Betreff
Zielvereinbarungen und Zahlen zum SGB II
Vorlage
07 - 15 0987/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die kreisangehörigen Kommunen und der Kreis Kleve haben seit Übernahme der Aufgaben als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende das vorrangige Ziel, die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes  auf den Bezug von SGB II-Leistungen angewiesen sind, zu verringern. Dieses Ziel ist zwischen Landrat und den Bürgermeistern im Kreis Kleve einvernehmlich festgelegt.

Auch für das Jahr 2013 wurde zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende  eine Zielvereinbarung abgeschlossen. So soll es in diesem Jahr in Emmerich am Rhein  324 Integrationen in den Arbeitsmarkt geben.

Erreicht wurden bislang (Stand: 31. Mai 2013): 92 (w: 33/m: 59).

Natürlich wird eine höhere Integrationsquote angestrebt, doch die erwartete Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt fiel schwächer als erwartet aus. Zum anderen ist aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation in den Niederlanden eine deutliche Verringerung  - die fast gen Null tendiert – bei der Vermittlung von Arbeitskräften in den dortigen Arbeitsmarkt festzustellen. Des Weiteren wird die Situation durch die verstärkte Zuwanderung von Arbeitnehmern aus dem osteuropäischen Raum beeinflusst.

Auch die im Fachbereich angestrebten personellen Änderungen - zwei Fallmanager sollen das Team verstärken -  konnten noch nicht umgesetzt werden. Erst im vierten Quartal dieses Jahres wird diese personelle Aufstockung vollzogen sein.

Die Fallzahlen sind im Bereich des SGB II gestiegen (siehe hierzu auch das beigefügte Diagramm). Zum Jahreswechsel gab es in Emmerich am Rhein 1.049 Bedarfsgemeinschaften (BG), die 2.150 Personen umfassten. Per Stand Juni 2013 sind es nun 1.122 BG mit 2.331 Personen.

Von diesem 2.331 Personen sind 1.227 weiblichen und 1.104 männlichen Geschlechts.

773 (w: 392/m: 382) Kinder und Jugendliche sind im Bezug.

234 Personen (w: 222/m: 12) sind alleinerziehend.

Aufstockende Leistungen werden in 220 Fällen gezahlt.

Hiervon wird in 99 Fällen ein Brutto-Einkommen von mehr als 1.200 € Brutto erzielt. Im Dezember 2012 waren es noch 75.

 

Förderungen aus dem Integrationsbudget – aufgeführt sind hier nur die größeren Maßnahmen wie z.B. Ausbildungen, Qualifizierungen, Bildungsgutscheine, Einstiegsgelder, Lohnkostenzuschüsse, Gründungszuschüsse u.ä. – wurden in einer Gesamtsumme von etwa 670.000 € gewährt.

180 (w: 62/m: 118) Kunden wurden gefördert. Für die weiblichen Teilnehmer wurden 245.000 € aufgewandt, für die Männer 425.000 €.

Zu berücksichtigen ist bei diesen Zahlen, dass die zumeist weiblichen Alleinerziehenden nur in ganz seltenen Fällen finanzielle Förderungen erhalten. Hier steht die persönliche Beratung im Vordergrund. Auch in  Bedarfsgemeinschaften mit Migrationshintergrund  finden aufgrund des Rollenverständnisses eher selten finanzielle Förderungen statt.

Im Fokus stehen im Fallmanagement seit Anfang dieses Monats die 18- bis 25-Jährigen („U 25“). Zwei Monate lang wird mit den etwa 120 Kunden intensiv über eigene Erwartungshaltung, Pläne und Wünsche gesprochen. Gleichzeitig werden Qualifizierungen, Weiterbildungen und Ausbildungen angeboten. Aber auch konkrete Stellenangebote werden an die Kunden weitergegeben. Sollte diese Maßnahme erfolgreich verlaufen – natürlich wird es hierüber einen Bericht geben – wird die nächste Personengruppe in den Fokus genommen. Vorgesehen ist der Kreis der nichtversicherungspflichtig Tätigen („450 €-Jobber“).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister