Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein im Bereich südlich der Autobahn A 3, zwischen Speelberger Straße und Broichstraße (Regenittbrücke),
hier: Eingabe Nr. 14/2012 von der Windrad Klein-Netterden Verwaltungs GmbH vom
16.05.2013
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das
Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der Windrad Klein-Netterden
Verwaltungs-GmbH auf Einbezug einer von ihr skizzierten Teilfläche des Stadtgebietes
südlich der Autobahn in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für Windkraftanlagen
nur insoweit mitgeprüft werden kann, wie sie sich mit den Potentialflächen
deckt, deren Lage der Ergebniskarte 10 des Windkraftkonzeptes entnommen werden
kann.
Sachdarstellung :
Nach Vorlage des
städtischen Planungskonzeptes für die Bestimmung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
in der Stadt Emmerich am Rhein ist ersichtlich, dass ein Teil der beantragten
Grundstücke nicht in der Zielgebietskulisse enthalten sein wird.
Die Darstellung einer Fläche als Konzentrationszone für
Windenergieanlagen ist mit einem öffentlichen Belang gleichzusetzen, der einer
an anderer Stelle im Außenbereich beantragten Windenergieanlage in der Regel
entgegensteht (der sog. ‚Planungsvorbehalt’). Die Gemeinden erhalten
durch diese positive Standortzuweisung die Möglichkeit, das übrige
Gemeindegebiet von WEA freizuhalten.
Nicht abschließend
kann zum jetzigen Zeitpunkt die Eignung der Grundstücke beurteilt werden, die
in den Bereich der Potentialflächen fallen.
Bei Aufstellung
eines Teilflächennutzungsplanes wird die genaue Lage einer möglichen
Konzentrationszone, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, soweit
konkretisiert sein, dass dann über die Eignung der in die Gebietskulisse
fallenden Grundstücke entschieden werden
kann.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter