 422,13 €
330,00 €
c)In den Fällen a) und b) zusätzlich eine
Gewichtsgebühr
nach §
3 Abs. (1) b) je Kilogramm Restmüll 0,29 € 0,25 €
Liegt
das Gewicht bei der Verwiegung von
240-Liter-Gefäßen unter 5 kg
Pauschalgebühr 0,90 € 0,78 €
1.100-Liter-Gefäßen unter 50 kg
Pauschalgebühr 9,00 € 7,80 €
Bioabfälle
Behältergrundgebühr je Gefäß 53,50 € 33,00 €
minus
Abschlag von 2,50 Euro 51,00 € 30,50 €
Gewichtsgebühr je Kilogramm Bioabfall 0,14 € 0,16 €
Liegt das Gewicht bei der
Verwiegung von
240-Liter-Gefäßen unter 5 kg
Pauschalgebühr 0,45 € 0,47 €
Musterberechnung für einen 4-Personenhaushalt
bisher
für Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 36,00 € = 144,00 €
4 x Gewichtsabschlag für 104 kg á 0,29 € = 120,64 €
= 264,64
€
für Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 € = 51,00 €
Gewichtsabschlag für 338 kg á 0,14 € =
47,32 €
= 98,32 €
gesamt für 2012 362,96
€
ab 2013
für
Restabfall und Papier:
4 x Personengrundgebühr von 36,00 € = 113,20 €
4 x Gewichtsabschlag für 104 kg á 0,29 € = 104,00 €
= 217,20
€
für
Bioabfall:
1 x Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 € = 30,50 €
Gewichtsabschlag für 338 kg á 0,14 € =
54,08 €
= 84,58 €
gesamt für 2013 301,78
€
Das bedeutet eine
durchschnittlich Kostensenkung für diesen Haushalt von
16,86 % im Bereich der
Abfallentsorgung.
Entwicklung der Abfallgebühren seit 2000
|
Personen- |
Gewichts- |
Gebühr
|
Gewichts- |
4-Personen- |
prozentuale |
Jahr |
grundgebühr |
geb.Restmüll |
Biotonne |
geb.
Bioabfall |
haushalt
ges. |
Veränderung |
2000 |
28,27 € |
0,25 € |
47,14 € |
0,13 € |
305,66 € |
|
2001 |
32,98 € |
0,22 € |
49,63 € |
0,12 € |
311,13 € |
1,79% |
2002 |
32,00 € |
0,22 € |
49,63 € |
0,12 € |
307,21 € |
-1,26% |
2003 |
32,00 € |
0,25 € |
52,00 € |
0,13 € |
325,44 € |
5,93% |
2004 |
32,00 € |
0,25 € |
52,00 € |
0,13 € |
325,44 € |
0,00% |
2005 |
35,15 € |
0,31 € |
54,30 € |
0,14 € |
368,68 € |
13,29% |
2006 |
35,15 € |
0,31 € |
54,30 € |
0,14 € |
368,68 € |
0,00% |
2007 |
35,15 € |
0,31 € |
54,30 € |
0,14 € |
368,68 € |
0,00% |
2008 |
33,50 € |
0,29 € |
53,50 € |
0,14 € |
352,96 € |
-4,26% |
2009 |
33,50 € |
0,29 € |
53,50 € |
0,14 € |
352,96 € |
0,00% |
2010 |
33,50 € |
0,29 € |
53,50 € |
0,14 € |
352,96 € |
0,00% |
2011 |
36,00 € |
0,29 € |
53,50 € |
0,14 € |
362,96 € |
2,83% |
2012 |
36,00 € |
0,29 € |
53,50 € |
0,14 € |
362,96 € |
0,00% |
2013 |
28,30 € |
0,25 € |
33,00 € |
0,16 € |
301,78 € |
-16,86% |
Zu 2
Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze
machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
erforderlich. Die 9.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Zu 3
Anpassung der Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle
Auch in der Benutzungsordnung
der Sperrgutannahmestelle als Bestandteil der Abfallgebührensatzung müssen die
Gebührensätze für die Annahme von Rest- und Bioabfall angepasst werden.
Da für Papier und Kartonagen
inzwischen schon über einen längeren Zeitraum Erlöse erzielt werden, soll
darüber hinaus hier zukünftig auf die Erhebung einer Anlieferungsgebühr für
Papier und Kartonagen verzichtet werden. Bisher wurde für die Anlieferung von
100 Liter eine Gebühr von 3,00 € erhoben.
Die
Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle ist dieser Vorlage als Anlage 2
beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister