Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungs- ausschuss zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 gem. § 116
Abs. 6 GO NRW. Der Ausschuss hat sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung
dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 116 GO NRW i. V. m. § 2 NKFEG hat die
Stadt spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss
(„Konzernabschluss“) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechung, der Gesamtbilanz und
dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Weitere
Bestandteile des Berichtes sind gemäß § 51 (3) GemHVO eine Kapitalflussrechnung
unter Beachtung des deutschen Rechnungslegungsstandards 2 sowie gemäß § 117 GO
NRW der Beteiligungsbericht.
In dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde
Ihren Jahresabschluss sowie die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten
Aufgabebereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu
konsolidieren, wenn diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Konsolidiert
wurden
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als Konzernmutter die Stadt Emmerich am Rhein
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die Gesellschaften des EGD-Konzerns
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die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) sowie
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die Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE).
Dies ist der erste Gesamtabschluss der Stadt Emmerich am Rhein. Er wurde
zusammen mit der Rödl & Partner
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, in einem mehrjährigen Projekt
erstellt.
In der Sitzung wird der Gesamtabschluss 2010 durch Herrn Quost von der
Rödl & Partner GmbH vorgestellt.
Für weitere Details wird auf den beigefügten Bericht verwiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister