Betreff
Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde,
hier: Übernahme der tatsächlichen Trägerkosten ab dem Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage
04 - 15 0921/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Genehmigung der „Vereinbarung zur Finanzierung der tatsächlichen Trägerkosten für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße“ zwischen der Stadt Emmerich am Rhein - vertreten durch den Bürgermeister -  und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich. 

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Evangelische Kirchengemeinde hat sich dazu entschlossen, ihren Kinderbetreuungs-bereich qualitativ auszubauen und an einem zentralen Punkt zu konzentrieren und zwar in der Kindertageseinrichtung Hansastraße.

 

Dort erfolgt eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hansastraße im Rahmen des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Die Kindertageseinrichtung Hansastraße verfügt derzeit über 2 Kindergartengruppen mit insgesamt 46 Plätzen. Nach der Erweiterung werden 4 Gruppen mit insgesamt 80 Plätzen zur Verfügung stehen. Die U3 Plätze werden in den nächsten Jahren schrittweise belegt, zum Kindergartenjahr 2013/2014 sind derzeit       12 U3 Plätze geplant. Als Endziel können 26 U3 Kinder in der Einrichtung aufgenommen werden.

 

Die Ev. Kirchengemeinde, die den Hauptanteil der Baukosten übernimmt, hat frühzeitig signalisiert, die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße aus Kostengründen aufgeben zu wollen. Da im Rahmen der Jugendhilfeplanung festgestellt wurde, dass die Kindergartenplätze dringend zur Bedarfsdeckung der 3- bis 6- jährigen Kinder benötigt werden, wurden Absprachen zwischen der Stadt Emmerich und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich darüber getroffen, dass die Stadt Emmerich beabsichtigt, die Trägerkosten zur Fortführung der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße ab dem 01.08.2013 zu übernehmen.

 

Seit Beginn des U3 Ausbaus, wurden in den bestehenden Kindertageseinrichtungen Kitaplätze für 3- bis 6- jährige Kinder umgewandelt in Plätze für Kinder unter 3 Jahren, hier wurde der Demographiegewinn eingesetzt. Im Laufe der Zeit konnte festgestellt werden, dass die tatsächlichen Zahlen nicht so rückläufig sind, wie ursprünglich angenommen. Darüber hinaus ziehen viele Familien zu, die einen Kindergartenplatz benötigen. Eine Erhöhung der Platzzahlen ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung somit notwendig. Daraufhin wurde der  Ev. Kirchengemeinde Emmerich der Vorschlag  gemacht, die Einrichtung weiterzuführen, unter der Zusage, dass der tatsächlich bei der Kirchengemeinde verbleibende Trägeranteil von der Stadt Emmerich übernommen wird, natürlich auf der Basis

entsprechender Beschlüsse des JHA und des Rates.

 

Da die Höhe des tatsächlichen Trägeranteiles abhängig ist von den Gruppentypen und den gebuchten Betreuungszeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Höhe des Zuschusses nicht berechnet werden. Hinzu kommt, dass die Personalkosten für die Einrichtung Gasthausstraße  für die Zeit ab dem 01.08.2013 noch nicht bekannt sind, die Bewerbungsgespräche für das neue Personal laufen noch.

 

Im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt der 12 % Trägeranteil anhand der bewilligten Kindpauschalen und der Brennpunktförderung ca. 34.000,00 €. Hinzu kommen weitere Kosten des Trägers für Verwaltung und Sachkosten. Insgesamt wurde ein Zuschussbedarf von ca. 52.000,00 € jährlich geschätzt. Anteilig für die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.12.2013

wurden Mittel in Höhe von 22.000,00 € im Haushalt 2013 bereits einkalkuliert. 

 

Die Vereinbarung ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Allerdings muss die Vereinbarung in der jetzigen Form nochmals aus formellen Gründen dem Presbyterium zur Beschlussfassung vorgelegt werden, da nach dem ursprünglichen Beschluss noch Veränderungen vorgenommen wurden.  Die nächste Sitzung des Presbyteriums ist am 14.03.2013.

 


Anlage 1 zum TOP 4

Vereinbarung

Zwischen der Stadt Emmerich und der Evangelischen Kirchengemeinde Emmerich

bezüglich der Weiterführung der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Emmerich ist Eigentümerin und Trägerin der Evangelischen Kindertageseinrichtungen Hansastraße und Gasthausstraße.

Zur Zeit wird die Kindertageseinrichtung in der Hansastraße von einer 2-gruppigen Einrichtung in eine 4-gruppige Einrichtung erweitert und umgebaut. Die Eröffnung der erweiterten und umgebauten Kindertageseinrichtung ist für November 2013 geplant. Die Kita wird zum 01.08.2013 eine integrative Gruppe erhalten, für die entsprechende Therapieräume errichtet werden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wird beantragt und lt. Landschaftsverband befürwortet.
Um dem weiteren Bedarf der Stadt Emmerich nach Kinderbetreuungsplätzen nachzukommen,  ist die Kirchengemeinde bereit, zunächst für bis zu 5 Jahre,  die Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße als 2-gruppige Einrichtung entsprechend dem Betreuungsbedarf und der rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Emmerich weiter zu führen. Die bisherige integrative Gruppe der Kita Gasthausstraße bleibt zunächst bestehen, solange sich der Bedarf für 2 Gruppen ergibt. Bei Minderbedarf hat die integrative Gruppe in der Hansastraße Vorrang in der Belegung.

Für die Weiterführung der Kita Gasthausstraße werden folgende Vereinbarungen getroffen:

Das vorhandene Personal der Kindertageseinrichtung Gasthausstraße wechselt zum Teil  in die Kita Hansastraße. Für die Kita Gasthausstraße wird die Kirchengemeinde Emmerich weiteres Personal entsprechend dem Betreuungsbedarf zum 01.08.2013 einstellen.

Da die Kirchengemeinde finanziell nicht in der Lage ist, zwei Kindertageseinrichtungen zu unterhalten, verpflichtet sich die Stadt Emmerich, den bei der Kirchengemeinde verbleibenden Trägeranteil für die Kita Gasthausstraße zu 100 % zu übernehmen.

Hierzu gehören alle Personal- und Sachkosten (einschl. Schönheitsreparaturen, soweit sie nicht aus der Rücklage finanziert werden) sowie ein Verwaltungskostenanteil von 5 %. 
Der tatsächliche Trägeranteil wird zu 100 % von der Stadt Emmerich übernommen, unabhängig von dem nach Kibiz ermittelten Trägeranteil; zuzüglich Kosten der EDV-Betreuung für bis zu 2 PC’s in Höhe von derzeit jährlich 650,-- €. Die Kosten für die IT-Anbindung und –betreuung werden jährlich um 1 % angehoben.

Die Kita Gasthausstraße wird bei einer Überhanggruppenfinanzierung nicht berücksichtigt, da die Stadt hier eine Vollfinanzierung des Defizits übernimmt.

Analog der Vorschrift des § 20 Abs 2  Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann die Ev. Kirchengemeinde pro Kindergartengruppe einen Betrag i.H.v. 2.756,78 € für das Kindergartenjahr 2013/2014 max. als Rücklage bilden. Hieraus werden der Erhaltungsaufwand, insbesondere die Schönheitsreparaturen finanziert. 

Leistungen Dritter, wie z.B. die Bezuschussung der  Einrichtung im  Rahmen der Eingliederungshilfe durch den Landschaftsverband Rheinland, werden bei der Berechnung des tatsächlichen Trägeranteiles vorab in Abzug gebracht.

Personalkosten sind die tatsächlichen Kosten für die Beschäftigten (pädagogisches Personal sowie nichtpädagogisches Personal für Hauswirtschaft und Reinigung), Personalneben- und Fortbildungskosten.

Sachkosten sind die laufenden Kosten des Betriebes (Strom, Heizung, Wasser, Telefon usw.)  der Einrichtung, Kosten für die Ausstattung der Gruppen mit Arbeitsmaterial und -geräten, Kosten der Fachberatung und die Verwaltungs- und EDV-Kosten .

Die Kirchengemeinde Emmerich verpflichtet sich, zunächst bis zum 31.07.2018 (5 Jahre), die Einrichtung in ihrem Bestand zu erhalten und die laufenden Gebäudeunterhaltungs-kosten zu tragen, soweit der Bedarf an den Betreuungsplätzen bis dahin besteht.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die volle Belegung der Kita Hansastraße durch die Weiterführung der Kita Gasthausstraße nicht gefährdet wird.
Bei einem über die nächsten 5 Jahre hinausgehenden Bedarf an Betreuungsplätzen ist über die Weiterführung der Kita sowie die Gebäudeunterhaltung eine neue Vereinbarung zwischen Kirchengemeinde und Kommunalgemeinde zu fassen.

Diese Vereinbarung gilt ab 01.08.2013 und ist frühestens nach 2 Jahren mit einer Frist von 7 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) von beiden Vertragsparteien kündbar. Sie endet zunächst automatisch zum 31.07.2018.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Emmerich, den _________________

Stadt Emmerich                                                          Ev. Kirchengemeinde Emmerich

                                   

                                                                                    ______________________________

___________________________                             ______________________________


 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013  vorgesehen. Produkt: 1.100.0601.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister