Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
die nachfolgenden Neufassungen:
- Richtlinie zur Sportförderung der Stadt Emmerich am Rhein
- Vertrag über die Übertragung von Aufgaben im Rahmen der
Sportförderung nach den Richtlinien der Sportförderung der Stadt Emmerich
am Rhein
Sachdarstellung :
Im Jahr 1997 wurden die Richtlinien zur
Sportförderung in der Stadt Emmerich am Rhein neu gefasst. Im gleichen Jahr
wurde auch mit dem Stadtsportbund Emmerich (SSB) ein Vertrag geschlossen, in
dem die Aufgaben aus den v. g. Richtlinien weitgehend übertragen wurden.
Letztmalig wurden die Richtlinien 2003 überarbeitet, so dass sich aufgrund
eingetretener Veränderung die Notwendigkeit einer Neufassung ergeben.
Die Neufassung wurde in einigen
Formulierungen überarbeitet und auf geänderte oder neueingeführte Aufgaben (z.
B. Gebührenordnung für die Nutzung der städt. Sporthallen) zugeschnitten.
In enger Zusammenarbeit mit dem SSB wurden die anhängenden Entwürfe
erarbeitet. Der Vorsitzende des Stadtsportbundes, Herr Rüdiger Helmich, wird in
der Sitzung für die Beratung zur Verfügung stehen.
Ergänzung zur
Sitzung des Schulausschusses am 11.04.2013
Nach Rücksprache
mit dem Vorsitzenden des Stadtsportbundes wird die Neufassung des Vertrages mit
dem Stadtsportbund wie folgt geändert:
§ 1 Nr. 1 erhält
folgenden Zusatz:
„Soweit
diese Entscheidungen in den politischen Gremien beraten werden, wird der SSB
als Sachverständiger seitens der Verwaltung eingeladen.“
§ 2 Abs. 5
letzter Satz wird ersetzt durch:
„Der
SSB erhält 14 Tage vor Auszahlung der letzten Rate eine Auflistung über die zu
berücksichtigenden Verrechnungen.“
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister