Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Kleve
haben seit Übernahme der Aufgaben als Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende das vorrangige Ziel, die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die
zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes
auf den Bezug von SGB II-Leistungen angewiesen sind, zu verringern.
Dieses Ziel ist zwischen Landrat und den Bürgermeistern im Kreis Kleve
einvernehmlich festgelegt.
Auch für das Jahr 2013 wurde zur Erreichung der
Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
eine Zielvereinbarung abgeschlossen. So soll es in diesem Jahr in
Emmerich am Rhein 324 Integrationen in
den Arbeitsmarkt geben.
Erreicht wurden bislang (Stand: 31. Mai 2013): 92
(w: 33/m: 59).
Natürlich wird eine höhere Integrationsquote
angestrebt, doch die erwartete Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt fiel schwächer
als erwartet aus. Zum anderen ist aufgrund der wirtschaftlich schwierigen
Situation in den Niederlanden eine deutliche Verringerung - die fast gen Null tendiert – bei der
Vermittlung von Arbeitskräften in den dortigen Arbeitsmarkt festzustellen. Des
Weiteren wird die Situation durch die verstärkte Zuwanderung von Arbeitnehmern
aus dem osteuropäischen Raum beeinflusst.
Auch die im Fachbereich angestrebten personellen
Änderungen - zwei Fallmanager sollen das Team verstärken - konnten noch nicht umgesetzt werden. Erst im
vierten Quartal dieses Jahres wird diese personelle Aufstockung vollzogen sein.
Die Fallzahlen sind im Bereich des SGB II gestiegen
(siehe hierzu auch das beigefügte Diagramm). Zum Jahreswechsel gab es in
Emmerich am Rhein 1.049 Bedarfsgemeinschaften (BG), die 2.150 Personen
umfassten. Per Stand Juni 2013 sind es nun 1.122 BG mit 2.331 Personen.
Von diesem 2.331 Personen sind 1.227 weiblichen und
1.104 männlichen Geschlechts.
773 (w: 392/m: 382) Kinder und Jugendliche sind im
Bezug.
234 Personen (w: 222/m: 12) sind alleinerziehend.
Aufstockende Leistungen werden in 220 Fällen
gezahlt.
Hiervon wird in 99 Fällen ein Brutto-Einkommen von
mehr als 1.200 € Brutto erzielt. Im Dezember 2012 waren es noch 75.
Förderungen aus dem Integrationsbudget – aufgeführt
sind hier nur die größeren Maßnahmen wie z.B. Ausbildungen, Qualifizierungen,
Bildungsgutscheine, Einstiegsgelder, Lohnkostenzuschüsse, Gründungszuschüsse
u.ä. – wurden in einer Gesamtsumme von etwa 670.000 € gewährt.
180 (w: 62/m: 118) Kunden wurden gefördert. Für die
weiblichen Teilnehmer wurden 245.000 € aufgewandt, für die Männer 425.000 €.
Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, dass die
zumeist weiblichen Alleinerziehenden nur in ganz seltenen Fällen finanzielle
Förderungen erhalten. Hier steht die persönliche Beratung im Vordergrund. Auch
in Bedarfsgemeinschaften mit
Migrationshintergrund finden aufgrund
des Rollenverständnisses eher selten finanzielle Förderungen statt.
Im Fokus stehen im Fallmanagement seit Anfang
dieses Monats die 18- bis 25-Jährigen („U 25“). Zwei Monate lang wird mit den
etwa 120 Kunden intensiv über eigene Erwartungshaltung, Pläne und Wünsche
gesprochen. Gleichzeitig werden Qualifizierungen, Weiterbildungen und
Ausbildungen angeboten. Aber auch konkrete Stellenangebote werden an die Kunden
weitergegeben. Sollte diese Maßnahme erfolgreich verlaufen – natürlich wird es
hierüber einen Bericht geben – wird die nächste Personengruppe in den Fokus
genommen. Vorgesehen ist der Kreis der nichtversicherungspflichtig Tätigen
(„450 €-Jobber“).
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister