Betreff
Neufassung der Richtlinie zur Sportförderung der Stadt Emmerich am Rhein (Sportförderrichtlinie) und Neufassung des Vertrages über die Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Sportförderung nach den Richtlinien der Sportförderung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 15 0941/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die nachfolgenden Neufassungen:

  1. Richtlinie zur Sportförderung der Stadt Emmerich am Rhein
  2. Vertrag über die Übertragung von Aufgaben im Rahmen der Sportförderung nach den Richtlinien der Sportförderung der Stadt Emmerich am Rhein

 

Sachdarstellung :

 

Im Jahr 1997 wurden die Richtlinien zur Sportförderung in der Stadt Emmerich am Rhein neu gefasst. Im gleichen Jahr wurde auch mit dem Stadtsportbund Emmerich (SSB) ein Vertrag geschlossen, in dem die Aufgaben aus den v. g. Richtlinien weitgehend übertragen wurden. Letztmalig wurden die Richtlinien 2003 überarbeitet, so dass sich aufgrund eingetretener Veränderung die Notwendigkeit einer Neufassung ergeben.

Die Neufassung wurde in einigen Formulierungen überarbeitet und auf geänderte oder neueingeführte Aufgaben (z. B. Gebührenordnung für die Nutzung der städt. Sporthallen) zugeschnitten.

In enger Zusammenarbeit mit dem SSB wurden die anhängenden Entwürfe erarbeitet. Der Vorsitzende des Stadtsportbundes, Herr Rüdiger Helmich, wird in der Sitzung für die Beratung zur Verfügung stehen.

 

Ergänzung zur Sitzung des Schulausschusses am 11.04.2013

 

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Stadtsportbundes wird die Neufassung des Vertrages mit dem Stadtsportbund wie folgt geändert:

 

§ 1 Nr. 1 erhält folgenden Zusatz:

„Soweit diese Entscheidungen in den politischen Gremien beraten werden, wird der SSB als Sachverständiger seitens der Verwaltung eingeladen.“

 

§ 2 Abs. 5 letzter Satz wird ersetzt durch:

„Der SSB erhält 14 Tage vor Auszahlung der letzten Rate eine Auflistung über die zu berücksichtigenden Verrechnungen.“

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister