Betreff
Tempolimit in Elten,
hier: Antrag Nr. IX/2013 der FDP-Ratsfraktion der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 0974/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die FDP-Ratsfraktion beantragt in ihrem Schreiben vom 09.04.2013 weitere Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung zum Schutz der Bevölkerung Eltens einzuleiten und für den Ortsteil Elten und Hochelten eine einheitliche 30 km/h-Zone zu errichten.

 

Sie beruft sich bei der Beantragung auf Einrichtung einer einheitlichen 30 km/h-Zone für den gesamten Ortsteil Elten einschließlich des klassifizierten Netzes auf die Tübinger Teilgemeinde Untersesingen. Dort wurde auf einer Bundesstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung (keine Zone!) auf 30 km/h angeordnet. Dies jedoch nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit sondern im Zuge eines Luftreinhalteplanes, der durch die zuständige Bezirksregierung Tübingen ausgespochen wurde.

 

 

Luftreinhalteplanung

 

Die Stadt Emmerich ist eingebunden in ein Luftqualitäts-Überwachungssystem, genannt ‚Online-Screening’, welches vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW vorgehalten wird. Dieses System können Städte und Gemeinden dazu nutzen, bei Vorliegen einer konkreten Verkehrszählung und der Eingabe verschiedener Situations-parameter, die die Prüfstrecke oder den Prüfort näher definieren, vorab zu klären, ob ein erhöhter Handlungsbedarf wie z.B. Aufstellung eines Messcontainers vorliegen.

Dieses Verfahren wurde in 2009 von der Stadt Emmerich in Anspruch genommen. Hierbei wurden die Straßen Schmidtstraße (L472), Klosterstraße (B8), Bergstraße (B8), Großer Wall (B8), van Gülpen-Straße und Blinder Weg im unabhängigen System untersucht.

Das Ergebnis zeigte lediglich für die Schmidtstraße (L472) Handlungsbedarf.

Hieraus folgte die Aufstellung verschiedener Einrichtungen zur Messung von Feinstaub und NO2. Aufgrund der ermittelten NO2-Überschreitungen wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf eine Luftreinhalteplanung als Einzelmaßnahme für die Schmidtstraße bestimmt. Diese Planung sieht ein Lkw-Verbot auf der Schmidtstraße vor und soll in 2013 umgesetzt werden.

Die Straßengeometrien und Verkehrsdaten der untersuchten Straßen haben sich seit der letzten Erhebung nicht nennenswert verändert.

Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, da durch das unabhängige ‚Online-Screening’ bereits festgestellt wurde, das kein Handlungsbedarf besteht.

 

 

30 km/h-Zone

 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits ein großer Teil des Ortsteils Elten als 30 km/h-Zone bzw. verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, diese Flächen sind in der Anlage 1 rot markiert.

Die Straßenverkehrsordnung sieht die Einrichtung der 30 km/h-Zonen nur auf einer flächenhaften Verkehrsplanung vor. Hierbei sind insbesondere vorhandene leistungsfähige Verkehrsstraßen als sog. „Vorfahrtstraßennetz“ zu berücksichtigen. In Gewerbe- und Industriegebieten und auf Straßen mit hohem Durchgangsverkehr sollen 30 km/h-Zonen ausdrücklich nicht zur Anwendung kommen. 

 

Die Einrichtung einer den gesamten Ortsteil einschl. der klassifizierten Straße umfassenden 30 km/h-Zone widerspricht somit der Straßenverkehrsordnung.

 

Der Standpunkt der Straßenbaulastträgerin dem Landesbetrieb Straßenbau wurde bereits in verschiedensten Gesprächen die Luftreinhalteplanung Schmidtstraße betreffen deutlich.

Sie entspricht der Straßenverkehrsordnung.

 

Die Verwaltung schlägt vor den Antrag der FDP auf weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Errichtung einer 30 km/h-Zone abzulehnen.

Zum Einen sind alle Möglichkeiten zur Einrichtung eines Luftreinhalteplanes im Ortsteils Elten ausgeschöpft und zum Anderen entspricht die Errichtung einer geschwindigkeitsreduzierten Zone, die die Bundesstraße und Landesstraße einschließt, nicht der StVO, eine Ausnahme wäre nur im Zuge eines Luftreinhalteplanes umzusetzen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter