Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung
(Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3 KiBiz, die in der Anlage 2 aufgelisteten
Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr
2013/2014. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 Abs. 1
KiBiz.
Sachdarstellung :
Am 19. und 20.11.2012 fanden in den Kindertageseinrichtungen die
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014 statt. Am 09.01.2013 wurde der
Abgleich der Anmeldungen in der Arbeitsgemeinschaft „Leiterinnen
Kindertageseinrichtungen und Jugendamt“ vorgenommen. Bereits in der vorletzten
JHA-Sitzung wurde berichtet, dass aus den Anmeldungen ersichtlich ist, dass in
einigen Kindertageseinrichtungen Wartelisten entstanden sind und in anderen
Kindertageseinrichtungen noch freie Plätze zu verzeichnen waren. Hier mussten
Umverteilungsmaßnahmen getroffen werden. Wie in den letzten Jahren gab es noch täglich Veränderungen bei den gemeldeten
Kinderzahlen.
Für unterschiedliche Angebote mussten mehrfach verschiedene Szenarien
bei der Förderung der Betriebskosten entwickelt werden. Hier achtet das
Jugendamt Emmerich insbesondere darauf, dass Betriebskosten und geforderter
Personal-einsatz nach KiBiz im Einklang stehen, damit die
Kindertageseinrichtung
auch ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht werden kann.
In der Einladung zur heutigen Sitzung wurden die Gründe für eine weitere
Überarbeitung der Kindergartenbedarfsplanung/Pauschalmeldung dargelegt.
Es wurden kurzfristig neue Gespräche mit den Trägern geführt und neue
Vereinbarungen getroffen. Hier wurde besonders darauf geachtet, dass mit
Bundes- und Landesmitteln finanzierte U3 Plätze auch in der Pauschalmeldung für
die Betriebskostenförderung enthalten sind, bzw. für U3 Kinder zur Verfügung
stehen.
Nach Aussagen des Städte- und Gemeindebundes NRW ist die Belegung eines
U3 Platzes mit einem Ü3 Kind nur möglich, wenn nachweislich im gesamten
Jugendamtsbereich alle U3 Rechtsansprüche befriedigt worden sind. Die Vakanz
eine U3 Platzes hinsichtlich der Investitionsmittel ist jedoch
förderunschädlich. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, wie viele
Eltern nach der jetzigen Bedarfserhebung und noch für die zukünftigen Monate
einen U3 Platz benötigen bzw. beanspruchen, möchte das Jugendamt Emmerich kein
Rückforderungsrisiko hinsichtlich der Investitionskostenzuschüsse
eingehen. Auch darf der Betreuungsbedarf
der 3 bis 6-jährigen Kinder nicht in den Hintergrund getreten, denn diese
Altersgruppe hat ebenfalls den Rechtsanspruch.
Aus der Pauschalmeldung -Anlage
2- ist die Verteilung der Plätze in den einzelnen Kindertageseinrichtungen
ersichtlich.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass im Bereich der Integrativplätze ein
Anstieg zu verzeichnen ist. In der Kindertageseinrichtung Hansastraße wird eine
zusätzliche Integrative Gruppe eingerichtet. Weiterhin werden die vorhandenen Integrativ-Gruppen aufgrund der
hohen Nachfrage an Integrativen Betreuungsplätzen im Kindergartenjahr 2013/2014
vorübergehend überbelegt. Darüber hinaus
wird die Einzelintegration von Kindern mit einer Behinderung in einer
Regeleinrichtung von Eltern immer häufiger gewünscht. Die Zahl der Kinder mit
einem erhöhten Betreuungsbedarf ist gegenüber der Meldung zum 15.03.2012 für
das Kindergartenjahr 2012/2013 von 36 auf 48 für das Kindergartenjahr 2013/2014
gestiegen. Allein diese Veränderung bedeutet Bruttobetriebskosten von jährlich
ca. 137.000,00 € mehr.
Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr
2013/2014
ist als Anlage 1, Seite 1, der Vorlage beigefügt. Seite 2 spiegelt die Entwicklung der letzten Kindergartenjahre
wieder.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde entschieden, Kinder, die im Laufe
des Kindergartenjahres aufgenommen werden, bei der Budgetplanung für die
Einrichtungen, mit einer vollen Kindpauschale zu belegen. Ebenfalls wurden
derzeit freie Plätze und teilweise Überbelegungsplätze in die Finanzierung mit
aufgenommen, da davon ausgegangen werden kann, dass noch Anmeldungen erfolgen.
Hierbei ist der 10 %- ige Korridor zwischen dem herausgegebenen Budget und der
hinterher tatsächlichen Belegung zu beachten. Innerhalb dieses Korridors findet
aufgrund der Landesrichtlinien kein Finanzausgleich statt.
Die Bedarfsdeckungsquote der 3- bis 6- jährigen Kinder beträgt für das
kommende Kindergartenjahr 91,70 %. In den Bezirken Hüthum, Elten und
Praest/Vrasselt/Dornick errechnet sich jeweils ein Fehlbedarf. Nach derzeitigem
Kenntnisstand und Mitteilungen der Kindertageseinrichtungen stehen jedoch nur
noch Kinder auf der Warteliste, deren Eltern auf einen freien Platz in ihrer
Wunscheinrichtung warten wollen. Hinzu kommt noch ein Anteil niederländischer
Kinder, die keinen Platz benötigen, da sie
in den Niederlanden eine Einrichtung besuchen.
Die Bedarfsdeckungsquote für die U3 Kinder liegt bei 33,70 %. Derzeit gibt es noch freie Plätze für 2-jährige Kinder in den
Einrichtungen und in Kindertagespflege, auf der anderen Seite aber auch Wartelisten. Hier bleibt ebenfalls festzuhalten,
dass Eltern teilweise auf einen freien Platz in ihrer Wunscheinrichtung warten
wollen.
Im Bereich der Kindertagespflege wird weiterhin am Ausbau
gearbeitet. Eine weitere Qualifizierungsmaßnahme zur Tagesmutter/ zum
Tagesvater hat im Februar 2013 begonnen. Somit können voraussichtlich weitere
ca. 25 potenzielle Plätze geschaffen werden, um die Betreuungsquote von 32 % zu
erreichen. Der Kurs wird in Kooperation mit dem Haus der Familie in Emmerich am
Rhein angeboten.
Die Landeszuschüsse werden für die Kindertagespflege nach
dem KiBiz beantragt. Es wird die Förderung für 135 Tagespflegeplätze für Kinder
unter drei Jahren und für 10 Tagespflegeplätze für Kinder über drei Jahren bis
zum Schuleintritt gem. § 22 Abs. 1 KiBiz beantragt. Bei der Angabe der
Tagespflegeplätze ist zu berücksichtigen, dass ein Betreuungsplatz mehrfach im
Jahr belegt und auch innerhalb dieses Belegungszyklus gefördert werden
kann.
Der Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und
in Kindertagespflege für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren tritt zum
01.08.2013 in Kraft. Aufgrund dessen sind die Zahlen etwas höher angesetzt, da
nicht absehbar ist, inwieweit der Bedarf in der Kindertagespflege steigen wird.
Mit einer möglichen Teilrückzahlung der Landesmittel muss gegebenenfalls
gerechnet werden.
Die Anlage II
erläutert die Zuordnung der Plätze in Kindertageseinrichtungen
nach Gruppenformen und Betreuungszeiten.
Grundsätzlich ist der Bedarf der Eltern auf 45- Stunden-
Betreuung gestiegen. Gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde die
Vorgabe, nicht mehr als 4 Prozentpunkte Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr
vorzunehmen, bei der ersten Planung für die Sitzung am 07.03.2013 eingehalten.
Allerdings konnte dies nur im Rahmen der Budgetvereinbarung mit den Trägern
erreicht werden. Dies bedeutet, dass für die Betreuung von 45 Stunden Pauschalen für 35 Std. bewilligt werden.
Diese Regelung wurde allerdings nur bei Kindertageseinrichtungen vorgenommen,
die für das Kindergartenjahr 2013/2014 auch eine Erhöhung der
Betriebskostenzuschüsse zu erwarten haben und dadurch keine Unterfinanzierung
hinnehmen müssen. Die neuen Planungen und Veränderungen der Platzangebote
führen nunmehr zu einer Steigerung um 5,97 Prozentpunkte. Weitere Kürzungen
können von Seiten des Jugendamtes nicht vorgenommen werden. Es besteht die
Möglichkeit, über das Landesjugendamt beim Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport NRW einen Antrag zu stellen, die übersteigenden
Prozentpunkte genehmigen zu lassen. Lt. Auskunft des Landesjugendamtes wurden
im vergangenen Jahr alle Anträge genehmigt, zum Kindergartenjahr 2013/2014 kann
jedoch keine Aussage getroffen werden, auch nicht zu den finanziellen Folgen,
da ein Berechnungsmodell noch nicht vorliegt.
Einen entsprechenden Antrag wird das Jugendamt beim
Ministerium stellen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Produkt:
1.100.06.01.01
Die Neuberechnung führt zu Mehrkosten, die derzeit noch
nicht genau beziffert werden können. Der Ausgleich wird über das
Fachbereichsbudget angestrebt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeister