Betreff
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Bureau Jeugdzorg und den Stadtjugendämtern Kleve und Emmerich, hier: Beschluss zur Durchführung eines gemeinsamen Projektes
Vorlage
04 - 15 1012/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Bereitschaft der drei Jugendhilfeinstitutionen zur Kooperation und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

 

2.    Die Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Emmerich am Rhein wird beauftragt, unter Projektleitung des Bureau Jeugdzorg Gelderland, in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendamt Kleve einen Förderantrag, betreffend die gemeinsame Zusammenarbeit der drei Institutionen, zu erarbeiten und bei der Euregio Rhein-Waal und der Provinzregierung  Gelderland zu stellen.

 

3.    Über den Verlauf der weiteren Zusammenarbeit soll im Jugendhilfeausschuss berichtet werden.

 

 

Sachdarstellung :

 

Seit 2009 gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem Bureau Jeugdzorg Regio Arnheim und dem Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein. In der Zwischenzeit sind die Aktivitäten auch auf den Bereich des Stadtjugendamtes Kleve ausgedehnt worden.

 

Ausgangslage war, dass aus dem starken Zuzug niederländischer Bürger in den deutschen Grenzraum des Kreises Kleve mehrfach Problemstellungen im Bereich der Jugendhilfe entstanden, die die deutschen Behörden häufig nicht mit eigenen Ressourcen angemessen bearbeiten konnten.

 

Der Großteil der hier zugezogenen niederländischen Bürger kommt mit den sich ergebenden Bedingungen des Arbeitens und des Schulbesuchs in den Niederlanden und des Privatlebens in Deutschland offenbar gut zurecht. In Fällen familiärer Krisen, wie zum Beispiel im Bereich von Trennung und Scheidung oder bei Erziehungsproblemen, Schulverweigerung oder sonstigen Auffälligkeiten ergibt sich allerdings recht oft, dass das deutsche Jugendhilfesystem mit seinen auf dieser Seite der Grenze gut bewerten Hilfen zur Erziehung recht früh an seine (Sprach-) Grenzen stößt. Die in unserem niederländischen Nachbarland existierende und den niederländischen Klienten gut bekannte Hilfsstruktur unterscheidet sich, in erster Linie weil regional und nicht lokal angelegt, teilweise ganz erheblich von der deutschen Jugendhilfelandschaft.

 

Ein weiteres Problemfeld waren einige Familien, die im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren in den Niederlanden unter Aufsicht gestellt waren und die vor den Maßnahmen der dortigen Jugendhilfe in die benachbarte Bundesrepublik Deutschland" flüchteten".

 

In allen genannten Fällen wurde die Bearbeitung entweder jeweils mit niederländischen und deutschen Sozialarbeitern des Bureau Jeugdzorg und der Jugendämter durchgeführt oder aber es erfolgte ein Fall-Coaching durch die niederländischen Kollegen und die deutschen Sozialarbeiter wurden alleine tätig.

 

Die Erfahrungen in den gemeinsamen Fällen sind durchgängig sehr gut. Dies hat zum einen mit den vergleichbaren fachlichen Standards und dem sehr guten kollegialen, von gegenseitiger Akzeptanz und hoher Wertschätzung getragenen Arbeitsklima zu tun und zum anderen mit dem durchgängigen Nutzen des "kurzen Dienstwegs" der beteiligten Behörden. Durch die gemeinsame gute Zusammenarbeit gelang es in fast allen Fällen, zu guten Lösungen zu gelangen.

 

Der Vollständigkeit halber muss hier erwähnt werden, dass es nicht nur um die (zahlenmäßig größere) Betreuung der niederländischen Kunden in Deutschland geht, sondern auch um deutsche Familien im niederländischen Grenzbereich, die der Hilfe der niederländischen und der deutschen Jugendhilfe bedürfen. Hier handelt es sich primär um einige wenige" Problemfamilien", aber bereits jetzt wird zusätzlich erkennbar, dass in den Niederlanden der deutlich zunehmende  Fachkräftemangel dazu führt, dass deutsche Arbeitnehmer sich mit ihren Familien dort niederlassen. Sofern sich dieser Trend verstärkt - und dies ist die Annahme - ist davon auszugehen, dass die gewonnenen Erfahrungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit genutzt werden können, um auch diesen deutschen Familien bei Erziehungshilfeproblemen Hilfe zu leisten.

 

Bis jetzt wird auf beiden Seiten der Grenze im Rahmen der genannten Jugendhilfeaktivitäten freiwillig und zusätzlich zusammengearbeitet. Aufgrund der hohen Fallfrequenz im deutschen Grenzraum stoßen jedoch die niederländischen Kollegen vom Bureau Jeugdzorg längst an ihre personellen Grenzen, da sie für Fälle in Deutschland im Grunde zu wenig Ressourcen haben, da dieser Bereich nicht zu den pflichtigen Aufgaben gehört. Aus diesem Grund entstand im Management des Bureau Jeugdzorg die Idee, ob es nicht aus europäischen Fördertöpfen gelingen könnte, das niederländisch-deutsche Kooperationsprojekt entsprechend zu unterstützen und dadurch zusätzlich zu verstärken. Sofern sich ein solches europäisches Projekt realisieren ließe, so die Überlegung, könnten mit seiner Hilfe auch andere Bereiche der Zusammenarbeit angegangen werden, die bisher so gut wie gar nicht bearbeitet werden konnten, zum Beispiel gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und wechselseitige Informationen, beispielsweise über die unterschiedlichen (Jugendhilfe-) Rechtssysteme. Die Provinzregierung Limburg, die vom Bureau Jeugdzorg wegen einer Co-Finanzierung angefragt wurde, zeigte sich sehr angetan von dem Projekt und bekundete ihre Bereitschaft zur Unterstützung.

 

In mehreren Sitzungen haben sich nunmehr Vertreter der Euregio Rhein-Waal, der Provinzregierung Limburg, des Bureau Jeugdzorg-Regio Arnheim/Nijmegen und der Jugendämter Kleve und Emmerich intensiv mit einem Projektantrag auseinander gesetzt, der so weit gediehen ist, dass er in eine akzeptable Schriftform gebracht wird. Diese wird im Urtext in Niederländisch erstellt und muss komplett noch ins Deutsche übersetzt werden. Es wird angestrebt, diese Übersetzung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen.

 

Das Projekt soll nach Möglichkeit im September 2013 beginnen und eine Laufzeit von zunächst einem Jahr haben. Sofern die Zuschüsse aus den europäischen Fördertöpfen des Interreg-Programms und den Mitteln der Provinzregierung Gelderland wie beantragt gewährt werden, müssen die Projektpartner Bureau Jeugdzorg und die Jugendämter der Städte Kleve und Emmerich Eigenanteile erbringen, die sich über die eingesetzte Arbeitsleistung in den Bereichen " Leitung" und "Fallbearbeitung" ohne Probleme darstellen lassen. Für den Bereich der Stadt Emmerich bedeutet das aktuell  ein Einbringen von vier Arbeitsstunden pro Woche a 60 €, so dass die hiesige Eigenleistung in der Projektlaufzeit etwa 12.500 €  beträgt.

 

Um innerhalb des Projektantrags die Verbindlichkeit dieser Eigenleistung zweifelsfrei zu dokumentieren, erbittet die Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag zur Durchführung im Rahmen eines sie bindenden Beschlusses des Jugendhilfeausschusses.

 

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben, Fragen können beantwortet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen. Produkt: 1.100.06. 03.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister