Betreff
Ausbau U3, hier: Kommunaler Zuschuss zu den Investitionskosten U3 für die Kindertageseinrichtung Heilig Geist
Vorlage
04 - 15 1007/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kirchengemeinde St. Christophorus, unter Einsatz der KiBiz- Rücklage i.H.v. 40.000,00 €, für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist, einen städtischen Zuschuss bis zu einer Höhe von 285.590,00 € zu gewähren. 

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen einer weiteren möglichen Zuweisung von Bundesmitteln (2.Tranche) in Höhe von 110.076,00 €, die mit Rundschreiben vom 12.03.2013 in Aussicht gestellt wurde und für die bis zum 15.04.2013 entscheidungsfähige Anträge vorliegen mussten, fanden Überlegungen statt, die Kindertageseinrichtung Heilig-Geist zu erweitern.

Hierfür ist jedoch ein erheblicher städtischer Zuschuss notwendig, damit die Baumaßnahme auf dem kirchlichen Grundstück stattfinden kann und die Bundesmittel überhaupt in Anspruch genommen werden können.

 

Die Kindergartenbedarfspläne 2014/2015 und 2015/2016, Stand 20.03.2013 (Anlage I) stellen die Notwendigkeit zusätzlicher Kindergartenplätze für Emmerich, speziell für den Außenbezirk, dar. Mit der geplanten Erweiterung können in der Kita Heilig-Geist 12 U3 und 28 Ü3 Plätze geschaffen werden. Die geänderten Bedarfspläne, unter Einarbeitung der zusätzlichen Plätze in der Kita Heilig-Geist, sind in der Anlage II diesem Tagesordnungspunkt beigefügt. 

 

In mehreren Gesprächen mit den Vertretern der Kindertageseinrichtung, der Kirchengemeinde, des Jugendamtes und dem Architekten wurde die Planung für einen 2-gruppigen Anbau erarbeitet. Bei der Erweiterung um zwei Gruppen ist der Abruf aller aktuell zur Verfügung stehenden Landes- und Bundesmittel möglich, die ansonsten ohne entsprechende Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden könnten. Diese Kombinationsmöglichkeit  aus den verschiedenen Finanztöpfen wurde durch das Landesjugendamt Rheinland bestätigt.

 

Weiterhin ist festzustellen, dass es für den Bereich Emmerich nur noch die Möglichkeit von Anbauten oder Neubauten gibt. Umwandlungen in bestehenden  Einrichtungen sind derzeit nicht möglich, da der Bedarf der Plätze für die 3 bis 6 jährigen Kinder ebenfalls gedeckt werden muss und die voraussichtlichen Kinderzahlen nicht dementsprechend sinken.

 

 

Der Investitionskostenantrag wurde am 15.04.2013 beim Jugendamt Emmerich eingereicht. Zwischenzeitlich werden vom Architekten noch bauliche Veränderungen vorgenommen, die jedoch kostenneutral bleiben sollen. Derzeit sieht der Finanzplan bzw. der Einsatz der Bundes- und Landesmittel wie folgt aus:

 

Baukosten lt. Aufstellung Architekt                 537.590,00 €

./. Bundesmittel 1. Tranche (2 Plätze)                          36.000,00 €

./. Bundesmittel 2. Tranche (6 Plätze)                        108.000,00 €

./. fachbezogene Pauschale 2013 (4 Plätze)    68.000,00 €

 

verbleiben                                                                   325.590,00 €

 

 

Von insgesamt 9 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft wurden bereits 7 Einrichtungen  im Rahmen des Ausbau U3 erweitert bzw. im Bestand verändert. Die Kindertageseinrichtung Heilig-Geist hat ebenfalls bereits einen Anbau erhalten. Es handelt sich somit um einen zweiten Ausbau U3. Vom Bistum Münster sind keine Gelder für einen zweiten  U3 Ausbau in der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist  zu erwarten. Das Grundstück wird zur Verfügung gestellt, die Unterhaltungskosten für die zusätzlichen Räume werden getragen.  Die Kirchengemeinde St. Christophorus wird sich mit ihrer KiBiz-Rücklage in Höhe von 40.000,00 € an den Ausbaukosten beteiligen.

 

Nach Abzug des Anteils der Kirchengemeinde St. Christophorus errechnet sich der städtische Zuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Heilig-Geist von einer 3-gruppigen auf eine 5-gruppige Einrichtung auf 285.590,00 €. 

 

Aus den zugewiesenen Konnexitätsmitteln in Höhe von 259.422,00 € für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 kann der größte Anteil des städtischen Zuschusses erfolgen. Weiterhin steht  noch ein Betrag i. H. v  25.000,00 € im Haushaltsansatz  für den U 3 Ausbau zur Verfügung. Der Restbetrag i. H. v. 1.168,00 € wird im Rahmen des Gesamtbudgets für die Tagesbetreuung aufgefangen.  

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2013 nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt aus den Ende 2012 zugewiesenen Konnexitätsmitteln sowie aus noch nicht verplanten Investitionskostenmitteln.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister