Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kirchengemeinde St.
Christophorus, unter Einsatz der KiBiz- Rücklage i.H.v. 40.000,00 €, für die
Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist, einen städtischen Zuschuss
bis zu einer Höhe von 285.590,00 € zu gewähren.
Sachdarstellung :
Im Rahmen einer weiteren möglichen Zuweisung von Bundesmitteln
(2.Tranche) in Höhe von 110.076,00 €, die mit Rundschreiben vom 12.03.2013 in
Aussicht gestellt wurde und für die bis zum 15.04.2013 entscheidungsfähige
Anträge vorliegen mussten, fanden Überlegungen statt, die
Kindertageseinrichtung Heilig-Geist zu erweitern.
Hierfür ist jedoch ein erheblicher städtischer Zuschuss notwendig, damit
die Baumaßnahme auf dem kirchlichen Grundstück stattfinden kann und die
Bundesmittel überhaupt in Anspruch genommen werden können.
Die Kindergartenbedarfspläne 2014/2015 und 2015/2016, Stand 20.03.2013 (Anlage I) stellen die Notwendigkeit
zusätzlicher Kindergartenplätze für Emmerich, speziell für den Außenbezirk,
dar. Mit der geplanten Erweiterung können in der Kita Heilig-Geist 12 U3 und 28
Ü3 Plätze geschaffen werden. Die geänderten Bedarfspläne, unter Einarbeitung
der zusätzlichen Plätze in der Kita Heilig-Geist, sind in der Anlage II diesem Tagesordnungspunkt
beigefügt.
In mehreren Gesprächen mit den Vertretern der Kindertageseinrichtung,
der Kirchengemeinde, des Jugendamtes und dem Architekten wurde die Planung für
einen 2-gruppigen Anbau erarbeitet. Bei der Erweiterung um zwei Gruppen ist der
Abruf aller aktuell zur Verfügung stehenden Landes- und Bundesmittel
möglich, die ansonsten ohne entsprechende Baumaßnahmen nicht in Anspruch
genommen werden könnten. Diese Kombinationsmöglichkeit aus den verschiedenen Finanztöpfen wurde
durch das Landesjugendamt Rheinland bestätigt.
Weiterhin ist festzustellen, dass es für den Bereich Emmerich nur noch
die Möglichkeit von Anbauten oder Neubauten gibt. Umwandlungen in
bestehenden Einrichtungen sind derzeit
nicht möglich, da der Bedarf der Plätze für die 3 bis 6 jährigen Kinder
ebenfalls gedeckt werden muss und die voraussichtlichen Kinderzahlen nicht
dementsprechend sinken.
Der Investitionskostenantrag wurde am 15.04.2013 beim Jugendamt Emmerich
eingereicht. Zwischenzeitlich werden vom Architekten noch bauliche
Veränderungen vorgenommen, die jedoch kostenneutral bleiben sollen. Derzeit
sieht der Finanzplan bzw. der Einsatz der Bundes- und Landesmittel wie folgt
aus:
Baukosten lt. Aufstellung Architekt 537.590,00
€
./. Bundesmittel 1. Tranche (2 Plätze) 36.000,00 €
./. Bundesmittel 2. Tranche (6 Plätze) 108.000,00
€
./. fachbezogene Pauschale 2013 (4 Plätze) 68.000,00 €
verbleiben 325.590,00 €
Von insgesamt 9 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft wurden
bereits 7 Einrichtungen im Rahmen des
Ausbau U3 erweitert bzw. im Bestand verändert. Die Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist hat ebenfalls bereits einen Anbau erhalten. Es handelt sich somit
um einen zweiten Ausbau U3. Vom Bistum Münster sind keine Gelder für einen
zweiten U3 Ausbau in der
Kindertageseinrichtung Heilig-Geist zu
erwarten. Das Grundstück wird zur Verfügung gestellt, die Unterhaltungskosten
für die zusätzlichen Räume werden getragen.
Die Kirchengemeinde St. Christophorus wird sich mit ihrer KiBiz-Rücklage
in Höhe von 40.000,00 € an den Ausbaukosten beteiligen.
Nach Abzug des Anteils der Kirchengemeinde St. Christophorus errechnet
sich der städtische Zuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist von einer 3-gruppigen auf eine 5-gruppige Einrichtung auf 285.590,00 €.
Aus den zugewiesenen Konnexitätsmitteln in Höhe von 259.422,00 € für die
Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 kann der größte Anteil des
städtischen Zuschusses erfolgen. Weiterhin steht noch ein Betrag i. H. v 25.000,00 € im Haushaltsansatz für den U 3 Ausbau zur Verfügung. Der
Restbetrag i. H. v. 1.168,00 € wird im Rahmen des Gesamtbudgets für die
Tagesbetreuung aufgefangen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Maßnahme ist im Haushalt 2013 nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus
den Ende 2012 zugewiesenen Konnexitätsmitteln sowie aus noch nicht verplanten
Investitionskostenmitteln.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister