Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zu dem vorgesehenen
Aufnahmeverfahren in den Grundschulen zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Aufgrund der Festlegung der Zügigkeiten der
einzelnen Grundschulen wurde in der Sitzung des Schulausschusses vom 11. April
2013 auch über die zu verwendenden Aufnahmekriterien diskutiert, sollte es an
einer Schule zu einem Anmeldeüberhang kommen.
Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des
vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens, insbesondere der Zahl der
Parallelklassen pro Jahr (§ 46 Abs. 1 SchulG NRW). Aus dieser Rechtsnorm ergibt
sich für den Schulträger lediglich ein Handlungsspielraum für eine
Zügigkeitsbegrenzung der einzelnen Schulen. Über die tatsächliche Aufnahme von
Schülern entscheidet nur die Schulleitung.
Wunsch des Ausschusses in der Sitzung vom
11.04.2013, aber auch ausdrücklicher Wunsch der Schulleitungen ist es, dass für
den Bereich der Stadt Emmerich am Rhein einheitliche und transparente
Aufnahmekriterien festgelegt werden.
Die Schulleitungen haben sich aus diesem
Grund mit Frau Pontzen, Schulrätin der staatlichen Schulaufsichtsbehörde für
die Grundschulen im Kreis Kleve, zusammengesetzt und einen Kriterienkatalog in
Anlehnung an § 46 SchulG NRW i. V. m. der Verordnung über den Bildungsgang in
der Grundschule und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift erarbeitet.
Soweit es an einer Grundschule im
Anmeldeverfahren zur einem Anmeldeüberhang (d. h. es liegen mehr Anmeldungen
vor als Kinder aufgenommen werden können) kommt, werden die folgenden
Aufnahmekriterien in der angegebenen Reihenfolge zugrunde gelegt:
1.
Zuerst Aufnahme der Kinder mit Wohnsitz in der
unmittelbaren Umgebung („Kurze Beine – kurze Wege“), dann
2.
Geschwisterkinder, die im nächsten Schuljahr noch
die gewünschte Schule besuchen,
3.
Aufnahme der Kinder mit kath.
Religionszugehörigkeit (bei den Bekenntnisschulen),
4.
Zwingende Gründe (entscheidet die jeweilige
Schulleiterin)
Die Eltern werden künftig bereits bei
Zusendung der Anmeldeunterlagen über die o. g. Aufnahmekriterien bei einem
Anmeldeüberhang informiert.
Für Fragen zu den einzelnen
Aufnahmekriterien wird Frau Schulrätin Pontzen in der Sitzung zur Verfügung
stehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister