Beschlussvorschlag
Der
Rat beschließt die Neufassung der
Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die
Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein müssen neu
gefasst werden. Zum einen wurde das Verfahren im Vorfeld der Wahl vereinfacht,
indem sich die Wahlberechtigten nicht mehr in eine öffentlich ausliegende
Interessenliste eintragen müssen (§ 4 Abs. 1).
Im
Wege der öffentlichen Bekanntmachung werden die Wahlberechtigten durch den
Bürgermeister zur Wahlversammlung eingeladen (§ 4 Abs.3).
Da
Mitglieder aufgrund von Tod, Verzicht oder Wegzug aus Emmerich ausscheiden und
aufgrund der alten Richtlinien nur der namentliche Stellvertreter nachrücken
durften, ist auch hier eine
Änderung erforderlich (§ 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 5).
Nunmehr rückt bei Ausscheiden eines ordentlichen
Mitgliedes der Seniorenvertretung ein Stellvertreter nach.
Die
neuen und die alten Richtlinien sind dieser Vorlage beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister