Betreff
Genehmigung der Pauschalmeldung gemäß § 19 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2013/2014
Vorlage
04 - 15 0922/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2013/2014. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1 KiBiz.

 

Sachdarstellung :

 

Am 19. und 20.11.2012 fanden in den Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 statt. Am 09.01.2013 wurde der Abgleich der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen. Bereits in der vorletzten JHA-Sitzung wurde berichtet, dass aus den Anmeldungen ersichtlich ist, dass in einigen Kindertageseinrichtungen Wartelisten entstanden sind und in anderen Kindertageseinrichtungen noch freie Plätze zu verzeichnen waren. Hier mussten Umverteilungsmaßnahmen getroffen werden. Wie in den letzten Jahren gab es  noch täglich Veränderungen bei den gemeldeten Kinderzahlen.

 

Für unterschiedliche Angebote mussten mehrfach verschiedene Szenarien bei der Förderung der Betriebskosten entwickelt werden. Hier achtet das Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und geforderter Personal-einsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die Kindertageseinrichtung

auch ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.

 

In der Einladung zur heutigen Sitzung wurden die Gründe für eine weitere Überarbeitung der Kindergartenbedarfsplanung/Pauschalmeldung dargelegt.

 

Es wurden kurzfristig neue Gespräche mit den Trägern geführt und neue Vereinbarungen getroffen. Hier wurde besonders darauf geachtet, dass mit Bundes- und Landesmitteln finanzierte U3 Plätze auch in der Pauschalmeldung für die Betriebskostenförderung enthalten sind, bzw. für U3 Kinder zur Verfügung stehen.  

 

Nach Aussagen des Städte- und Gemeindebundes NRW ist die Belegung eines U3 Platzes mit einem Ü3 Kind nur möglich, wenn nachweislich im gesamten Jugendamtsbereich alle U3 Rechtsansprüche befriedigt worden sind. Die Vakanz eine U3 Platzes hinsichtlich der Investitionsmittel ist jedoch förderunschädlich. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie viele Eltern nach der jetzigen Bedarfserhebung und noch für die zukünftigen Monate einen U3 Platz benötigen bzw. beanspruchen, möchte das Jugendamt Emmerich kein Rückforderungsrisiko hinsichtlich der Investitionskostenzuschüsse eingehen.  Auch darf der Betreuungsbedarf der 3 bis 6-jährigen Kinder nicht in den Hintergrund getreten, denn diese Altersgruppe hat ebenfalls den Rechtsanspruch.  

 

Aus der Pauschalmeldung -Anlage 2- ist die Verteilung der Plätze in den einzelnen Kindertageseinrichtungen ersichtlich.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass im Bereich der Integrativplätze ein Anstieg zu verzeichnen ist. In der Kindertageseinrichtung Hansastraße wird eine zusätzliche Integrative Gruppe eingerichtet. Weiterhin werden die  vorhandenen Integrativ-Gruppen aufgrund der hohen Nachfrage an Integrativen Betreuungsplätzen im Kindergartenjahr 2013/2014 vorübergehend überbelegt.  Darüber hinaus wird die Einzelintegration von Kindern mit einer Behinderung in einer Regeleinrichtung von Eltern immer häufiger gewünscht. Die Zahl der Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf ist gegenüber der Meldung zum 15.03.2012 für das Kindergartenjahr 2012/2013 von 36 auf 48 für das Kindergartenjahr 2013/2014 gestiegen. Allein diese Veränderung bedeutet Bruttobetriebskosten von jährlich ca. 137.000,00 € mehr.

 

Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2013/2014

ist als Anlage 1, Seite 1,  der Vorlage beigefügt. Seite 2 spiegelt die Entwicklung der letzten Kindergartenjahre wieder.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres aufgenommen werden, bei der Budgetplanung für die Einrichtungen, mit einer vollen Kindpauschale zu belegen. Ebenfalls wurden derzeit freie Plätze und teilweise Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit aufgenommen, da davon ausgegangen werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen. Hierbei ist der 10 %- ige Korridor zwischen dem herausgegebenen Budget und der hinterher tatsächlichen Belegung zu beachten. Innerhalb dieses Korridors findet aufgrund der Landesrichtlinien kein Finanzausgleich statt.

 

Die Bedarfsdeckungsquote der 3- bis 6- jährigen Kinder beträgt für das kommende  Kindergartenjahr 91,70 %.  In den Bezirken Hüthum, Elten und Praest/Vrasselt/Dornick errechnet sich jeweils ein Fehlbedarf. Nach derzeitigem Kenntnisstand und Mitteilungen der Kindertageseinrichtungen stehen jedoch nur noch Kinder auf der Warteliste, deren Eltern auf einen freien Platz in ihrer Wunscheinrichtung warten wollen. Hinzu kommt noch ein Anteil niederländischer Kinder, die keinen Platz benötigen, da sie  in den Niederlanden eine Einrichtung besuchen.

 

Die Bedarfsdeckungsquote für die U3 Kinder liegt bei 33,70 %. Derzeit gibt es noch  freie Plätze für 2-jährige Kinder in den Einrichtungen und in Kindertagespflege, auf der anderen Seite aber auch  Wartelisten. Hier bleibt ebenfalls festzuhalten, dass Eltern teilweise auf einen freien Platz in ihrer Wunscheinrichtung warten wollen. 

 

Im Bereich der Kindertagespflege wird weiterhin am Ausbau gearbeitet. Eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/ zum Tagesvater hat im Februar 2013 begonnen. Somit können voraussichtlich weitere ca. 25 potenzielle Plätze geschaffen werden, um die Betreuungsquote von 32 % zu erreichen. Der Kurs wird in Kooperation mit dem Haus der Familie in Emmerich am Rhein angeboten.

Die Landeszuschüsse werden für die Kindertagespflege nach dem KiBiz beantragt. Es wird die Förderung für 135 Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren und für 10 Tagespflegeplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt gem. § 22 Abs. 1 KiBiz beantragt. Bei der Angabe der Tagespflegeplätze ist zu berücksichtigen, dass ein Betreuungsplatz mehrfach im Jahr belegt und auch innerhalb dieses Belegungszyklus gefördert werden kann. 

Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Aufgrund dessen sind die Zahlen etwas höher angesetzt, da nicht absehbar ist, inwieweit der Bedarf in der Kindertagespflege steigen wird. Mit einer möglichen Teilrückzahlung der Landesmittel muss gegebenenfalls gerechnet werden.

 

 

 

Die Anlage II erläutert die Zuordnung der Plätze in Kindertageseinrichtungen

nach Gruppenformen und Betreuungszeiten. 

 

Grundsätzlich ist der Bedarf der Eltern auf 45- Stunden- Betreuung gestiegen. Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde die Vorgabe, nicht mehr als 4 Prozentpunkte Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr vorzunehmen, bei der ersten Planung für die Sitzung am 07.03.2013 eingehalten. Allerdings konnte dies nur im Rahmen der Budgetvereinbarung mit den Trägern erreicht werden. Dies bedeutet, dass für die Betreuung von 45 Stunden  Pauschalen für 35 Std. bewilligt werden. Diese Regelung wurde allerdings nur bei Kindertageseinrichtungen vorgenommen, die für das Kindergartenjahr 2013/2014 auch eine Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse zu erwarten haben und dadurch keine Unterfinanzierung hinnehmen müssen. Die neuen Planungen und Veränderungen der Platzangebote führen nunmehr zu einer Steigerung um 5,97 Prozentpunkte. Weitere Kürzungen können von Seiten des Jugendamtes nicht vorgenommen werden. Es besteht die Möglichkeit, über das Landesjugendamt beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW einen Antrag zu stellen, die übersteigenden Prozentpunkte genehmigen zu lassen. Lt. Auskunft des Landesjugendamtes wurden im vergangenen Jahr alle Anträge genehmigt, zum Kindergartenjahr 2013/2014 kann jedoch keine Aussage getroffen werden, auch nicht zu den finanziellen Folgen, da ein Berechnungsmodell noch nicht vorliegt.

 

Einen entsprechenden Antrag wird das Jugendamt beim Ministerium stellen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01

Die Neuberechnung führt zu Mehrkosten, die derzeit noch nicht genau beziffert werden können. Der Ausgleich wird über das Fachbereichsbudget angestrebt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister