hier: Übernahme der tatsächlichen Trägerkosten ab dem Kindergartenjahr 2013/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Genehmigung der „Vereinbarung zur Finanzierung
der tatsächlichen Trägerkosten für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung
Gasthausstraße“ zwischen der Stadt Emmerich am Rhein - vertreten durch den Bürgermeister
- und der Ev. Kirchengemeinde
Emmerich.
Sachdarstellung :
Die Evangelische Kirchengemeinde hat sich dazu entschlossen, ihren
Kinderbetreuungs-bereich qualitativ auszubauen und an einem zentralen Punkt zu
konzentrieren und zwar in der Kindertageseinrichtung Hansastraße.
Dort erfolgt eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hansastraße im
Rahmen des Ausbaus der Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Die
Kindertageseinrichtung Hansastraße verfügt derzeit über 2 Kindergartengruppen
mit insgesamt 46 Plätzen. Nach der Erweiterung werden 4 Gruppen mit insgesamt
80 Plätzen zur Verfügung stehen. Die U3 Plätze werden in den nächsten Jahren
schrittweise belegt, zum Kindergartenjahr 2013/2014 sind derzeit 12 U3 Plätze geplant. Als Endziel können
26 U3 Kinder in der Einrichtung aufgenommen werden.
Die Ev. Kirchengemeinde, die den Hauptanteil der Baukosten übernimmt,
hat frühzeitig signalisiert, die Kindertageseinrichtung Gasthausstraße aus
Kostengründen aufgeben zu wollen. Da im Rahmen der Jugendhilfeplanung
festgestellt wurde, dass die Kindergartenplätze dringend zur Bedarfsdeckung der
3- bis 6- jährigen Kinder benötigt werden, wurden Absprachen zwischen der Stadt
Emmerich und der Ev. Kirchengemeinde Emmerich darüber getroffen, dass die Stadt
Emmerich beabsichtigt, die Trägerkosten zur Fortführung der
Kindertageseinrichtung Gasthausstraße ab dem 01.08.2013 zu übernehmen.
Seit Beginn des U3 Ausbaus, wurden in den bestehenden
Kindertageseinrichtungen Kitaplätze für 3- bis 6- jährige Kinder umgewandelt in
Plätze für Kinder unter 3 Jahren, hier wurde der Demographiegewinn eingesetzt.
Im Laufe der Zeit konnte festgestellt werden, dass die tatsächlichen Zahlen
nicht so rückläufig sind, wie ursprünglich angenommen. Darüber hinaus ziehen
viele Familien zu, die einen Kindergartenplatz benötigen. Eine Erhöhung der
Platzzahlen ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung somit notwendig. Daraufhin
wurde der Ev. Kirchengemeinde Emmerich
der Vorschlag gemacht, die Einrichtung weiterzuführen,
unter der Zusage, dass der tatsächlich bei der Kirchengemeinde verbleibende
Trägeranteil von der Stadt Emmerich übernommen wird, natürlich auf der Basis
entsprechender Beschlüsse des JHA und des Rates.
Da die Höhe des tatsächlichen Trägeranteiles abhängig ist von den
Gruppentypen und den gebuchten Betreuungszeiten kann zum jetzigen Zeitpunkt die
genaue Höhe des Zuschusses nicht berechnet werden. Hinzu kommt, dass die
Personalkosten für die Einrichtung Gasthausstraße für die Zeit ab dem 01.08.2013 noch nicht
bekannt sind, die Bewerbungsgespräche für das neue Personal laufen noch.
Im Kindergartenjahr 2012/2013 beträgt der 12 % Trägeranteil anhand der
bewilligten Kindpauschalen und der Brennpunktförderung ca. 34.000,00 €. Hinzu
kommen weitere Kosten des Trägers für Verwaltung und Sachkosten. Insgesamt
wurde ein Zuschussbedarf von ca. 52.000,00 € jährlich geschätzt. Anteilig für
die Zeit vom 01.08.2013 bis 31.12.2013
wurden Mittel in Höhe von 22.000,00 € im Haushalt 2013 bereits
einkalkuliert.
Die Vereinbarung ist der Vorlage als
Anlage I beigefügt. Allerdings muss die Vereinbarung in der jetzigen Form
nochmals aus formellen Gründen dem Presbyterium zur Beschlussfassung vorgelegt
werden, da nach dem ursprünglichen Beschluss noch Veränderungen vorgenommen
wurden. Die nächste Sitzung des
Presbyteriums ist am 14.03.2013.
Anlage 1 zum TOP 4
Vereinbarung
Zwischen der Stadt Emmerich und der Evangelischen
Kirchengemeinde Emmerich
bezüglich der Weiterführung der
Kindertageseinrichtung Gasthausstraße in Trägerschaft der Evangelischen
Kirchengemeinde
Die Evangelische Kirchengemeinde Emmerich ist
Eigentümerin und Trägerin der Evangelischen Kindertageseinrichtungen
Hansastraße und Gasthausstraße.
Zur Zeit wird die Kindertageseinrichtung in der
Hansastraße von einer 2-gruppigen Einrichtung in eine 4-gruppige Einrichtung
erweitert und umgebaut. Die Eröffnung der erweiterten und umgebauten
Kindertageseinrichtung ist für November 2013 geplant. Die Kita wird zum
01.08.2013 eine integrative Gruppe erhalten, für die entsprechende
Therapieräume errichtet werden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wird
beantragt und lt. Landschaftsverband befürwortet.
Um dem weiteren Bedarf der Stadt Emmerich nach Kinderbetreuungsplätzen
nachzukommen, ist die Kirchengemeinde
bereit, zunächst für bis zu 5 Jahre, die
Kindertageseinrichtung an der Gasthausstraße als 2-gruppige Einrichtung
entsprechend dem Betreuungsbedarf und der rechtlichen Rahmenbedingungen dazu,
in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Emmerich weiter zu führen.
Die bisherige integrative Gruppe der Kita Gasthausstraße bleibt zunächst
bestehen, solange sich der Bedarf für 2 Gruppen ergibt. Bei Minderbedarf hat
die integrative Gruppe in der Hansastraße Vorrang in der Belegung.
Für die Weiterführung der Kita Gasthausstraße
werden folgende Vereinbarungen getroffen:
Das vorhandene Personal der Kindertageseinrichtung
Gasthausstraße wechselt zum Teil in die
Kita Hansastraße. Für die Kita Gasthausstraße wird die Kirchengemeinde Emmerich
weiteres Personal entsprechend dem Betreuungsbedarf zum 01.08.2013 einstellen.
Da die Kirchengemeinde finanziell nicht in der Lage
ist, zwei Kindertageseinrichtungen zu unterhalten, verpflichtet sich die Stadt
Emmerich, den bei der Kirchengemeinde verbleibenden Trägeranteil für die Kita
Gasthausstraße zu 100 % zu übernehmen.
Hierzu gehören alle Personal- und Sachkosten
(einschl. Schönheitsreparaturen, soweit sie nicht aus der Rücklage finanziert
werden) sowie ein Verwaltungskostenanteil von 5 %.
Der tatsächliche Trägeranteil wird zu 100 % von der Stadt Emmerich übernommen,
unabhängig von dem nach Kibiz ermittelten Trägeranteil; zuzüglich Kosten der
EDV-Betreuung für bis zu 2 PC’s in Höhe von derzeit jährlich 650,-- €. Die
Kosten für die IT-Anbindung und –betreuung werden jährlich um 1 % angehoben.
Die Kita Gasthausstraße wird bei einer Überhanggruppenfinanzierung
nicht berücksichtigt, da die Stadt hier eine Vollfinanzierung des Defizits
übernimmt.
Analog der Vorschrift des § 20 Abs 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann die Ev.
Kirchengemeinde pro Kindergartengruppe einen Betrag i.H.v. 2.756,78 € für das
Kindergartenjahr 2013/2014 max. als Rücklage bilden. Hieraus werden der
Erhaltungsaufwand, insbesondere die Schönheitsreparaturen finanziert.
Leistungen Dritter, wie z.B. die Bezuschussung
der Einrichtung im Rahmen der Eingliederungshilfe durch den
Landschaftsverband Rheinland, werden bei der Berechnung des tatsächlichen
Trägeranteiles vorab in Abzug gebracht.
Personalkosten sind die tatsächlichen Kosten für
die Beschäftigten (pädagogisches Personal sowie nichtpädagogisches Personal für
Hauswirtschaft und Reinigung), Personalneben- und Fortbildungskosten.
Sachkosten sind die laufenden Kosten des Betriebes
(Strom, Heizung, Wasser, Telefon usw.)
der Einrichtung, Kosten für die Ausstattung der Gruppen mit
Arbeitsmaterial und -geräten, Kosten der Fachberatung und die Verwaltungs- und
EDV-Kosten .
Die Kirchengemeinde Emmerich verpflichtet sich,
zunächst bis zum 31.07.2018 (5 Jahre), die Einrichtung in ihrem Bestand zu
erhalten und die laufenden Gebäudeunterhaltungs-kosten zu tragen, soweit der
Bedarf an den Betreuungsplätzen bis dahin besteht.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die volle Belegung der Kita Hansastraße
durch die Weiterführung der Kita Gasthausstraße nicht gefährdet wird.
Bei einem über die nächsten 5 Jahre hinausgehenden Bedarf an Betreuungsplätzen
ist über die Weiterführung der Kita sowie die Gebäudeunterhaltung eine neue
Vereinbarung zwischen Kirchengemeinde und Kommunalgemeinde zu fassen.
Diese Vereinbarung gilt ab 01.08.2013 und ist
frühestens nach 2 Jahren mit einer Frist von 7 Monaten zum Ende eines
Kindergartenjahres (31.07.) von beiden Vertragsparteien kündbar. Sie endet
zunächst automatisch zum 31.07.2018.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Emmerich, den _________________
Stadt Emmerich Ev.
Kirchengemeinde Emmerich
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Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Produkt: 1.100.0601.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister