Betreff
Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und sonstigen Gremien
Vorlage
01 - 15 1021/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

1.    Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger des durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen in folgende Ausschüsse / Gremien als ordentliches Mitglied entsandt :

 

Ausschuss für Stadtentwicklung

Jugendhilfeausschuss

Kulturausschuss

Integrationsrat

 

Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger des durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen in folgende Ausschüsse / Gremien als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Thomas Meschkapowitz entsandt :

 

Haupt- und Finanzausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

Schulausschuss

Sozialausschuss

Sparkassenzweckverband

 

Herr Christopher Neumann wird als Nachfolger des durch Mandatsverzicht ausgeschiedenen Herrn Bernd Nellissen als stellvertretendes beratendes Mitglied für das ordentliche beratende Mitglied Herrn Thomas Meschkapowitz in den

Vergabeausschuss entsandt.

 

2.    Frau Annette Claassen-Deck wird als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Herbert Kaiser in den Schulausschuss entsandt.

 

Frau Sabine Gerads wird als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Andre Spiertz in den Wahlausschuss entsandt.

 

 

Sachdarstellung :

Zu 1.

Das fraktionslose Ratsmitglied Herr Bernd Nellissen hat mit Wirkung zum 01.05.2013 auf sein Mandat im Rat der Stadt Emmerich am Rhein und auf seine Sitze/stv. Sitze in den Ausschüssen und weiteren Gremien verzichtet.

Bei seiner Wahl in diese Gremien gehörte Herr Bernd Nellissen der Ratsfration „DIE LINKE“ an. Wenn sich eine Fraktion, der ein Ausschussmitglied bei der Wahl angehörte, mittlerweile aufgelöst hat, so läuft das Vorschlagsrecht des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW leer. Eine Neubesetzung mittels eines Mehrheitsbeschlusses im Rat kommt dann nicht in Betracht. Es gilt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW, wonach eine Neubesetzung der frei gewordenen Positionen nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich ist (vgl. Rehn/Cronauer, GO-Kommentar § 50 IV 5).

 

Die Fraktion „BSD/DIE LINKE“ hat einen Vorschlag eingebracht, der dem verwaltungsseitig formulierten Beschlussvorschlag entspricht. Ein weiterer Vorschlag liegt nicht vor. Die Ersatzbestimmung der durch den Mandatsverzicht des Herrn Nellissen vakanten Ausschusssitze ist dann erfolgreich, wenn ein Vorschlag einstimmig angenommen wird.

 

Bei nur einer Gegenstimme ist die Ersatzbenennung gescheitert mit der Konsequenz, dass die Gremien aufgelöst und neu gebildet werden müssten.

Dies hätte durch einheitlichen Wahlvorschlag – der ebenfalls wieder ein einstimmiges Votum des Rates erfordert- oder aber nach den Grundsätzen der Verhältniswahl i.S.v. § 50 Abs. 3 S. 2 GO NRW  zu erfolgen (vgl. u.a. Rehn/Cronauge, GO Kommentar § 50 IV 5).

 

Es gilt zu bedenken, dass die Besetzung der Ausschüsse nach Neuwahl des Rates im Jahre 2009 durch einheitlichen Wahlvorschlag zustande gekommen ist. Der einheitliche Wahlvorschlag orientierte sich hinsichtlich der Anzahl der Mitglieder, die pro Fraktion in die Gremien entsandt wurden, an den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Im Ergebnis wäre folglich unter der Annahme einer Beibehaltung der bestehenden Ausschussgrößen bei Auflösung und Neubildung der in Rede stehenden Gremien die Fraktion „BSD/DIE LINKE“ in gleicher Weise vertreten wie durch einstimmige Annahme des nunmehr durch die „BSD/DIE LINKE“ eingebrachten Vorschlages.

 

 

Zu 2.

Frau Martina Oswald hat auf ihr Mandat als stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss verzichtet. Frau Martina Oswald wurde auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN in den Ausschuss entsandt; insofern kommt dieser Fraktion gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW auch das Vorschlagsrecht für eine Neubesetzung zu.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNE schlägt als Nachfolgerin Frau Annette Claassen-Deck vor.

Frau Gudrun Beckschaefer hat auf ihr Mandat als stellvertretendes Mitglied im Wahlausschuss verzichtet. Frau Gudrun Beckschaefer wurde auf Vorschlag der Fraktion BGE in den Wahlausschuss entsandt. Das Vorschlagsrecht gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NW liegt daher bei dieser Fraktion. Die Fraktion BGE hat Frau Sabine Gerards als Nachfolgerin für Frau Gudrun Beckschaefer vorgeschlagen.

Die unter 2. genannten Beschlussvorschläge erfordern einen Mehrheitsbeschluss des Rates.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter