hier : 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden
der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die als Anlage 1 zu
dieser Vorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein vom
04.10.2005
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner
Sitzung am 13. September 2005 eine Satzung zur Durchführung von
Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.
Zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Novellierungen
des Kommunalwahlrechtes (hier : Kommunalwahlordnung) und der Gemeindeordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen erfordern eine Anpassung der Satzung.
Insbesondere mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13.12.2011
(verkündet 20.12.2011) sind Änderungen der gesetzlichen Reglungen zu
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in § 26 GO NW wirksam geworden, die zum Teil
auch Auswirkungen auf die ortsrechtliche Bestimmungen entfalten und Ergänzungen
des Regelwerkes erfordern. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund
hat am 12.04.2013 eine neue Mustersatzung veröffentlicht, die alle Anpassungen
an die kommunalwahl- und kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften
berücksichtigt.
Der vorliegende Entwurf der 1. Änderungssatzung der
Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein
orientiert sich wie die Ursprungssatzung eng an der Mustersatzung des NW
Städte- und Gemeindebundes und bildet die genannten gesetzlichen Veränderungen
entsprechend ab.
Die 1. Änderungssatzung ist in Anlage 1 beigefügt.
Anlage 2 veranschaulicht in synoptischer Darstellung die vorgenommen textlichen
Änderungen im Vergleich zur bisher gültigen Fassung.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter