hier: 1) Antrag auf Ortsbegehung Luitgardisgrundschule
2) Antrag den Ausschuss für Stadtentwicklung in einer Eltener Örtlichkeit abzuhalten
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Antrag zurückzuweisen.
Sachdarstellung :
Gemäß §§ 47, 58 GO NW wird der Ausschuss durch den Vorsitzenden einberufen; dieser bestimmt auch Ort und Zeitpunkt der Sitzung.
Dem Begehren wurde nicht gefolgt, da es sich hierbei um eine Immobilienfrage handelt, die gemäß Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Stadtentwicklung fällt.
Auch der Antrag, die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung in Elten stattfinden zu lassen, ist vor dem Hintergrund der umfangreichen Tagesordnung, der geplanten Vorträge und dem damit verbundenen technischen Aufwand nicht zu rechtfertigen.
Von daher erfolgt der Beschlussvorschlag, den Antrag zurückzuweisen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter