Betreff
Antrag gem. § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein im Bereich südlich der Autobahn A 3, zwischen Speelberger Straße und Broichstraße (Regenittbrücke),
hier: Eingabe Nr. 14/2012 von der Windrad Klein-Netterden Verwaltungs GmbH vom
16.05.2013
Vorlage
05 - 15 0994/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der Windrad Klein-Netterden Verwaltungs-GmbH auf Einbezug einer von ihr skizzierten Teilfläche des Stadtgebietes südlich der Autobahn in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für Windkraftanlagen nur insoweit mitgeprüft werden kann, wie sie sich mit den Potentialflächen deckt, deren Lage der Ergebniskarte 10 des Windkraftkonzeptes entnommen werden kann.

 

Sachdarstellung :

 

Nach Vorlage des städtischen Planungskonzeptes für die Bestimmung  von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein ist ersichtlich, dass ein Teil der beantragten Grundstücke nicht in der Zielgebietskulisse enthalten sein wird.

 

Die Darstellung einer Fläche als Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist mit einem öffentlichen Belang gleichzusetzen, der einer an anderer Stelle im Außenbereich beantragten Windenergieanlage in der Regel entgegensteht (der sog. ‚Planungsvorbehalt’). Die Gemeinden erhalten durch diese positive Standortzuweisung die Möglichkeit, das übrige Gemeindegebiet von WEA freizuhalten.

 

Nicht abschließend kann zum jetzigen Zeitpunkt die Eignung der Grundstücke beurteilt werden, die in den Bereich der Potentialflächen fallen.

 

Bei Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes wird die genaue Lage einer möglichen Konzentrationszone, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, soweit konkretisiert sein, dass dann über die Eignung der in die Gebietskulisse fallenden Grundstücke  entschieden werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter