Betreff
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. E 7/1 - Hansastraße - Goebelstraße - Gerhard-Storm-Straße ,
hier: 1) Bericht über die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB2) Beschluss zur Offenlage nach § 3 (2) BauGB
Vorlage
05 - 15 0999/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB zur Kenntnis.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den beigefügten Aufhebungsentwurf als Entwurf der Offenlage und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes in der Zeit vom 27.06.2012 bis 27.07.2012 erfolgt. Gleichzeitig fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden weder seitens der Öffentlichkeit / Bürgerschaft noch seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anregungen oder Bedenken zur Planungsabsicht der Stadt Emmerich am Rhein, den Bebauungsplan Nr. E 7/1 aufzuheben, vorgetragen.

 

 

 

Zu 2)

 

Planungsziel des Bebauungsplanes im Jahre 1965 aufgestellten Bebauungsplanes E 7/1 war die geordnete Entwicklung von Wohnbauflächen angrenzend an einen seinerzeitigen Gewerbestandort an der Goebelstraße mit einer Umgestaltung der Erschließung durch Verschwenkung der Trasse der Hansastraße nach Süden, die vormals in Fortsetzung des östlichen Straßenabschnittes geradlinig verlief und auf die ’s-Heerenberger Straße im Kreuzungsbereich Nollenburger Weg aufsetzte. Hiermit verbunden war eine Zusammenlegung von Flächen unterschiedlicher schulischer Nutzung beiderseits der Alttrasse der Hansastraße, ohne jedoch die Ausgestaltung der zukünftigen Entwicklung dieses Bereiches konkret vorzugeben.

 

Durch die Neuaufstellung der Bebauungspläne E 7/2 -Goebelstraße- im Jahre 1972 und E 7/3 -Hansastraße / Ecke Goebelstraße- im Jahre 1984 wurde der von den Straßen Hansastraße, Goebelstraße und Gerhard-Storm-Straße eingefasste Baubereich einem geänderten Planungsrecht zugeführt, so dass sich der Geltungsbereich des Alt-Bebauungsplanes E 7/1 derzeit neben den Straßenflächen der Hansastraße (Abschnitt Gerhard-Storm-Straße bis Goebelstraße), der Goebelstraße (Abschnitt Gerhard-Storm-Straße bis Hansastraße) sowie einen Streifen von ca. 2 m im östlichen Gehwegbereich der Gerhard-Storm-Straße nur noch auf das Grundstück Gerhard-Storm-Str. 56, den angrenzenden Parkplatz des Willibrordgymnasiums sowie den in den Planbereich hineinragenden Teil der Schulturnhalle beschränkt.

 

Mit der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. E 7/7 -Gerhard-Strom-Straße / Nordost- zur Vorbereitung einer Umwandlung des Grundstückes Gerhard-Storm-Str. 56 in eine Wohnnutzung wird erneut ein wesentlicher Teil der Altbebauungsplanes E 7/1 ersetzt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes E 7/1 bzgl. der Straßenflächen sind insgesamt verwirklicht. Auch die aktuellen schulischen Nutzungen innerhalb des Planbereiches sind als Realisierung der ursprünglichen Planungsabsicht einer Nutzung für den Gemeinbedarf zu betrachten und werden auf absehbare Zeit keine Änderung erfahren. Dem betroffenen Restbebauungsplan ist insofern nur noch ein geringer Regelungsgehalt zuzusprechen. Daher soll er im Sinne einer Bereinigung des Planungsrechtes aufgehoben werden.

 

Als innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles gelegen wird sich die Zulässigkeit von Vorhaben für den aufgehobenen Bebauungsplanbereich zukünftig nach § 34 BauGB beurteilen. Infolge der Realisierung der ursprünglichen Planungsabsichten für den betroffenen Bereich ist hierbei keine andere planungsrechtliche Entscheidung zu erwarten als bisher.

 

Die Aufhebung eines bestehenden Bebauungsplanes unterliegt dem gleichen formellen Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB wie seinerzeit dessen Aufstellung. Der beiliegende Aufhebungsentwurf, der im Wesentlichen aus der Begründung besteht, soll daher parallel zum Entwurf des neuen Bebauungsplanes Nr. E 7/7 -Gerhard-Storm-Straße / Nordost- nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter