Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Gewährung eines freiwilligen
Zuschusses bis zu einer Höhe von
35.000,00 € zur Sanierung der Sanitäreinrichtungen in der
Kindertageseinrichtung St. Johannes. Der Zuschuss erfolgt unter der
Voraussetzung, dass sich das Bischöfliche Generalvikariat an der Finanzierung in gleicher Höhe
beteiligt.
Sachdarstellung :
Im Zuge der Meldung weiterer U3 Ausbauten und Verwendung der 1. Tranche
der Bundesmittel/Fiskalvertrag zum 30.11.2013 wurde ein Ausbau U3 in der Kita
St. Johannes in Praest angedacht und beantragt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde
davon ausgegangen, dass die zu schaffenden U3 Plätze in den nächsten Jahren
schrittweise, nach Bedarf, belegt werden. Durch den Erlass des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 22.02.2013 ist eine
förderunschädliche Belegung von U3 Plätzen mit Kindern über 3 Jahre nur
möglich, wenn der Rechtsanspruch der U3 Kinder für das ganze Kindergartenjahr
erfüllt ist.
Die Entwicklung der Geltendmachung der Rechtsansprüche auf U3 Plätze ist
derzeit nicht absehbar, deshalb sollte hier kein Risiko eingegangen werden. Aus
der 1. Tranche stehen auch nur Mittel in Höhe von 36.000,00 € zur Verfügung,
die Maßnahme kostet allerdings 110.000,00 €. Der Antrag wurde seinerzeit
trotzdem gestellt, in der Hoffnung, dass eventuell eine höhere Zuweisung, aus
eventuell nicht in Anspruch genommenen Zuschussmitteln anderer Kommunen,
erfolgen kann. Dies ist jedoch nicht
eingetreten. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass für den Kindergartenbezirk
Vrasselt/Praest/Dornick 16 U3 Plätze im
Familienzentrum St. Antonius geschaffen wurden, weiterhin gibt es für diesen
Bereich Plätze in Tagespflege für U3 Kinder. Aus den Kindergartenbedarfsplänen
2013/2014 bis 2015/2016, Anlage I
(Stand 20.03.2013) ist ersichtlich, dass für diesen Bereich eine Reduzierung
der Ü3 Plätze in Kindertageseinrichtungen derzeit nicht sinnvoll ist.
Die Sanitäranlagen der Kindertageseinrichtung St. Johannes sind aufgrund
ihres Alters dringend sanierungsbedürftig, Beschwerden von Eltern hat es schon
mehrfach gegeben. Die Sanierung wurde jedoch bis zu einer Entscheidung über den
Antrag Ausbau U3 zurückgestellt. Da dieser jetzt aus den o.g. Gründen
zurückgezogen werden muss, sollte jetzt eine Lösungsmöglichkeit gefunden
werden.
Durch einen seit 1973 bestehenden Vertrag zwischen der Stadt Emmerich,
die Eigentümerin des Gebäudes ist, und der Kirchengemeinde St. Johannes der
Täufer, ist diese einem Eigentümer gleichgestellt und grundsätzlich für
Sanierungskosten zuständig. Allerdings handelt es sich um ein Gebäude aus den
60er Jahren. Die erheblichen Kosten entstehen, da sämtliche Zu- und Ableitungen
sowie die Elektroleitungen erneuert werden müssen. Die Kirchengemeinde kann die Sanierungskosten
aus eigenen Mitteln nicht aufbringen, so dass ohne Zuschuss der Stadt Emmerich
keine Sanierung erfolgen wird. Zur Sicherstellung der notwendigen
Qualitätsstandards ist die Sanierung jedoch erforderlich.
Lt. Auskunft der Zentralrendantur betragen die reinen Sanierungskosten
ca. 70.000,00 €. Unter der
Voraussetzung, dass die Stadt Emmerich einen Zuschuss zahlt, beteiligt sich das
Bischöfliche Generalvikariat mit einer hälftigen Finanzierung an den
Sanierungskosten. Diese Mittel werden aus einem „Nottopf“ bereitgestellt. Mit
der Email vom 16.04.2013 wurde die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme und die
Finanzierungszusage nochmals schriftlich von der Zentralrendantur Kalkar
dargelegt (Anlage II).
Der Finanzierungsanteil der Stadt Emmerich am Rhein beträgt somit
35.000,00 €. Im Haushaltsbudget 2013 für Kindertageseinrichtungen kann nach
jetzigem Kenntnisstand der Zuschuss aus Mehreinnahmen zur Verfügung gestellt
werden.
Gemäß der Haushaltssatzung entscheidet der JHA über die Gewährung von
Beihilfen und Zuschüssen an Verbände und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze.
Die Einrichtung ist in der 3. bis
5. Woche der Sommerferien geschlossen. Wünschenswert ist eine Sanierung in der
Schließungszeit, da während der Arbeiten für 50 Kinder innerhalb der
Räumlichkeiten keine Toilette zur Verfügung steht. Von daher wurde der heutige
Sitzungstermin gewählt. Der Zustand der Sanitärbereiche kann vor Sitzungsbeginn
besichtigt werden.