Betreff
Antrag auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein, hier: Antrag Nr. III/2013 der BGE-Ratsfraktion der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 15 0893/2013
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Antrag wird im Zusammenhang mit TOP

 

16        02 – 15 0902/2013/1   Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013;

                                                hier: Beschlussfassung

 

behandelt.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

 

 

Beratungsergebnis aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.02.2013

 

Sachverhalt

 

Der Antrag wurde bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im  Haupt- und Finanzausschuss am 05.02.2013 beraten. Bei 4 Gegenstimmen hat der HFA beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Antrag der BGE-Fraktion auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein um 50 % abzulehnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entscheidung über die Gewinnverwendung der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes Jahr individuell. Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in einzelnen Jahren durchaus nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt als Alleineigentümerin ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der Gesellschaft.

Mit einer Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im Jahresabschluss 2011 werden durch den Wirtschaftsprüfer eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vereinbare Gewinnverwendungspolitik bekräftigt. Derzeit wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als nicht notwendig erachtet.

 

Darüber hinaus wird über die endgültige Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst im Herbst 2013 auf Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die Gesellschafterversammlung entschieden.

 

- Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses - würde eine von vornherein um 50 % reduzierte Gewinnausschüttung die Planansätze der Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die Ertragslage um 2.600.000 € verschlechtern.

 

Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister