Betreff
Gewährung eines städtischen Zuschusses zu den Sanierungsmaßnahmen in der Kindertageseinrichtung St. Johannes
Vorlage
04 - 15 1008/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses bis zu einer Höhe von  35.000,00 € zur Sanierung der Sanitäreinrichtungen in der Kindertageseinrichtung St. Johannes. Der Zuschuss erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich das Bischöfliche Generalvikariat  an der Finanzierung in gleicher Höhe beteiligt.

 

Sachdarstellung :

 

Im Zuge der Meldung weiterer U3 Ausbauten und Verwendung der 1. Tranche der Bundesmittel/Fiskalvertrag zum 30.11.2013 wurde ein Ausbau U3 in der Kita St. Johannes in Praest angedacht und beantragt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass die zu schaffenden U3 Plätze in den nächsten Jahren schrittweise, nach Bedarf, belegt werden. Durch den Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 22.02.2013 ist eine förderunschädliche Belegung von U3 Plätzen mit Kindern über 3 Jahre nur möglich, wenn der Rechtsanspruch der U3 Kinder für das ganze Kindergartenjahr erfüllt ist.

 

Die Entwicklung der Geltendmachung der Rechtsansprüche auf U3 Plätze ist derzeit nicht absehbar, deshalb sollte hier kein Risiko eingegangen werden. Aus der 1. Tranche stehen auch nur Mittel in Höhe von 36.000,00 € zur Verfügung, die Maßnahme kostet allerdings 110.000,00 €. Der Antrag wurde seinerzeit trotzdem gestellt, in der Hoffnung, dass eventuell eine höhere Zuweisung, aus eventuell nicht in Anspruch genommenen Zuschussmitteln anderer Kommunen, erfolgen kann.  Dies ist jedoch nicht eingetreten. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass für den Kindergartenbezirk Vrasselt/Praest/Dornick 16  U3 Plätze im Familienzentrum St. Antonius geschaffen wurden, weiterhin gibt es für diesen Bereich Plätze in Tagespflege für U3 Kinder. Aus den Kindergartenbedarfsplänen 2013/2014 bis 2015/2016, Anlage I (Stand 20.03.2013) ist ersichtlich, dass für diesen Bereich eine Reduzierung der Ü3 Plätze in Kindertageseinrichtungen derzeit nicht sinnvoll ist.

 

Die Sanitäranlagen der Kindertageseinrichtung St. Johannes sind aufgrund ihres Alters dringend sanierungsbedürftig, Beschwerden von Eltern hat es schon mehrfach gegeben. Die Sanierung wurde jedoch bis zu einer Entscheidung über den Antrag Ausbau U3 zurückgestellt. Da dieser jetzt aus den o.g. Gründen zurückgezogen werden muss, sollte jetzt eine Lösungsmöglichkeit gefunden werden. 

 

Durch einen seit 1973 bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Emmerich, die Eigentümerin des Gebäudes ist, und der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, ist diese einem Eigentümer gleichgestellt und grundsätzlich für Sanierungskosten zuständig. Allerdings handelt es sich um ein Gebäude aus den 60er Jahren. Die erheblichen Kosten entstehen, da sämtliche Zu- und Ableitungen sowie die Elektroleitungen erneuert werden müssen.  Die Kirchengemeinde kann die Sanierungskosten aus eigenen Mitteln nicht aufbringen, so dass ohne Zuschuss der Stadt Emmerich keine Sanierung erfolgen wird. Zur Sicherstellung der notwendigen Qualitätsstandards ist die Sanierung jedoch erforderlich.

 

Lt. Auskunft der Zentralrendantur betragen die reinen Sanierungskosten ca.      70.000,00 €. Unter der Voraussetzung, dass die Stadt Emmerich einen Zuschuss zahlt, beteiligt sich das Bischöfliche Generalvikariat mit einer hälftigen Finanzierung an den Sanierungskosten. Diese Mittel werden aus einem „Nottopf“ bereitgestellt. Mit der Email vom 16.04.2013 wurde die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme und die Finanzierungszusage nochmals schriftlich von der Zentralrendantur Kalkar dargelegt (Anlage II).

 

 

Der Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein beträgt somit 35.000,00 €. Im Haushaltsbudget 2013 für Kindertageseinrichtungen kann nach jetzigem Kenntnisstand der Zuschuss aus Mehreinnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Gemäß der Haushaltssatzung entscheidet der JHA über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen an Verbände und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze.

 

Die  Einrichtung ist in der 3. bis 5. Woche der Sommerferien geschlossen. Wünschenswert ist eine Sanierung in der Schließungszeit, da während der Arbeiten für 50 Kinder innerhalb der Räumlichkeiten keine Toilette zur Verfügung steht. Von daher wurde der heutige Sitzungstermin gewählt. Der Zustand der Sanitärbereiche kann vor Sitzungsbeginn besichtigt werden. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt 2013 nicht vorgesehen, die Mittel werden aus Mehreinnahmen finanziert. Produkt: 1.100.06.01.01

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister