Betreff
Zuschuss zur Stadtranderholung des Kreises Kleve
Vorlage
04 - 15 1010/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kosten für die Teilnahme von Kindern aus Emmerich am Rhein bei der Stadtranderholung auch weiterhin zu übernehmen.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits seit 1980 findet die Stadtranderholung für schwerst- und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche, durchgeführt vom Kreis Kleve, statt. Die Stadt Emmerich am Rhein trägt die Kosten für Kinder aus Emmerich.

 

Die Kinder/ Jugendlichen erhalten die Möglichkeit 14 Tage in den Sommerferien gemeinsam zu erleben. Der Kreis Kleve übernimmt die Betreuung mit eigenem und fremdem Personal (Honorarkräfte). Hinzukommen Sach- und Fahrtkosten, die auf die teilnehmenden Jugendämter umgelegt werden.

 

Die Kosten je Kind sind abhängig von der Gesamtteilnehmerzahl. Bis zum Jahr 2007 fand die Stadtranderholung in der Don Bosco Schule in Geldern statt, seit dem Jahr 2008 fahren die Kinder zum Haus Freudenberg nach Kleve. Neben dem Tagesprogramm werden Ausflüge in die nähere Umgebung (Irrland Twisteden, Yupidu Bocholt u.a.) unternommen.

 

Nahmen zu Beginn der Maßnahme nur einzelne Kinder aus Emmerich am Rhein an der Fahrt teil, so wurden es in den letzten Jahren stetig mehr. Da behinderte Kinder oft nicht die Möglichkeit bekommen, an Ferienfreizeiten teilzunehmen, wurden vom Jugendamt Emmerich am Rhein die Kosten für alle angemeldeten Kinder übernommen.

 

Die voraussichtliche Teilnehmerzahl in diesem Jahr beträgt 8 Kinder/ Jugendliche. Wie hoch die Kosten je Kind sind, kann erst nach Abschluss der Fahrt gesagt werden. Diese errechnet sich aus den Gesamtkosten und der Anzahl der Kinder, die insgesamt an der Fahrt teilnehmen (liegt zwischen 60 – 70 Kindern).

 

Die Kosten für die Maßnahme wird aus dem Produkt 1.100.06.03.01/ 53311200 ambulante Hilfe getragen. Es werden jährlich 5.000,- € eingeplant. Die ggfls. anfallenden Mehrkosten sind innerhalb des Budgets gedeckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen

 

Im Einklang mit dem Leitbild 4.3

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 i. H. v. 5.000 € vorgesehen. Produkt: 1.100.06.03.01 Sachkonto 53311200.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister