Betreff
Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein,
hier : 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden
der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
01 - 15 0972/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein vom 04.10.2005

 

Sachdarstellung :

 

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 13. September 2005 eine Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.

Zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Novellierungen des Kommunalwahlrechtes (hier : Kommunalwahlordnung) und der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erfordern eine Anpassung der Satzung. Insbesondere mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13.12.2011 (verkündet 20.12.2011) sind Änderungen der gesetzlichen Reglungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in § 26 GO NW wirksam geworden, die zum Teil auch Auswirkungen auf die ortsrechtliche Bestimmungen entfalten und Ergänzungen des Regelwerkes erfordern. Der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund hat am 12.04.2013 eine neue Mustersatzung veröffentlicht, die alle Anpassungen an die kommunalwahl- und kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der vorliegende Entwurf der 1. Änderungssatzung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Emmerich am Rhein orientiert sich wie die Ursprungssatzung eng an der Mustersatzung des NW Städte- und Gemeindebundes und bildet die genannten gesetzlichen Veränderungen entsprechend ab.

Die 1. Änderungssatzung ist in Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 veranschaulicht in synoptischer Darstellung die vorgenommen textlichen Änderungen im Vergleich zur bisher gültigen Fassung.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter