hier: Antrag Nr. IX/2013 der FDP-Ratsfraktion der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die FDP-Ratsfraktion beantragt in ihrem Schreiben vom 09.04.2013 weitere
Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung zum Schutz der Bevölkerung Eltens
einzuleiten und für den Ortsteil Elten und Hochelten eine einheitliche 30
km/h-Zone zu errichten.
Sie beruft sich bei der Beantragung auf Einrichtung einer einheitlichen
30 km/h-Zone für den gesamten Ortsteil Elten einschließlich des klassifizierten
Netzes auf die Tübinger Teilgemeinde Untersesingen. Dort wurde auf einer
Bundesstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung (keine Zone!) auf 30 km/h
angeordnet. Dies jedoch nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit sondern im
Zuge eines Luftreinhalteplanes, der durch die zuständige Bezirksregierung
Tübingen ausgespochen wurde.
Luftreinhalteplanung
Die Stadt Emmerich ist eingebunden in ein
Luftqualitäts-Überwachungssystem, genannt ‚Online-Screening’, welches vom
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW vorgehalten
wird. Dieses System können Städte und Gemeinden dazu nutzen, bei Vorliegen
einer konkreten Verkehrszählung und der Eingabe verschiedener
Situations-parameter, die die Prüfstrecke oder den Prüfort näher definieren,
vorab zu klären, ob ein erhöhter Handlungsbedarf wie z.B. Aufstellung eines
Messcontainers vorliegen.
Dieses Verfahren wurde in 2009 von der Stadt
Emmerich in Anspruch genommen. Hierbei wurden die Straßen Schmidtstraße (L472),
Klosterstraße (B8), Bergstraße (B8), Großer Wall (B8), van Gülpen-Straße und
Blinder Weg im unabhängigen System untersucht.
Das Ergebnis zeigte lediglich für die
Schmidtstraße (L472) Handlungsbedarf.
Hieraus folgte die Aufstellung verschiedener
Einrichtungen zur Messung von Feinstaub und NO2. Aufgrund der
ermittelten NO2-Überschreitungen wurde durch die Bezirksregierung
Düsseldorf eine Luftreinhalteplanung als Einzelmaßnahme für die Schmidtstraße
bestimmt. Diese Planung sieht ein Lkw-Verbot auf der Schmidtstraße vor und soll
in 2013 umgesetzt werden.
Die Straßengeometrien und Verkehrsdaten der untersuchten Straßen haben
sich seit der letzten Erhebung nicht nennenswert verändert.
Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, da durch das unabhängige
‚Online-Screening’ bereits festgestellt wurde, das kein Handlungsbedarf
besteht.
30 km/h-Zone
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist bereits ein großer Teil des Ortsteils
Elten als 30 km/h-Zone bzw. verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, diese
Flächen sind in der Anlage 1 rot markiert.
Die Straßenverkehrsordnung sieht die Einrichtung der 30 km/h-Zonen nur
auf einer flächenhaften Verkehrsplanung vor. Hierbei sind insbesondere vorhandene
leistungsfähige Verkehrsstraßen als sog. „Vorfahrtstraßennetz“ zu
berücksichtigen. In Gewerbe- und Industriegebieten und auf Straßen mit hohem
Durchgangsverkehr sollen 30 km/h-Zonen ausdrücklich nicht zur Anwendung kommen.
Die Einrichtung einer den gesamten Ortsteil einschl. der klassifizierten
Straße umfassenden 30 km/h-Zone widerspricht somit der Straßenverkehrsordnung.
Der Standpunkt der Straßenbaulastträgerin dem Landesbetrieb Straßenbau
wurde bereits in verschiedensten Gesprächen die Luftreinhalteplanung
Schmidtstraße betreffen deutlich.
Sie entspricht der Straßenverkehrsordnung.
Die Verwaltung
schlägt vor den Antrag der FDP auf weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung und
Errichtung einer 30 km/h-Zone abzulehnen.
Zum Einen sind alle Möglichkeiten zur Einrichtung eines
Luftreinhalteplanes im Ortsteils Elten ausgeschöpft und zum Anderen entspricht
die Errichtung einer geschwindigkeitsreduzierten Zone, die die Bundesstraße und
Landesstraße einschließt, nicht der StVO, eine Ausnahme wäre nur im Zuge eines
Luftreinhalteplanes umzusetzen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter