Betreff
Dichtigkeitsprüfung der privaten Hauswasseranschlüsse, hier: Eingabe Nr. Nr. 4/2013 vom CDU-Stadtverband Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 15 0945/2013
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Betriebsausschuss KBE.

 

Begründung:

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 17.02.2013 die Änderung des Landeswassergesetzes NRW beschlossen. Damit wurde auch das Verfahren

bezüglich der Dichtigkeitsprüfung für private Hausanschlussleitungen neu geregelt.

Insbesondere ist der § 61 a LWG NRW entfallen, der als Ermächtigungsgrundlage

für die städtische Fristensatzung diente. Eine generelle Überarbeitung der Vorschrift ist somit zwingend erforderlich.

 

Die Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung sollen in einer noch zu erlassenden Vollzugs-Rechtsverordnung festgeschrieben werden. Sobald diese vorliegt, wird sich zuständigkeitshalber der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein mit dieser Thematik beschäftigen.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen .

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister