Betreff
Neufassung der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
07 - 15 0985/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt  die Neufassung der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein müssen neu gefasst werden. Zum einen wurde das Verfahren im Vorfeld der Wahl vereinfacht, indem sich die Wahlberechtigten nicht mehr in eine öffentlich ausliegende Interessenliste eintragen müssen (§ 4 Abs. 1).

 

Im Wege der öffentlichen Bekanntmachung werden die Wahlberechtigten durch den Bürgermeister zur Wahlversammlung eingeladen (§ 4 Abs.3).

 

Da Mitglieder aufgrund von Tod, Verzicht oder Wegzug aus Emmerich ausscheiden und aufgrund der alten Richtlinien nur der namentliche Stellvertreter nachrücken durften, ist  auch hier  eine  Änderung erforderlich (§ 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 5).

Nunmehr  rückt bei Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes der Seniorenvertretung ein Stellvertreter nach.

 

Die neuen und die alten Richtlinien sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister