Beschlussvorschlag
Der Antrag wird im Zusammenhang mit TOP
16 02 – 15 0902/2013/1 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013;
hier:
Beschlussfassung
behandelt.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Beratungsergebnis aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.02.2013
Sachverhalt
Der Antrag wurde bereits im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und
Finanzausschuss am 05.02.2013 beraten. Bei 4 Gegenstimmen hat der HFA
beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Antrag der BGE-Fraktion auf Kürzung der
Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein um 50 % abzulehnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung über die Gewinnverwendung der Emmericher
Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung
des tatsächlichen Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes
Jahr individuell. Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in
einzelnen Jahren durchaus nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt
als Alleineigentümerin ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der
Gesellschaft.
Mit einer Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im
Jahresabschluss 2011 werden durch den Wirtschaftsprüfer eine angemessene
Eigenkapitalausstattung und eine mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft
vereinbare Gewinnverwendungspolitik bekräftigt. Derzeit wird eine weitere
Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als nicht notwendig erachtet.
Darüber hinaus wird über die endgültige Feststellung und
Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst im Herbst 2013 auf
Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die
Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die
Gesellschafterversammlung entschieden.
- Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses - würde eine von
vornherein um 50 % reduzierte Gewinnausschüttung die Planansätze der
Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die Ertragslage um 2.600.000 €
verschlechtern.
Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister