Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die
Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2012 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Ermächtigungsübertragungen der Aufwendungen in Höhe von 233.821,23 Euro
verbessern das Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2012 (Zuführung an die
Ausgleichsrücklage). Im Haushaltsjahr 2013 können diese Mittel zur Deckung der durch die
Ermächtigungs-übertragungen entstandenen Mehraufwendungen herangezogen werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks