Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger des
durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen in folgende
Ausschüsse / Gremien als ordentliches
Mitglied entsandt :
Ausschuss für Stadtentwicklung
Jugendhilfeausschuss
Kulturausschuss
Integrationsrat
Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger
des durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen in folgende
Ausschüsse / Gremien als stellvertretendes
Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Thomas Meschkapowitz entsandt :
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schulausschuss
Sozialausschuss
Sparkassenzweckverband
Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger
des durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen als stellvertretendes beratendes Mitglied für
das ordentliche beratende Mitglied Herrn Thomas Meschkapowitz in den
Vergabeausschuss entsandt.
2.
Frau Annette Claassen-Deck wird als
stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Herbert Kaiser in
den Schulausschuss entsandt.
Frau Sabine Gerads wird als
stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Andre Spiertz in
den Wahlausschuss entsandt.
Sachdarstellung :
Zu 1.
Das fraktionslose Ratsmitglied Herr Bernd Nellissen hat mit Wirkung zum
01.05.2013 auf sein Mandat im Rat der Stadt Emmerich am Rhein und auf seine
Sitze/stv. Sitze in den Ausschüssen und weiteren Gremien verzichtet.
Bei seiner Wahl in diese Gremien gehörte Herr Bernd Nellissen der
Ratsfration „DIE LINKE“ an. Wenn sich eine Fraktion, der ein Ausschussmitglied
bei der Wahl angehörte, mittlerweile aufgelöst hat, so läuft das
Vorschlagsrecht des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW leer. Eine Neubesetzung mittels
eines Mehrheitsbeschlusses im Rat kommt dann nicht in Betracht. Es gilt das
Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW, wonach eine Neubesetzung der frei
gewordenen Positionen nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich ist (vgl.
Rehn/Cronauer, GO-Kommentar § 50 IV 5).
Die Fraktion „BSD/DIE LINKE“ hat einen Vorschlag eingebracht, der dem
verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag entspricht. Ein weiterer
Vorschlag liegt nicht vor. Die Ersatzbestimmung der durch den Mandatsverzicht
des Herrn Nellissen vakanten Ausschusssitze ist dann erfolgreich, wenn ein
Vorschlag einstimmig angenommen wird.
Bei nur einer Gegenstimme ist die Ersatzbenennung gescheitert mit der
Konsequenz, dass die Gremien aufgelöst und neu gebildet werden müssten.
Dies hätte durch einheitlichen Wahlvorschlag – der ebenfalls wieder ein
einstimmiges Votum des Rates erfordert- oder aber nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl i.S.v. § 50 Abs. 3 S. 2 GO NRW
zu erfolgen (vgl. u.a. Rehn/Cronauge, GO Kommentar § 50 IV 5).
Es gilt zu bedenken, dass die Besetzung der Ausschüsse nach Neuwahl des
Rates im Jahre 2009 durch einheitlichen Wahlvorschlag zustande gekommen ist.
Der einheitliche Wahlvorschlag orientierte sich hinsichtlich der Anzahl der
Mitglieder, die pro Fraktion in die Gremien entsandt wurden, an den Grundsätzen
der Verhältniswahl.
Im Ergebnis wäre folglich unter der Annahme einer Beibehaltung der
bestehenden Ausschussgrößen bei Auflösung und Neubildung der in Rede stehenden
Gremien die Fraktion „BSD/DIE LINKE“ in gleicher Weise vertreten wie durch
einstimmige Annahme des nunmehr durch die „BSD/DIE LINKE“ eingebrachten
Vorschlages.
Zu 2.
Frau Martina Oswald hat auf ihr Mandat als stellvertretendes Mitglied im
Schulausschuss verzichtet. Frau Martina Oswald wurde auf Vorschlag der Fraktion
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN in den Ausschuss entsandt; insofern kommt dieser
Fraktion gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW auch das Vorschlagsrecht für eine
Neubesetzung zu.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE schlägt als Nachfolgerin Frau Annette
Claassen-Deck vor.
Frau Gudrun Beckschaefer hat auf ihr Mandat als stellvertretendes
Mitglied im Wahlausschuss verzichtet. Frau Gudrun Beckschaefer wurde auf
Vorschlag der Fraktion BGE in den Wahlausschuss entsandt. Das Vorschlagsrecht
gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NW liegt daher bei dieser Fraktion. Die Fraktion BGE
hat Frau Sabine Gerards als Nachfolgerin für Frau Gudrun Beckschaefer
vorgeschlagen.
Die unter 2. genannten Beschlussvorschläge erfordern einen
Mehrheitsbeschluss des Rates.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter