Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 13.06.2013,
hier: 1) Antrag auf Ortsbegehung Luitgardisgrundschule
2) Antrag den Ausschuss für Stadtentwicklung in einer Eltener Örtlichkeit abzuhalten
Vorlage
05 - 15 1023/2013
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag zurückzuweisen.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß §§ 47, 58 GO NW wird der Ausschuss durch den Vorsitzenden einberufen; dieser bestimmt auch Ort und Zeitpunkt der Sitzung.

 

Dem Begehren wurde nicht gefolgt, da es sich hierbei um eine Immobilienfrage handelt, die gemäß Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung fällt.

 

Auch der Antrag, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung in Elten stattfinden zu lassen, ist vor dem Hintergrund der umfangreichen Tagesordnung, der geplanten Vorträge und dem damit verbundenen technischen Aufwand nicht zu rechtfertigen.

 

Von daher erfolgt der Beschlussvorschlag, den Antrag zurückzuweisen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter