Beschlussvorschlag
1.
Der
Jugendhilfeausschuss begrüßt die Bereitschaft der drei Jugendhilfeinstitutionen
zur Kooperation und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
2.
Die
Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Emmerich am Rhein wird beauftragt, unter
Projektleitung des Bureau Jeugdzorg Gelderland, in Zusammenarbeit mit dem
Stadtjugendamt Kleve einen Förderantrag, betreffend die gemeinsame
Zusammenarbeit der drei Institutionen, zu erarbeiten und bei der Euregio
Rhein-Waal und der Provinzregierung
Gelderland zu stellen.
3.
Über
den Verlauf der weiteren Zusammenarbeit soll im Jugendhilfeausschuss berichtet
werden.
Sachdarstellung :
Seit
2009 gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen dem Bureau Jeugdzorg
Regio Arnheim und dem Jugendamt der Stadt Emmerich am Rhein. In der
Zwischenzeit sind die Aktivitäten auch auf den Bereich des Stadtjugendamtes
Kleve ausgedehnt worden.
Ausgangslage
war, dass aus dem starken Zuzug niederländischer Bürger in den deutschen
Grenzraum des Kreises Kleve mehrfach Problemstellungen im Bereich der
Jugendhilfe entstanden, die die deutschen Behörden häufig nicht mit eigenen
Ressourcen angemessen bearbeiten konnten.
Der
Großteil der hier zugezogenen niederländischen Bürger kommt mit den sich
ergebenden Bedingungen des Arbeitens und des Schulbesuchs in den Niederlanden
und des Privatlebens in Deutschland offenbar gut zurecht. In Fällen familiärer
Krisen, wie zum Beispiel im Bereich von Trennung und Scheidung oder bei
Erziehungsproblemen, Schulverweigerung oder sonstigen Auffälligkeiten ergibt
sich allerdings recht oft, dass das deutsche Jugendhilfesystem mit seinen auf
dieser Seite der Grenze gut bewerten Hilfen zur Erziehung recht früh an seine
(Sprach-) Grenzen stößt. Die in unserem niederländischen Nachbarland
existierende und den niederländischen Klienten gut bekannte Hilfsstruktur
unterscheidet sich, in erster Linie weil regional und nicht lokal angelegt,
teilweise ganz erheblich von der deutschen Jugendhilfelandschaft.
Ein
weiteres Problemfeld waren einige Familien, die im Rahmen von
familiengerichtlichen Verfahren in den Niederlanden unter Aufsicht gestellt
waren und die vor den Maßnahmen der dortigen Jugendhilfe in die benachbarte
Bundesrepublik Deutschland" flüchteten".
In
allen genannten Fällen wurde die Bearbeitung entweder jeweils mit
niederländischen und deutschen Sozialarbeitern des Bureau Jeugdzorg und der
Jugendämter durchgeführt oder aber es erfolgte ein Fall-Coaching durch die
niederländischen Kollegen und die deutschen Sozialarbeiter wurden alleine
tätig.
Die
Erfahrungen in den gemeinsamen Fällen sind durchgängig sehr gut. Dies hat zum
einen mit den vergleichbaren fachlichen Standards und dem sehr guten
kollegialen, von gegenseitiger Akzeptanz und hoher Wertschätzung getragenen
Arbeitsklima zu tun und zum anderen mit dem durchgängigen Nutzen des
"kurzen Dienstwegs" der beteiligten Behörden. Durch die gemeinsame
gute Zusammenarbeit gelang es in fast allen Fällen, zu guten Lösungen zu
gelangen.
Der
Vollständigkeit halber muss hier erwähnt werden, dass es nicht nur um die
(zahlenmäßig größere) Betreuung der niederländischen Kunden in Deutschland
geht, sondern auch um deutsche Familien im niederländischen Grenzbereich, die
der Hilfe der niederländischen und der deutschen Jugendhilfe bedürfen. Hier
handelt es sich primär um einige wenige" Problemfamilien", aber
bereits jetzt wird zusätzlich erkennbar, dass in den Niederlanden der deutlich
zunehmende Fachkräftemangel dazu führt,
dass deutsche Arbeitnehmer sich mit ihren Familien dort niederlassen. Sofern
sich dieser Trend verstärkt - und dies ist die Annahme - ist davon auszugehen,
dass die gewonnenen Erfahrungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit genutzt
werden können, um auch diesen deutschen Familien bei Erziehungshilfeproblemen
Hilfe zu leisten.
Bis
jetzt wird auf beiden Seiten der Grenze im Rahmen der genannten
Jugendhilfeaktivitäten freiwillig und zusätzlich zusammengearbeitet. Aufgrund der
hohen Fallfrequenz im deutschen Grenzraum stoßen jedoch die niederländischen
Kollegen vom Bureau Jeugdzorg längst an ihre personellen Grenzen, da sie für
Fälle in Deutschland im Grunde zu wenig Ressourcen haben, da dieser Bereich
nicht zu den pflichtigen Aufgaben gehört. Aus diesem Grund entstand im
Management des Bureau Jeugdzorg die Idee, ob es nicht aus europäischen
Fördertöpfen gelingen könnte, das niederländisch-deutsche Kooperationsprojekt
entsprechend zu unterstützen und dadurch zusätzlich zu verstärken. Sofern sich
ein solches europäisches Projekt realisieren ließe, so die Überlegung, könnten
mit seiner Hilfe auch andere Bereiche der Zusammenarbeit angegangen werden, die
bisher so gut wie gar nicht bearbeitet werden konnten, zum Beispiel gemeinsame
Fortbildungsveranstaltungen und wechselseitige Informationen, beispielsweise
über die unterschiedlichen (Jugendhilfe-) Rechtssysteme. Die Provinzregierung
Limburg, die vom Bureau Jeugdzorg wegen einer Co-Finanzierung angefragt wurde,
zeigte sich sehr angetan von dem Projekt und bekundete ihre Bereitschaft zur
Unterstützung.
In
mehreren Sitzungen haben sich nunmehr Vertreter der Euregio Rhein-Waal, der
Provinzregierung Limburg, des Bureau Jeugdzorg-Regio Arnheim/Nijmegen und der
Jugendämter Kleve und Emmerich intensiv mit einem Projektantrag auseinander
gesetzt, der so weit gediehen ist, dass er in eine akzeptable Schriftform
gebracht wird. Diese wird im Urtext in Niederländisch erstellt und muss
komplett noch ins Deutsche übersetzt werden. Es wird angestrebt, diese
Übersetzung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen.
Das
Projekt soll nach Möglichkeit im September 2013 beginnen und eine Laufzeit von
zunächst einem Jahr haben. Sofern die Zuschüsse aus den europäischen
Fördertöpfen des Interreg-Programms und den Mitteln der Provinzregierung
Gelderland wie beantragt gewährt werden, müssen die Projektpartner Bureau
Jeugdzorg und die Jugendämter der Städte Kleve und Emmerich Eigenanteile
erbringen, die sich über die eingesetzte Arbeitsleistung in den Bereichen
" Leitung" und "Fallbearbeitung" ohne Probleme darstellen
lassen. Für den Bereich der Stadt Emmerich bedeutet das aktuell ein Einbringen von vier Arbeitsstunden pro
Woche a 60 €, so dass die hiesige Eigenleistung in der Projektlaufzeit etwa 12.500
€ beträgt.
Um
innerhalb des Projektantrags die Verbindlichkeit dieser Eigenleistung
zweifelsfrei zu dokumentieren, erbittet die Verwaltung des Jugendamtes den
Auftrag zur Durchführung im Rahmen eines sie bindenden Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses.
Weitere
Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben, Fragen können beantwortet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013
vorgesehen. Produkt: 1.100.06. 03.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.
Johannes Diks
Bürgermeister